11. Jun 2019 | Buchhaltung
Der Einstand ist ebenso wie der Ausstand eine wichtige Markierung im Berufsleben. In der Regel sind sowohl Angestellte als auch Arbeitgeber an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert. Damit der Start in den neuen Job gut gelingt, kann die Feier zum Einstand dabei helfen, die neuen Kollegen in einer entspannten Atmosphäre persönlich kennenzulernen. Aber auch der Ausstand setzt zum Abschluss einer Zusammenarbeit ein starkes Zeichen, das Beziehungen zur Firma, zu den Kollegen und zur Firmenleitung erhalten und für den zukünftigen Weg positiv gestalten kann. Da beide Anlässe im Rahmen der beruflichen Tätigkeit stattfinden, lohnt sich die Klärung der Frage, ob Du Ein- und Ausstand von der Steuer absetzen kannst.
Einstand und Ausstand markieren nicht nur für den Neuankömmling oder für den scheidenden Mitarbeiter ein wichtiges berufliches Ereignis. Auch das Unternehmen, die Kollegen und die Chefetage sind von einem Wechsel in der Mitarbeiterschaft unmittelbar betroffen.
Als Neuankömmling in einer Firma hast Du vielleicht einen anstrengenden Zeitraum für die Bewerbung hinter Dir. Du hast einige der Entscheidungsträger in Bewerbungsgesprächen und gegebenenfalls auch zukünftige Kollegen in einer Vorstellungsrunde bereits persönlich kennengelernt. In diesen Gesprächen musstest Du Deine Fachkenntnisse unter Beweis stellen und von Deinen beruflichen Fähigkeiten überzeugen. Langfristig wird Deine Arbeit in der neuen Firma jedoch über Deine beruflichen Leistungen hinaus davon gekennzeichnet sein, wie die Zusammenarbeit mit den Kollegen funktionieren wird. Daher ist es von großer Bedeutung, wie Du mit Deinen Kollegen und Vorgesetzten während der alltäglichen Arbeit in der Firma auskommen wirst. In der täglichen Zusammenarbeit sind die sozialen Kompetenzen des neuen Mitarbeiters sowie des angestammten Kollegiums gleichermaßen herausgefordert. Die Feier zum Einstand kann allen Beteiligten dabei helfen, den Beginn der beruflichen Beziehungen zwischen dem neuen Mitarbeiter und den Kollegen positiv zu gestalten und somit auch langfristig auf eine produktive Ebene zu führen.
Nach dem Wechsel in eine neue Arbeitsstelle benötigst Du in der Regel zwischen zwei und drei Monaten an Zeit, bis Du Dich eingewöhnt und eine Routine entwickelt hast. Rund zwanzig Prozent der Neuankömmlinge in einem Betrieb benötigen für die Eingewöhnung jedoch ein Jahr oder sogar noch länger als ein Jahr. Denn während der Eingewöhnungsphase stehst Du nicht nur unter Anspannung darüber, ob Deine beruflichen Fähigkeiten den Vorstellungen des Arbeitgebers entsprechen und ob Du Dich fachlich bewährst. Auch der Aufbau von Beziehungen zu den Kollegen stellt viele Arbeitnehmer vor große Herausforderungen. Mit der Feier zum Einstand gehst Du zielgerichtet auf die Kollegen zu und lädst sie zu einem Kennenlernen ein. Das erleichtert nicht nur den Einstieg in den Kreis der Mitarbeiter. Mit dem Einstand hast Du auch die Gelegenheit, dem Betrieb Deine sozialen Kompetenzen zu zeigen und Deine Teamfähigkeit zu unterstreichen.
Ein Ausstand beim Ausscheiden eines Mitarbeiters markiert grundsätzlich, dass die bisherige Zusammenarbeit für alle Beteiligten eine Bedeutung hat, die in einer Feier ihren Ausdruck findet. Die Feier zum Ausstand sorgt zudem grundlegend dafür, dass die Verabschiedung von allen Kollegen im Betrieb wahrgenommen wird. Somit trägt eine Ausstandsfeier zu einem gesunden Betriebsklima bei.
Mitarbeiter, die über viele Jahre hinweg in einem Betrieb gearbeitet haben, verfügen nicht nur über umfassende Berufserfahrung, die sehr wertvoll ist. Über die Jahre entwickeln sich zudem ganz natürlich auch persönliche Beziehungen zu Kollegen. Diese weisen zumeist zwar eine sehr unterschiedliche Form in einem individuell angelegtem Niveau auf. Dennoch zeigt der Ausstand dem gesamten Betrieb die Wertschätzung des ehemaligen Mitarbeiters für seine Kollegen, für die Zusammenarbeit und für den Betrieb an.
Die Feier zum Abschied eines Kollegen trägt auch maßgeblich dazu bei, ob und in welcher Form eine zukünftige Beziehung zu Kollegen oder zum Betrieb ausgestaltet sein wird. Vielleicht wird die Expertise eines langjährigen Mitarbeiters für den Betrieb noch einmal Bedeutung haben. Gehen alle Beteiligten in gutem Einvernehmen auseinander, dann kann der Mitarbeiter zum Beispiel auch in Zukunft dem Betrieb beratend zur Seite stehen. Andererseits können scheidende Mitarbeiter, die in ein anderes Unternehmen wechseln, sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten für beide betroffene Unternehmen eröffnen. Daher ist es für einen scheidenden Mitarbeiter stets von Vorteil, wenn er mit einem guten Einvernehmen den Betrieb wechselt und so sowohl dem ehemaligen als auch dem neuen Arbeitgeber seine Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit anzeigt.
Wer Einstand und Ausstand veranstaltet, der hat – je nach Form und Umfang – spürbare bis erhebliche Ausgaben für Speisen und Getränke, für die Restaurantrechnung oder für denn Caterer zu leisten. Denn die Kosten für Ein- und Ausstand trägst ausschließlich Du als Gastgeber. Daher erhebt sich die berechtigte Frage danach, ob Du Ein- und Ausstand von der Steuer absetzen kannst. Noch vor einigen Jahren erkannte das Finanzamt Aufwendungen für Einstand und Ausstand nicht als absetzbare Kosten an. Da Einstand und Ausstand in der Regel außerhalb der regulären Arbeitszeiten von Unternehmen und im gegebenen Fall oft auch abseits des Betriebsgeländes stattfinden, galt für das Finanzamt der Standpunkt, dass es sich um ein persönliches Ereignis und somit um eine private Feier handeln würde. Doch die Rechtsprechung formulierte in den vergangenen Jahren in mehreren Gerichtsurteilen eine andere Sichtweise und sorgte damit für eine Veränderung in der steuerlichen Handhabung von Einstand und Ausstand durch den Fiskus.
Das Finanzgericht München bewertete in einem richtungsweisenden Urteil aus dem Jahr 2009 die Ausstandsfeier eines Finanzbeamten als beruflich bedingt und somit als steuerlich absetzbar. (FG München, Urteil vom 21.07.2009 – 6 K 2907/08). Im seinem Urteil begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass immer dann eine berufliche Veranlassung für Aufwendungen gegeben sei, wenn diese in einem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erbracht werde. Ob eine Feier beruflich oder privat veranlasst sei, gehe auf den Anlass der Feier zurück. Das Finanzgericht betonte in seinem Urteil, dass die Anlässe Einstand und Ausstand dem beruflichen Bereich zuzuordnen seien. So sei zum Beispiel eine Versetzung maßgeblich durch die berufliche Tätigkeit veranlasst.
Das Finanzgericht München unterstreicht in seiner Ausführung, dass insbesondere der Beginn einer neuen Tätigkeit für eine Einstandsfeier als ausreichende berufliche Veranlassung zu bewerten ist, sodass die Kosten hierfür abgesetzt werden können.
Weitere Gerichtsurteile unterstützen auch die Bewertung des Ausstandes als beruflichen Anlass. Die Urteile begründen die richterliche Auffassung damit, dass insbesondere das Ausscheiden eines Mitarbeiters in den Ruhestand die letzte Handlung der Berufstätigkeit sei, die einen beruflichen Anlass bezeichne, auch wenn der Abschied in den Ruhestand ein persönliches Ereignis markiere.
Für die Bewertung, ob ein beruflicher Anlass besteht, zählt laut dem Urteil des Finanzgerichts München unter anderem zum Beispiel die Person des Gastgebers und die Gästeliste. Setzen sich die Gäste aus Kollegen, Geschäftsfreunden oder Mitarbeitern des Steuerpflichtigen zusammen, dann ist demnach von einer beruflich bedingten Feier auszugehen. Zählen zu den Gästen hingegen zum Beispiel in erster Linie private Bekannte oder Angehörige, dann gilt die Feier als privat veranlasst. Zudem spielt auch der Ort der Veranstaltung sowie der finanzielle Aufwand eine entscheidende Rolle für die Bewertung einer Feier. Findet sie zum Beispiel im Betrieb und in einem Umfang statt, der vergleichbaren betrieblichen Veranstaltungen entspricht, dann stützen diese Umstände die Bewertung als betrieblich veranlasste Feier, die steuerlich absetzbar ist.
Die Aufwendungen für Einstand und Ausstand kannst Du in Deiner Einkommensteuererklärung in Form von Werbungskosten geltend machen. Damit das Finanzamt die Kosten als Werbungskosten anerkennt, müssen die Belege für die Ausgaben vorliegen. Wer die Aufwendungen für Ein- und Ausstand von der Steuer absetzen möchte, muss daher sämtliche Rechnungen und Quittungen als Nachweise für die Ausgaben zur Vorlage beim Finanzamt aufbewahren.
Jeder Steuerpflichtige kann eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Zu den Werbungskosten gehören zum Beispiel die Entfernungspauschale, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten oder Aufwendungen für Arbeitsmaterialien, wie Fachliteratur oder Arbeitsgeräte. Übersteigen Deine Aufwendungen für alle Deine Werbungskosten und für Einstand oder Ausstand insgesamt den Pauschalbetrag von 1.000 Euro, dann lohnt es sich, diese von der Steuer abzusetzen.
Selbstständige können ihre Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftspartnern lediglich in einer Höhe von maximal 70 Prozent absetzen. Dahingegen kannst Du als Angestellter die Aufwendungen für Einstand und Ausstand in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Für die Gestaltung der Feier für Ein- und Ausstand solltest Du ausreichende Überlegungen anstellen. Denn für die Geltendmachung beim Finanzamt musst Du nachweisen können, dass die Feier beruflich veranlasst ist. Und hierfür gelten bestimmte Kriterien, denen die Ausgestaltung und die Organisation der Feier folgen muss. Die Feier sollte daher nicht nur zu Deiner Funktion oder Stellung innerhalb der Firma passen und einen üblichen Rahmen nicht übersteigen. Damit die Feier aber ihre gewünschte Wirkung erzielt, sollte ihre Ausgestaltung für die Kollegen eine angenehme Erfahrung bieten.
In großen Unternehmen kannst Du nicht die gesamte Belegschaft einladen. Sorge daher dafür, dass Du insbesondere alle diejenigen Mitarbeiter ansprichst, mit denen Du in Zukunft zusammenarbeiten wirst oder mit denen Du bisher im Arbeitsalltag zu tun hattest. In kleinen Betrieben solltest Du alle Mitarbeiter einladen und auch die Sekretärin, Praktikanten und Auszubildende nicht vergessen.
Sowohl der Rahmen für die Feier als auch die gereichten Speisen und Getränke sollten für Entspannung und Offenheit sorgen und niemanden irritieren. Daher ist es wichtig, dass Du Einstand und Ausstand weder zu luxuriös und pompös gestaltest, aber auch nicht lieblos oder nachlässig wie eine lästige Pflicht absolvierst. Verwende daher bereits in der Planung ausreichend Aufmerksamkeit darauf, welche Ausstattung für die Feier im Rahmen des Betriebs angemessen ist. Hierzu kannst Du zum Beispiel Deine neuen Kollegen danach fragen, wie Einstand und Ausstand im Betrieb bisher gefeiert wurden.
Der Einstand sollte erst ein paar Wochen nach dem Arbeitsantritt gefeiert werden, damit Du die Einarbeitungsphase konzentriert absolvieren kannst. Ungefähr drei bis vier Wochen nach dem Arbeitsbeginn ist der Einstand am besten platziert. Den Termin für einen Ausstand solltest Du innerhalb Deiner letzten Arbeitswoche festsetzen. Als Tageszeit für Einstand und Ausstand eignet sich das Ende des Arbeitstages, sodass keine Arbeitszeit verloren geht und die Gäste keine allzu großen Umstände für An- und Abfahrt auf sich nehmen müssen. Den endgültigen Termin für Einstand und Ausstand solltest Du rechtzeitig mit Deinen Vorgesetzten absprechen.
Zum Einstand und Ausstand solltest Du Deine Kollegen persönlich einladen und nicht etwa über eine E-Mail Nachricht. Der Versand einer Rundmail mag zwar praktisch und bequem erscheinen, doch als Einladung kommt sie bei den Adressaten nicht gut an. Denn die Rundmail zeigt wenig Sorgfalt in der Planung, sie ist anonym und kann den Eindruck bei den Empfängern wecken, dass es sich um eine Massennachricht handelt, die für sie unerheblich ist.