19. Dez 2017 | Gründung

Ein Ingenieurbüro gründen: Was ist zu tun?

Du willst ein Ingenieurbüro gründen? Wie das aussehen kann, hängt von der Art deines Studienabschlusses ab. Was alle Ingenieure gemeinsam haben: Ihr Beruf ist technisch. Ansonsten decken die Diplom-Ingenieure und die nach dem Bologna Prozess eingeführten Master of Engineering Abschlüsse aber ein sehr weites Feld sehr unterschiedlicher Fachbereiche und Spezialisierungen ab.  Ein Agrar- , ein Maschinenbau- und ein Bauingeneur kennen sich mit vollkommen verschiedenen Themenfeldern aus. Sie arbeiten für unterschiedliche Zielgruppen, Arbeitgeber und Kundinnen.

Ingenieurbüro gründen
Genau das Richtige für gelangweilte Ingenieure: Ein eigenes Ingenieurbüro.

Wenn sich Ingenieure selbstständig machen und ein Ingenieurbüro gründen, dann bieten sie meist technische, planerische oder Beratungsleistungen an. Sie können Gutachten schreiben, Baustellen überwachen oder Anlagen planen.

Voraussetzungen, um ein Ingenieurbüro gründen zu können

Um ein Ingenieurbüro gründen zu können, muss im ersten Schritt natürlich der passende Studienabschluss vorhanden sein. Dann brauchen die gründenden Ingenieure und Ingenieurinnen auch Berufserfahrung. Die Gründer sind somit schon im Umgang mit Kunden und Kundenwünschen geübt, wenn sie sich selbstständig machen. Was noch fehlt: die Geschäftsidee, das Anfangskapital und Kunden.

Vor der Gründung steht zunächst der Businessplan, in dem du die konkrete Planung deines Ingenieurbüros darlegst. Neben einer Beschreibung des beabsichtigten Leistungsangebots gehören in deinen Businessplan auch die Finanzierungspläne, der Personalbedarf, die Umfeld- und Standortanalyse, Vermarktungsstrategien sowie eine Abwägung von Chancen und Risiken dieser Gründungsidee.

Kammermitgliedschaft und Versicherungen

Ingenieure gehören zu den freien Berufen. Ob du tatsächlich als Freiberufler ein Ingenieurbüro gründen kannst oder doch ein Gewerbe anmelden musst, hängt wieder von der genauen Art deines Angebots ab. In jedem Fall musst du das Finanzamt über die Betriebseröffnung informieren. Beratende Ingenieure sind Pflichtmitglieder in der Ingenieurkammer. Andere Ingenieure und Ingenieurbüros können freiwillig beitreten. Mitglieder der Ingenieurkammern müssen nachweisen, dass sie ihr Unternehmen ausreichend versichert haben. Schließlich können die Haftungsrisiken z.B. im Baugewerbe hoch sein.

Für Ingenieure gibt es ein eigenes Versorgungswerk, über das die Vorsorge fürs Alter aufgebaut werden kann. Auch hier sind viele Ingenieure Pflichtmitglied, andere können freiwillig beitreten.

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