19. Sep 2017 | Buchhaltung
Wenn Du ehrenamtlich tätig wirst, kannst du nicht nur deine Zeit sinnvoll nutzen, sondern auch der Öffentlichkeit zeigen, dass du sozial verantwortlich denkst und handelst. Was aber die Wenigsten wissen: Der Staat belohnt das Ehrenamt mit Steuervorteilen – teilweise sind Einnahmen durch ein Ehrenamt steuerlich absetzbar. Wie du dein Ehrenamt in der Steuererklärung angibst, erfährst du hier.
Ein Ehrenamt ist eine Tätigkeit in einer Einrichtung oder Organisation, die folgenden Zwecken dienen darf:
Neben einem Engagement in einer Religionsgemeinschaft gibt es also auch Zwecke, die für die Allgemeinheit von Vorteil sind. Das kann z. B. eine Trainerfunktion in einem Jugendsportverein sein. Das Ehrenamt, das man in der Steuererklärung angibt, kann aber auch sozialen Zwecken dienen, indem man beispielsweise Menschen in Not finanzielle oder materielle Hilfen zukommen zu lässt, Bedürftigen Zeit widmet oder Menschen in einer speziellen Problemlage weiterhilft.
Auch z. B. ein Engagement für die Umwelt kann dazugehören. Der Hauptberuf gilt nicht als Ehrenamt. Laut Gesetz darf man der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel der Zeit widmen, die man in seinen Hauptberuf investiert. Ergo: Das Ehrenamt umfasst nicht mehr als 13 Stunden pro Woche. Dabei muss aber der eigentliche Hauptberuf nicht zwangsläufig eine bezahlte Tätigkeit sein; auch Studierende, Hausfrauen, Rentner, Pensionäre oder Personen, die arbeitslos gemeldet sind, können ihr Ehrenamt in der Steuererklärung geltend machen.
In der Steuererklärung gilt eine Tätigkeit nicht als Ehrenamt, wenn die Institution oder Organisation mit ihrer Tätigkeit Gewinn macht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du in einem Laden, der zu einem Verein gehört, Waren verkaufst. Auch wenn du in einem Verein sportlich aktiv bist, ist dies leider keine ehrenamtliche Tätigkeit, die in der Steuererklärung begünstigt wird.
Jeder Mensch kann durch sein Ehrenamt im Jahr 720 Euro dazuverdienen. Dieser Betrag ist frei von Steuern und Sozialabgaben. Lediglich der Betrag, um den diese Summe überschritten wird, muss mit Steuern belastet werden. Der Pauschalbetrag von 720 Euro ist ein Freibetrag für das ganze Jahr. Wenn du erst später im Jahr dein Ehrenamt aufnimmst, steht dir trotzdem der Gesamtbetrag für dieses Jahr zu.
Unter eine besondere steuerliche Regelung fallen diejenigen Ehrenämter, die sich mit Betreuung, Ausbildung oder Erziehung beschäftigen. Für ein solches Ehrenamt gibt es in der Steuererklärung einen Freibetrag von 2.400 Euro. Allerdings ist es nicht möglich, die o. g. Ehrenamtspauschale mit der Übungsleiterpauschale zusammen in Anspruch zu nehmen. Wenn man beides bekommt, muss man das Ehrenamt in der Steuererklärung versteuern, also die 720 Euro.
Wichtig: Selbst wenn das Einkommen durch das Ehrenamt gering ist und es dadurch nicht mit Steuern zu belasten ist, gehört es in die Steuererklärung. Dabei entscheidet dein Beruf, welche Anlage du dafür benutzen musst.
Wenn du Arbeitnehmer bist und für dein Ehrenamt steuerlich eine Aufwandsentschädigung oder sonstige Einnahmen verbuchst, gehört dies in die Zeile 26 der Anlage N. Wenn die Einnahmen durch das Ehrenamt den Freibetrag übersteigen, trägst du den zusätzlichen Betrag als Arbeitslohn in die Zeile 20 derselben Anlage. Du rechnest: Einnahmen durch das Ehrenamt minus 720 Euro.
Als Selbstständiger musst du die Einnahmen aus deiner ehrenamtlichen Tätigkeit bis 720 Euro in die Anlage S eintragen, Zeilen 9 und 46. Wenn die Einnahmen den Freibetrag von 720 Euro übersteigen, wird der Differenzbetrag zu den sonstigen Einkünften (Anlage SO) gerechnet.
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