16. Okt 2019 | Planen & Hilfen
Vor nicht allzu langer Zeit haben wir Dir acht Tipps zur Verbesserung Deiner Bonität mit auf den Weg gegeben. Einer dieser Ratschläge war die Eigenprüfung, um eventuell vorhandene falsche Einträge entdecken und löschen zu können. Doch viele Verbraucher wissen gar nicht, wie sie eine solche kostenlose Schufa-Selbstauskunft beantragen können. Wir verraten es Dir und sagen Dir auch gleich, was alles drinsteht.
Einmal pro Jahr ist die Selbstauskunft bei der Schufa kostenlos. Dazu musst Du nicht extra ein Konto beim Online-Auftritt der Auskunftei anlegen. Direkt auf der Website der Wiesbadener kommst Du auch so zum Ziel. Klicke dafür auf der Startseite auf „Privatkunden“ und danach einfach auf „Schufa-BonitätsAuskunft“, wodurch sich ein neuer Tab öffnet. Dort bietet Dir die Schufa eine teure Bonitätsauskunft für Vermieter und weitere Pakete. Dein Weg führt allerdings über „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ im Footer.
Klicke unter der Datenkopie-Auskunft in Papierform auf „Jetzt bestellen“. Gib persönliche Daten, Deine Adresse sowie gegebenenfalls frühere Adressen an und lade eine Kopie Deines Personalausweises hoch. Sende das Bestellformular online ab. Es können mehrere Wochen vergehen, bis Du postalisch Deine Selbstauskunft erhältst und weißt, welche Informationen Banken, Mobilfunkunternehmen und Co. über Dich erhalten erhalten.
Die Schufa-Selbstauskunft ist ein mehrseitiges Schreiben. Im Anschreiben nennt die Auskunftei eine Referenznummer, die Schufa-Datensatznummer sowie Deine persönlichen Daten wie Nachname, Vorname, Geburtsdatum und -ort. Auch aktuelle und frühere Adressen führt die Schufa auf.
Da niemand ohne Ankündigung in die Kartei aufgenommen wird, kommuniziert die Auskunftei auch die erstmalige Information über das Schufa-Verfahren, das mit Deinem Premieren-Eintrag gleichzusetzen ist. Dabei kann es sich beispielsweise um Deine allererste Kontoeröffnung handeln. In einem weiteren Abschnitt des Schreibens listet die Schufa die in den letzten 12 Monaten übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte auf. Dies sind die Anfragen von Banken und anderen Vertragspartnern – je nachdem, welche Verträge Du in den letzten 12 Monaten abgeschlossen hast.
Auf der nächsten Seite nennt die Schufa Deinen aktuellen Basisscore von theoretisch möglichen 100 % – je höher, desto besser. Auf weiteren Seiten listet die Auskunftei sämtliche Anfragen, Informationen und Mitteilungen von Vertragspartnern auf, die solange bei der Schufa gespeichert werden, wie das Vertragsverhältnis besteht. Die Selbstauskunft ist sehr übersichtlich und leicht verständlich gestaltet. Entdeckst Du fehlerhafte Eintragungen, kannst Du jene durch Kontaktaufnahme mit dem Service löschen lassen.
Über die Schufa existieren viele Irrtümer, die für den oftmals schlechten Ruf dieser Auskunftei verantwortlich sind. Zwar weiß so manch Verbraucher, dass er bei den Wiesbadenern einmal jährlich eine Auskunft beantragen kann. Allerdings vermuten viele zugleich, dass diese Selbstauskunft dem Basisscore schadet. Dem ist ganz klar nicht so. Lediglich Eintragungen wie Zahlungsausfälle oder viele konkrete Kreditanfragen in kurzer Zeit verschlechtern die Bonität spürbar. Zudem ist das Ganze kostenlos – anders als für die Unternehmen, die als Vertragspartner bei der Schufa Auskunft einholen können.
Als Auskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt, verarbeitet die Schufa nicht nur Daten zur Person, sondern insbesondere über deren Zahlungsverhalten und Vertragstreue. Dabei umfasst das Zahlungsverhalten die Bezahlung von Rechnungen innerhalb der geltenden Zahlungsfristen. Die Vertragstreue gibt Auskunft darüber, ob Kauf- oder Kreditverträge zuverlässig eingehalten wurden. Um ihre Informationen zusammenzustellen, sammelt die Schufa die folgenden Daten:
Die Informationen, die die Schufa über Verbraucher sammeln darf, müssen sich auf die oben genannten Daten beschränken. Zwar dürfen Kreditgeber Aufklärung über das wirtschaftliche Verhalten von Verbrauchern erhalten. Die Schufa gibt jedoch keine Informationen weiter, die einen Einblick in die finanzielle Ausstattung oder in das Konsumverhalten von Verbrauchern geben. Daher enthält eine Bonitätsanfrage keine Informationen zu den folgenden Kriterien:
Die Schufa speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie sie geeignet sind, um über die Bonität Auskunft zu geben. Daher speichert die Auskunftei Informationen über Vorgänge, die erledigt sind, mit einem Zeitraum von taggenau drei Jahren. Darüber hinaus löscht die Schufa bestimmte Informationen abhängig von bestimmten Kriterien nach Ablauf festgelegter Fristen, wie zum Beispiel Informationen über:
Die Schufa sieht ihre Aufgabe darin, relevante Daten von Verbrauchern zu sammeln, um Kreditgebern einen Einblick über deren Bonität zu ermöglichen. Die Auskunftei ist keine behördliche oder öffentliche Instanz, die verpflichtet ist, die Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Denn sie hat keine Möglichkeit, Sachverhalte, in die sie keinen Einblick hat, zu untersuchen. Vielmehr bietet sie eine Sammelstelle für Informationen über Verbraucher, die sie bündelt und auf Anfrage für Kreditgeber bereitstellt. Daher überprüft die Schufa Informationen, die sie über Verbraucher erhält, nicht auf ihren Wahrheitsgehalt. Die Auskunftei ist daher darauf angewiesen, dass die Informationen, die Banken, Unternehmen oder öffentliche Verzeichnisse an sie weiterleiten, auch zuverlässig und zutreffend sind. Daher kann es vorkommen, dass die Bonitätsauskunft der Schufa fehlerhafte Daten enthält, die auf falsche Informationen der meldenden Institution zurückgehen.
Die Schufa-Selbstauskunft ermöglicht es Verbrauchern, einen Einblick über die persönlichen Bonitätsdaten zu erhalten. Auf diese Weise können Verbraucher veraltete oder nicht zutreffende Eintragungen der Schufa entdecken und ihre Löschung veranlassen. Hierzu informiert der Verbraucher die Auskunftei im Rahmen der Schufa-Selbstauskunft über den veralteten oder falschen Eintrag. Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet die Schufa nicht nur dazu, Bonitätsdaten über Verbraucher diesen gegenüber auf Anfrage hin in regelmäßigen Abständen offen zu legen, sondern die Daten auch im gegebenen Fall zu löschen oder zu korrigieren. Auf die Reklamation eines Betroffenen hin muss die Schufa die Daten überprüfen, um falsche Daten zu überarbeiten oder veraltete zu löschen. Zur Klärung eines reklamierten Eintrags setzt sie sich mit der Institution in Verbindung, von der sie die Information erhalten hat. Während der Überprüfung muss die Schufa die reklamierten Daten sperren, sodass diese nicht abrufbar sind.
Da es durchaus zu fehlerhaften Informationen durch die meldenden Institutionen kommen kann, während die Schufa keine der Informationen, die sie erhält, überprüft, bleiben in der Folge fehlerhafte Bonitätsauskünfte unentdeckt. Erst die Schufa-Selbstauskunft informiert betroffene Verbraucher über entsprechende Fehleinträge durch Unternehmer, Banken oder andere Kreditgeber. Entdecken Verbraucher in ihrer Selbstauskunft falsche Informationen, müssen sie sich zunächst an den Kundenservice der Schufa wenden, um eine Korrektur anzufordern. Die Schufa setzt sich daraufhin mit der Institution in Verbindung, die die Information an sie geleitet hat, um den Sachverhalt zu klären. Wenn die meldende Institution eine fehlerhafte Information trotz Reklamation nicht zurückzieht, bietet die Auskunftei in einem weiteren Schritt ein Schlichtungsverfahren an, für die sich der Verbraucher an den Ombudsmann der Schufa wendet.
Ein Ombudsmann der Schufa vermittelt bei Auseinandersetzungen oder Missverständnissen, die auf umstrittenen Informationen beruhen und sich auf die Bonität eines Verbrauchers negativ auswirken. Liegen strittige Bonitätsinformationen vor, leitet die Auskunftei ein Ombudsmann-Verfahren ein, das Verbraucher kostenfrei beanspruchen können. Hierbei prüft der Ombudsmann als neutrale und unabhängige Instanz die ungeklärten Informationen und vermittelt so zwischen dem Verbraucher auf der einen Seite und der Schufa sowie dem Kreditinstitut auf der anderen Seite.