17. Okt 2018 | Buchhaltung
Welche Arten von Steuern jemand zahlt, hängt in Deutschland damit zusammen, wer wo wie viel Geld bewegt. Die wichtigsten Steuern für Freiberufler sind daher eigentlich immer Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Dazu kommen dann noch ein paar andere von Kfz- bis Versicherungssteuer. Daher lohnt sich ein genauer Blick darauf, welche Steuern Freiberufler zu zahlen haben.
Da freiberuflich Tätige zu den Selbstständigen zählen, müssen Freiberufler Steuern zahlen, die den Unternehmenssteuern zum großen Teil entsprechen. Zu den Steuerarten, die für Freiberufler relevant sind gehören die folgenden:
Sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird, müssen Freiberufler Steuern zahlen. Hierfür müssen sie den Gewinn aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit ermitteln. Was bleibt nach einem Geschäftsjahr als Einkommen über? Das ermitteln Freiberufler über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Auf das zu versteuernde Einkommen fallen Einkommenssteuern an. Diese sind nicht immer gleich hoch, sondern errechnen sich progressiv. Das bedeutet: Je höher das Einkommen, umso höher ist der Anteil Steuern, der darauf anfällt. Der höhere Freiberufler Steuersatz wird aber dann nicht für das gesamte Einkommen fällig, sondern nur innerhalb der Einkommensstufe.
Auf die Einkommenssteuer leisten Freiberufler quartalsweise eine Steuervorauszahlung. Die ist anhand der vorherigen Steuererklärung oder bei Gründern anhand einer Schätzung festgesetzt, lässt sich aber im Jahresverlauf immer ändern, wenn man dem Finanzamt mitteilt, dass sich das Einkommen verändert hat – nach oben oder unten – und daher die Steuervorauszahlung angepasst werden sollte.
Umsatz- oder Mehrwertsteuer ist die Steuer, mit der wirklich jeder zu tun hat: Der Endverbraucher zahlt sie, Unternehmen leiten sie an das Finanzamt weiter und betrachten sie somit als durchlaufenden Posten. Das gilt auch für Freiberufler: Die eingenommene Umsatzsteuer, die in Form der Mehrwertsteuer von Kunden erhoben wird, wird abzüglich der Vorsteuer monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt überwiesen.
Jeder Freiberufler muss eigenverantwortlich und regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder einmal pro Monat oder pro Quartal innerhalb eines Kalenderjahres erstellt und an das Finanzamt verschickt werden. Die Häufigkeit der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung hängt von der Höhe der Einkommenssteuer ab, die im vorangegangenen Kalenderjahr angefallen ist.
Freiberufler, deren jährliche Einkommenssteuer die Summe von 7.500 Euro übersteigt, geben ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich ab. Liegt die Freiberufler Steuer zwischen 1.000 und 7.500 Euro, dann ist eine quartalsweise Abgabe erforderlich. Wer weniger als 1.000 Euro pro Jahr an Einkommenssteuer zu bezahlen hat, der muss nur einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Alle Informationen, die Du als Freiberufler zur Umsatzsteuervoranmeldung brauchst, findest Du in unserem ePaper zur Umsatzsteuervoranmeldung von uns zusammengefasst.
Die so genannte Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die der Freiberufler selbst aus beruflichen Gründen gezahlt hat, z.B. die Mehrwertsteuer aus Lieferantenrechnungen für Telekommunikation, Fahrkarten, Büromöbel, Online-Rechnungssoftware etc.. Genauso wie andere Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, können auch Freiberufler ihre bezahlten Vorsteuerbeträge von ihrer vereinnahmten Umsatzsteuer abziehen. Lediglich die Restsumme muss schließlich als vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter geleitet werden.
Viele Freiberufler nutzen die Möglichkeit, ihr Gewerbe als Kleinunternehmer zu führen. Kleinunternehmer erheben von ihren Kunden keine Mehrwertsteuer. Sie stellen vielmehr ihre Leistungen ohne Mehrwertsteuer in Rechnung. Aus diesem Grund nehmen sie auch keine Mehrwertsteuer ein, die sie als Umsatzsteuer an das Finanzamt ausbezahlen müssten. Im Gegenzug können Kleinunternehmer aber keine Vorsteuer aus ihren Lieferantenrechnungen steuerlich geltend machen. Diese müssen sie selbst tragen.
Die KFZ-Steuer ist die Hundesteuer für Autos: Wer ein Kraftfahrzeug hält, zahlt dafür Kraftfahrzeugsteuern. Berechnungsgrundlage für die KFZ Steuer von Personenkraftwagen ist neben spezifischen Schadstoff- und Kohlenstoffdioxidemissionen je gefahrenen Kilometer die Größe des Hubraums. Das betrifft Freiberufler mit Auto eigentlich immer. Ob der Aufwand für das Kraftfahrzeug allerdings betrieblich oder privat zu sehen ist, hängt davon ab, wie das Auto genutzt wird.
Die Kirchensteuer ist eine sogenannte Zuschlagsteuer. Als Anhängsel der Einkommenssteuer errechnet sich die Höhe der Kirchensteuer aus der zu zahlenden Lohn- oder Einkommenssteuer. Gleichzeitig kann die gezahlte Kirchensteuer aber auch wieder als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Lohnsteuer ist im Grunde ein Synonym für Einkommenssteuer. Die Lohnsteuer wird aus nicht selbstständigem Einkommen errechnet. Zu den Steuern für Freiberufler zählt die Lohnsteuer dann, wenn ein Freiberufler Mitarbeiter hat, von deren Gehältern Lohnsteuern an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Für Freiberufler ist die Lohnsteuer aber auch dann von Bedeutung, wenn die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb neben einem Angestelltenverhältnis ausgeübt wird. In diesem Fall werden dem Freiberufler im Angestelltenjob Lohnsteuern abgezogen. Ob es im kommenden Jahr vom Finanzamt eine Erstattung gibt, zeigt sich dann wieder in der Einkommenssteuererklärung.
Tante Jaqueline und Onkel Sven schießen bei der Gründung des Architekturbüros ihrer Nichte Tanja einen großen Betrag zu. Extrem nett von den beiden: Sie betrachten es als Schenkung. Es kann aber – das hängt vom Betrag und einigen anderen Dingen ab – durchaus sein, dass das Finanzamt daraus Schenkungssteuer möchte. Idealerweise erkundigen sich Onkel, Tante und Nichte vor der Schenkung bei einem Steuerberater, welche steuerlichen Auswirkungen die Schenkung für alle Beteiligten hat.
Wer ein Grundstück mit oder ohne Immobilie darauf kauft, zahlt Grunderwerbssteuer und später Grundsteuer. Freiberufler, die keine Immobilie besitzen, aber zum Beispiel ein Büro angemietet haben, finden die Grundsteuer in ihren Mietnebenkostenabrechnungen erwähnt.
Auch wenn Du als Freiberufler Steuern zahlen musst, mit Körperschafts- und Gewerbesteuer hast Du meistens nichts zu tun.
Ähnliche Fragen: