06. Jun 2017 | Gründung

Die Widerrufsbelehrung für Onlineshops: So formulierst Du sie richtig!

Wenn Du einen Online-Shop betreibst, ist es absolut notwendig, dass Du ans Thema Widerrufsbelehrung denkst: Deine Kunden haben nämlich das Recht, ihre Ware 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen wieder zurückzugeben, sofern es sich nicht beispielsweise um verderbliche Waren oder maßangefertigte Produkte handelt (in bestimmten Fällen gelten Ausnahmen vom Widerrufsrecht). Wenn Deine Kunden nicht von Dir über ihr Widerrufsrecht informiert werden, können sie ganze 12 Monate und 14 Tage lang von ihrem Kauf zurücktreten. Doch wie sieht die Widerrufsbelehrung für Onlineshops aus und wie stellst Du sie Deinen Käufern zur Verfügung?

Wie formuliert man die Widerrufsbelehrung für Onlineshops?

Es gibt nicht die eine Widerrufsbelehrung, weil die Formulierungen von verschiedenen Faktoren abhängt, die Du an Deinen Online-Shop anpassen musst:

  • Art des Rückversands der Ware
  • Geschieht die Lieferung einmalig oder regelmäßig?
  • Geht es um eine Bestellung eines einzelnen Artikels oder werden mehrere Artikel versendet?
  • Soll der Kunde die Kosten einer Rücksendung übernehmen oder zahlst Du sie aus Kulanz selbst?
  • Was geschieht mit den Kosten des Versands an den Kunden – forderst Du eine Übernahme oder bist Du auch hier aus Gründen der Kundenbindung kulant?

    Die Widerrufsbelehrung für Onlineshops: So formulierst du sie richtig!
    Du musst Deine Kunden über ihr Widerrufsrecht in Kenntnis setzen. Eine Erwähnung in den AGB reicht hierbei nicht aus.

Wie stellst Du die Widerrufsbelehrung für Onlineshops Deinen Kunden zur Verfügung?

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Deine Käufer über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Wichtig ist, dass Du Deiner Pflicht nachweisbar nachgekommen bist und Kunden Deines Online-Shops wirklich die Möglichkeit hatten, Deine Belehrung finden und lesen zu können. Deine Möglichkeiten sind beispielsweise:

  • Eine Informationsseite in Deinem Online-Shop, zu der Du in der Kommunikation mit dem Kunden deutlich verlinkt hast. Du kannst zum Beispiel in der E-Mail, in der Du einen abgeschlossenen Kauf bestätigst, einen Link versenden und klar kommentieren, dass dieser Link zu den Informationen über das Widerrufsrecht führt. Wichtig: Die Widerrufsbelehrung darf auf einer solchen Seite nicht unter anderen Informationen untergehen, weil sie irgendwo am Rand noch erwähnt ist. Am besten, Du reservierst eine Seite in Deinem Menü lediglich für die Belehrung und gibst ihr auch transparent den passenden Namen „Widerrufsbelehrung“.
  • Als E-Mail – Du kannst die Widerrufsbelehrung auch nach einem Bestellvorgang als E-Mail-Text versenden. Ein PDF als Anhang ist ebenso okay, allerdings erhöhen E-Mail-Anhänge manchmal die Gefahr, dass Nachrichten fälschlicherweise von einem Spam-Filter als Spam aussortiert werden.
  • Als Brief: Natürlich ist die Papierform für Deine Widerrufsbelehrung auch legitim, du kannst einen Ausdruck direkt Deiner Warensendung beifügen.

Achtung, Falle: Hinweis auf AGB genügt nicht!

Möglicherweise ist die Widerrufsbelehrung ein Teil Deiner AGB – das ist vernünftig, denn dort ist sie ebenfalls gut aufgehoben. Aber: Deinem Kunden die AGB zur Verfügung zu stellen und damit die Widerrufsbelehrung gleich erledigt zu haben, ist ein gefährlicher Irrglaube und ein häufiger Fehler bei der Onlineshop-Eröffnung. Du musst den Kunden ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hinweisen und diese Information nicht mit anderen vermischen.

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