19. Apr. 2018 | Unternehmenssteuerung
Welcher Arbeitnehmer kennt das nicht? Der gesundheitliche Zustand erlaubt es nicht, acht Stunden im Büro die volle Leistung zu erbringen. Doch die Erkrankung erfordert zugleich nicht eine 24-stündige Bettruhe. Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer, wenn sie krank geschrieben sind, beachten müssen, lohnt einer genaueren Untersuchung.
Die Krankmeldung und die Krankschreibung gehören zu Deinen ersten Pflichten gegenüber Deinem Arbeitgeber, sobald Du erkrankst. Damit setzt Du Deinen Arbeitgeber in Kenntnis und bestätigest die Glaubwürdigkeit Deiner Erkrankung. Die so genannte Krankmeldung ist von der Krankschreibung zu unterscheiden.
Nach einer Erkrankung muss jeder Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber sofort informieren. Sobald Du als Arbeitnehmer Deinen Chef mündlich – zum Beispiel per Telefon – über Deine Erkrankung informierst, hast du Deine Krankmeldung abgegeben. Für die Krankmeldung musst Du jedoch nicht unbedingt Deinen Chef selbst sprechen. Die Verwaltung, das Büro oder die Sekretärin muss Deine Krankmeldung aufnehmen und weiter geben. Deine Krankmeldung musst Du vor Arbeitsbeginn an Deinem ersten Fehltag erledigen. Zur Krankmeldung gehört auch eine Information darüber, wie lange Du voraussichtlich erkrankt sein wirst. Wenn Du Dich nicht krank meldest, dann verstößt Du gegen Deine Pflichten aus dem regulären Arbeitsvertrag. Eine fehlende Krankmeldung kann eine Abmahnung und im Wiederholungsfall auch eine Kündigung nach sich ziehen.
Die Krankschreibung hingegen ist das Attest vom Arzt. Dieses muss innerhalb der ersten drei Kalendertage bei Deiner Firma abgegeben sein. Doch Kalendertage müssen hierbei nicht unbedingt auch Arbeitstage sein. Wenn zum Beispiel ein Wochenende dazwischen liegt, dann muss das Attest für die Erkrankung vom Freitag bereits am Montag in der Firma vorliegen. Die Konsequenzen für den verspäteten Eingang eines Attests können ebenso von der Abmahnung bis zur Kündigung reichen.
Eine Krankschreibung kann auf unterschiedliche Krankheiten zurück zu führen sein. Nicht jede Krankheit, die zu einer vorüber gehenden Arbeitsunfähigkeit führt, erfordert absolute Bettruhe. Dennoch müssen Arbeitnehmer, wenn sie krank geschrieben sind, aufgrund ihrer Rücksichtspflicht gegenüber dem Arbeitgeber alles dafür tun, um ihre Genesung zu befördern. Daher hängen die Einschränkungen, zu denen Du im Krankheitsstand verpflichtet bist, sehr stark von der Art Deiner Erkrankung ab. Grundsätzlich gilt es dabei, zwischen einer körperlichen Erkrankung, einer Verletzung und einer seelischen Erkrankung zu unterscheiden. Wer mit Grippe das Bett hüten muss, der sollte sich nicht im Schwimmbad erwischen lassen. Für den Burn-Out-Patienten ist etwas sportliche Betätigung an der frischen Luft hingegen förderlich. Und mit gebrochenem Arm kannst Du zwar Deinen Beruf nicht ausüben, aber dafür durchaus abends ins Kino gehen. Bei ihrer Lebensgestaltung während einer Erkrankung müssen Arbeitnehmer strikt darauf achten, dass sie ihren Krankheitsverlauf auf keinen Fall negativ beeinflussen.
Das Hessische Landesarbeitsgericht urteilte zum Beispiel, dass die Bahnreise eines krank geschriebenen Arbeitnehmers die Glaubwürdigkeit des vorgelegten ärztlichen Attestes nicht beeinträchtigt. Auch ein Bewerbungsgespräch während einer Erkrankung darf nicht unbedingt zur Kündigung führen. Diese Entscheidung fällte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl er krank geschrieben war, nahm ein Arbeitnehmer ein Vorstellungsgespräch bei bei einem neuen Arbeitgeber wahr. Da er wegen einer Verletzung erkrankt war, habe nach Meinung des Gerichts der Termin seine Gesundheit nicht negativ beeinflusst. Einen anderen Fall verhandelte das Arbeitsgericht in Köln. Einem an Grippe Erkrankten gestand das Gericht ein Glas Kölsch an frischer Luft zu.
Auch Sport und Bewegung gelten für zahlreiche Erkrankungen als förderlich für die Gesundheit. Die Erledigung von Einkäufen kann Dir kein Arbeitgeber verwehren. Selbst wenn Du während Deiner Krankschreibung in Deine Arbeit zurückkehrst, dann entsteht damit kein rechtliches Problem. Einen Nebenjob darfst Du allerdings während Deiner Krankschreibung nicht ausüben.
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