17. Mrz 2020 | Buchhaltung
Auch direkte und indirekte Steuern unterscheidet der Gesetzgeber neben zahlreichen weiteren Merkmalen in den steuerlichen Regelungen, zu deren Beachtung er Unternehmen und steuerpflichtige Bürger verpflichtet. Um die tatsächliche Steuerbelastung aller Steuerzahler realistisch zu bewerten, müssen beide Steuerarten Berücksichtigung finden. Deshalb erklären wir in diesem Artikel den Unterschied zwischen direkten und indirekten Steuern.
Die Abgabenordnung erklärt im § 3 Absatz 1 AO den Grundsatz des Begriffs Steuer. Demnach bezeichnet die Steuer eine Geldleistung, die nicht an eine Gegenleistung geknüpft ist und die ein sogenanntes öffentlich rechtliches Gemeinwesen seinen Bürgern auferlegt. Das öffentlich rechtliche Gemeinwesen kann der Staat oder auch eine Gemeinde oder Kommune sein. In der Regel belegt eine Steuer einen bestimmten Tatbestand, wie zum Beispiel den jährlichen Ertrag eines Unternehmens oder den Besitz von Grund und Boden.
In erster Linie dienen Steuern dazu, dem Gemeinwesen Geld zur Verfügung zu stellen, damit dieses seine grundlegenden Aufgaben erfüllen kann. Mit Steuern werden nicht nur Behörden und Ämter finanziert. Auch die Erhaltung der Infrastruktur oder soziale Leistungen für bestimmte Personengruppen erfordern Gelder, die dem Gemeinwesen in Form von Steuern zufließen. Der Staat kann Steuern aber auch als Instrument einsetzen, um das Verhalten seiner Bürger in eine von ihm gewünschte Richtung zu lenken. Hohe Steuern für Tabak zum Beispiel sollen dafür sorgen, dass die Bürger weniger Tabakwaren konsumieren. Die Energiesteuer, beziehungsweise Mineralölsteuer, die das Benzin an der Zapfsäule verteuert, soll die Bürger dazu bringen, weniger mit dem Auto zu fahren und so die Umwelt zu schonen.
Deutschland mit seinem weltweit umfangreichsten Steuergesetz erlegt seinen Bürgern und Unternehmen nicht nur zahlreiche unterschiedliche Steuern auf, wie zum Beispiel Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer oder Erbschaftsteuer. Insbesondere die Art der Erhebung führt zu einer Unterteilung der Steuerarten in direkte und indirekte Steuern. Direkte und indirekte Steuern unterscheiden sich im wesentlichen durch das unterschiedliche Verhältnis zwischen dem Steuerschuldner und dem Steuerträger.
Was ist der Steuerträger?
Steuerträger ist immer derjenige, der die Steuerlast zu tragen hat. Der Steuerträger muss nicht zwingend eine Steuer an das Finanzamt ausbezahlen. Die Steuer kann auch dadurch bezahlt werden, dass der Supermarktkunde an der Kasse seinen Einkauf bezahlt, der mit Steuern belastet ist. Zwar trägt der Kunde die Steuerlast. Doch entsteht für ihn keine Steuerschuld, da er die Steuer, mit der sein Einkauf belastet ist, durch die Bezahlung an der Kasse begleicht.
Wer ist Steuerschuldner?
Die Steuerschuld ist eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Instanz, die die Steuer erhebt. Sie bezeichnet einen Forderungsbetrag, der an die Erhebungsbehörde, wie beispielsweise an das Finanzamt zu bezahlen ist. Für den Steuerpflichtigen entsteht die Steuerschuld auf Basis des Steuergesetzes, sobald er einen bestimmten Tatbestand erfüllt, den dieses vorgibt. Steuerschulden entstehen in genau vorgegebenen Fällen für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen, die damit automatisch zu Steuerschuldnern werden.
Das Verhältnis, in dem Steuerschuldner und Steuerträger zueinander stehen, entscheidet darüber, ob direkte oder indirekte Steuern entstehen.
Direkte Steuern entstehen immer dann, wenn ein Unternehmen oder eine steuerpflichtige Person sowohl Steuerträger als auch Steuerschuldner ist. Demnach verpflichtet die direkte Steuer das Unternehmen oder den Steuerpflichtigen dazu, die Steuer, die anfällt, selbst an das Finanzamt abzuführen.
Indirekte Steuern bezeichnen Steuern, für die der Steuerträger nicht zugleich auch Steuerschuldner ist. Vielmehr bezahlt der Steuerträger die indirekte Steuer dem Steuerschuldner aus, der diese an die Steuerbehörde weiterleiten muss.
Die direkte Steuer führt dazu, dass der Steuerpflichtige oder das Unternehmen der Steuerbehörde gegenüber unmittelbar verantwortlich ist. Die unmittelbare Verantwortung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerpflichtige oder das Unternehmen die Steuer direkt an das Finanzamt melden und ausbezahlen muss. Dabei können direkte Steuern nicht auf Dritte übertragen werden. Die Verantwortlichkeit für direkte Steuern ist demnach ausschließlich auf den Steuerträger beschränkt. Bei der Festsetzung bestimmter direkter Steuern berücksichtigt der Gesetzgeber steuermindernde Verhältnisse und gewährt Freibeträge.
Da die direkte Steuer eine Steuerlast bei einem Steuerpflichtigen verursacht, der diese auch selbst an das Finanzamt abzuführen hat, fallen diejenigen Steuerformen darunter, die sich unmittelbar auf natürliche oder juristische Personen beziehen. Zu den Steuerformen der direkten Steuer gehören:
Die Einkommensteuer belegt das Einkommen natürlicher Personen mit einer Abgabe an den Staat. Zum Einkommen zählen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus der Land- und Forstwirtsschaft. Aber auch für Einnahmen, die neben der beruflichen Tätigkeit entstehen, wie zum Beispiel für Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung oder aus Kapitalvermögen fällt Einkommensteuer an. Auch die Lohnsteuer fällt unter die Einkommensteuer. Der Steuersatz für die Einkommensteuer steigt fortlaufend mit steigendem Einkommen an.
Die Körperschaftsteuer fällt für juristische Personen an und stellt das Gegenstück zur Einkommensteuer. Demnach fällt die Körperschaftsteuer für den Ertrag von Unternehmen an. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 3,5 Prozent vom Unternehmensgewinn.
Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschftsteuer. Der Steuersatz fällt auf den jeweiligen zu bezahlenden Steuerbetrag an.
Die Kirchensteuer entsteht nur bei einer Zugehörigkeit zu einer der Kirchen in Deutschland. Der Steuerbetrag richtet sich nach dem zu bezahlenden Einkommensteuer- oder Lohnsteuerbetrag.
Die Grundsteuer besteuert das Eigentum an Grund und Boden, wenn dieser für Wohnen, Gewerbe oder Landwirtschaft verwendet wird. Die Steuer wird durch die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, erhoben.
Mit der Zulassung eines Fahrzeugs entsteht die Verpflichtung zur Bezahlung von KFZ Steuer. Die Steuerpflicht erlischt mit der Abmeldung des Fahrzeugs.
Vermögenswerte, die durch Erbschaft auf eine Person übertragen werden, sind mit Erbschaftsteuer belastet. Auch für Schenkungen, die unter Lebenden verteilt werden, fällt die Schenkungssteuer an.
Zu den sogenannten Quellensteuern gehören die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Auch diese beiden Steuern gehören zu den direkten Steuern, obwohl sie nicht dem Prinzip der Unmittelbarkeit folgen. So ist die Lohnsteuer eine direkte Steuer, obwohl sie durch den Arbeitgeber an das Finanzamt ausbezahlt wird. Auch die Kapitalertragsteuer wird durch das Bankinstitut einbehalten, bei dem der Kapitalgewinn eingeht und an das Finanzamt geleitet. Die letzte Verantwortlichkeit für die Steuerschuld der Lohnsteuer liegt jedoch beim Arbeitnehmer und die Verantwortlichkeit für die Kapitalertragsteuer beim Kontoinhaber. Da beide Personengruppen zugleich auch Steuerträger sind, gehören die Quellensteuern trotz der mittelbaren Zahlung an das Finanzamt zu den direkten Steuern.
Da indirekte Steuern durch einen Mittler einkassiert und an das Finanzamt abgeführt werden, entsteht diese Abgabe für Konsum- und Verbrauchsgüter. Indirekte Steuern sind:
Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Konsumentensteuer und belastet den Verbraucher. Dieser bezahlt die Steuer beim Kauf eines Produkts oder mit der Rechnung eines Lieferanten oder Dienstleisters. Steuerpflichtige Unternehmen haben die Pflicht, von ihren Kunden beim Kauf von Waren oder bei der Erbringung von Dienstleistungen Mehrwertsteuer zu erheben und einzukassieren. Die vereinnahmte Mehrwertsteuer müssen die Unternehmen danach als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Bezahlen Unternehmen Mehrwertsteuer an ihre Lieferanten, können sie diese als Vorsteuer von ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen und so ihre Steuerschuld senken. Für die Umsatzsteuer gilt ein regulärer Steuersatz von 19 Prozent sowie ein reduzierter Steuersatz von 7 Prozent.
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Für den Verbrauch bestimmter Waren oder Dienstleistungen fallen unterschiedliche Abgaben an, die als Verbrauchssteuern bezeichnet werden. Auch Verbrauchssteuern sind durch den Endverbraucher zu tragen, wenngleich die Hersteller als Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt gelten. Verbrauchssteuern werden für bestimmte Güter oder Gegenstände in unterschiedlichen Steuersätzen und aufgrund besonderer Anlässe oder mit verschiedenen Zielsetzungen durch den Staat festgesetzt. Zu den Verbrauchssteuern gehören die Energiesteuer, beziehungsweise Mineralölsteuer sowie Stromsteuer oder Tabaksteuer.
Direkte Steuern | Indirekte Steuern |
Einkommensteuer | Umsatzsteuer |
Lohnsteuer | Verbrauchssteuern (z.B. Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer) |
Körperschaftsteuer | |
Solidaritätszuschlag | |
Kirchensteuer | |
Grundsteuer | |
KFZ Steuer | |
Kapitalertragsteuer | |
Erbschafts- und Schenkungssteuer |
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