06. Jun 2017 | Gründung
Wenn Du einen Online-Shop betreibst, ist es absolut notwendig, dass Du ans Thema Widerrufsbelehrung denkst: Deine Kunden haben nämlich das Recht, ihre Ware 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen wieder zurückzugeben, sofern es sich nicht beispielsweise um verderbliche Waren oder maßangefertigte Produkte handelt (in bestimmten Fällen gelten Ausnahmen vom Widerrufsrecht). Wenn Deine Kunden nicht von Dir über ihr Widerrufsrecht informiert werden, können sie ganze 12 Monate und 14 Tage lang von ihrem Kauf zurücktreten. Doch wie sieht die Widerrufsbelehrung für Onlineshops aus und wie stellst Du sie Deinen Käufern zur Verfügung?
Es gibt nicht die eine Widerrufsbelehrung, weil die Formulierungen von verschiedenen Faktoren abhängt, die Du an Deinen Online-Shop anpassen musst:
Du hast verschiedene Möglichkeiten, Deine Käufer über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Wichtig ist, dass Du Deiner Pflicht nachweisbar nachgekommen bist und Kunden Deines Online-Shops wirklich die Möglichkeit hatten, Deine Belehrung finden und lesen zu können. Deine Möglichkeiten sind beispielsweise:
Möglicherweise ist die Widerrufsbelehrung ein Teil Deiner AGB – das ist vernünftig, denn dort ist sie ebenfalls gut aufgehoben. Aber: Deinem Kunden die AGB zur Verfügung zu stellen und damit die Widerrufsbelehrung gleich erledigt zu haben, ist ein gefährlicher Irrglaube und ein häufiger Fehler bei der Onlineshop-Eröffnung. Du musst den Kunden ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hinweisen und diese Information nicht mit anderen vermischen.