01. Jan 2020 | Buchhaltung

Einnahmen als Blogger richtig versteuern – so geht’s!

Wenn du als Blogger über das Thema Steuern nachdenken „darfst“, hast du es geschafft – es ist ein oft langer Weg, bis der erste Euro über einen Blog überhaupt verdient ist. Herzlichen Glückwunsch also, wenn Steuern für deine Blog-Einnahmen für dich ein relevantes Thema geworden sind! Ob es Werbeeinnahmen sind oder Honorare für gesponserte Posts, ob es Sachgeschenke sind, damit du über Produkte schreibst – dein Blog ist ab jetzt eine Einnahmequelle. Wie man Einnahmen als Blogger korrekt versteuert, erfährst Du hier.

  1. Ab welcher Höhe muss man Einnahmen als Blogger versteuern?
  2. Was gilt für die Einkommensteuer?
  3. Was gilt für die Umsatzsteuer?
  4. Was gilt für die Gewerbesteuer?
  5. Was ist, wenn Du statt Geld Sachgeschenke erhältst?
  6. Muss ich als Blogger ein Gewerbe anmelden?
Einnahmen als Blogger richtig versteuern
Du hast es geschafft, du verdienst Geld mit deinem Blog! Blöd nur, dass das Finanzamt auch gerne ein Stück von dem Kuchen ab hätte. Zum Glück kannst Du Deine Einnahmen als Blogger versteuern. (Bild © unsplash.com)

Ab welcher Höhe muss man Einnahmen als Blogger versteuern?

Die steuerlich relevanten Grenzen für Einnahmen als Blogger unterscheiden sich nicht von sonstigen Einnahmen: Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 9.168 Euro im Jahr 2019 und steigt 2020 auf 9.408 Euro.

Grundfreibetrag Blogger

Selbstständig als Blogger – Blog und Steuern

Wer sich als Blogger betätigt und über seinen Blog Einnahmen erzielt, der zählt im steuerrechtlichen Sinne zu den gewerbetreibenden Unternehmern. Damit fällt der Blogger unter dieselben steuerrechtlichen Pflichten wie jeder andere Gewerbetreibende auch. Zu den steuerlichen Pflichten als Selbstständiger gehören Abgaben von Steuern unterschiedlicher Art. Zu den zentralen Steuern, die im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, gehören neben der Einkommensteuer auch die Umsatzsteuer sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Gewerbesteuer. Daneben erhebt sich die Frage, ob und wie du deine Tätigkeit als Blogger gegenüber den Verwaltungs- und Steuerbehörden anmelden musst. 

Was gilt für die Einkommensteuer als Blogger?

Wenn du hauptberuflich angestellt bist und das Bloggen deine Nebentätigkeit darstellt, dann gilt deine Tätigkeit für deinen Blog als zweite Einkunftsart in selbstständiger Form. Der Gewinn aus deiner selbstständigen Nebentätigkeit unterliegt der üblichen Pflicht zur Erhebung von Einkommensteuer. Je nach Art der bloggenden Tätigkeit gilt deine Nebentätigkeit als gewerblich oder als freiberuflich. 

Freigrenze für selbstständige Nebentätigkeit

Solange du deine hauptsächlichen Einkünfte durch deine Angestelltentätigkeit erwirtschaftest, musst du Einnahmen als Blogger erst ab einem Gewinn versteuern, der über 410 Euro liegt.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Blogger

Sämtliche Einnahmen, die über den Steuerfreibetrag in Höhe von 410 Euro hinausgehen, führen für dich zu einer Pflicht zur Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Zur Ermittlung deines Gewinns oder des Verlustes, den du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung angeben musst, listest du sämtliche Einnahmen aus deiner Tätigkeit als Blogger auf und stellst diesen deine Ausgaben, die im Rahmen deiner bloggenden Tätigkeit angefallen sind, gegenüber. Dazu gehören neben anderen zum Beispiel Hostinggebühren oder die technische Ausrüstung für den Betrieb deines Blogs. Danach ziehst du die Ausgaben von den Einnahmen als Blogger ab, um aus dem Ergebnis deinen Gewinn festzustellen. 

EÜR – nur mit Formular und elektronisch 

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) musst du auf dem amtlichen Formular und in elektronischer Form erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Die Übermittlung der EÜR kann nur dann in Papierform erfolgen, solange die Einkünfte weniger als den Freibetrag von 410 Euro betragen. 

Tipp: Mach Dir die Erstellung einfacher und verwende unsere kostenlose EÜR Vorlage mit Ausfüllanleitung.

Betriebsausgabenpauschale für Blogger

Für bestimmte Tätigkeiten können Selbstständige anstatt ihrer tatsächlich geleisteten Ausgaben auch eine so genannte Betriebsausgabenpauschale zum Abzug bringen, wenn sie ihren Gewinn ermitteln. Die Verwendung der Pauschale lohnt sich dann, wenn sie die tatsächlich aufgewendeten Ausgaben für die betriebliche Tätigkeit übersteigt. Anwenden können die Pauschale Selbstständige, die eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit sowie  Vortrags-, Lehr- oder Prüfungstätigkeiten ausüben.

Die Höhe der Betriebskostenpauschale liegt bei 25 Prozent der Einnahmen, während sie insgesamt 614 Euro pro Jahr nicht übersteigen darf. Der Höchstbetrag gilt für jeden Selbstständigen nur einmal pro Jahr und fasst die Ausgaben für alle nebenberuflichen Tätigkeiten zusammen.

Was gilt für die Umsatzsteuer als Blogger?

Sobald du Einnahmen als Blogger aus deiner selbstständigen Tätigkeit erzielst, wirst du umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du für deine Leistungen, die du in Rechnung stellst, neben deinem Ertrag auch Mehrwertsteuer erheben musst. Die Mehrwertsteuer musst du in voller Höhe als Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter leiten. Du kannst von deiner vereinnahmten Umsatzsteuer im Gegenzug alle Mehrwertsteuerbeträge abziehen, die du für Lieferantenrechnungen bezahlt hast.

Durch die so genannte bezahlte Vorsteuer reduzierst du den Betrag an Umsatzsteuerschuld, den du an das Finanzamt ausbezahlen musst. Die Bezahlung deiner Umsatzsteuerschuld erfolgt zusammen mit deiner Umsatzsteuererklärung. Die Umsatzsteuererklärung übermittelst du deinem zuständigen Finanzamt entweder im Rahmen deiner Jahressteuererklärung oder aber in Form von vierteljährlichen oder monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. 

Blogger als Kleinunternehmer

Solange du mit deiner selbstständigen Tätigkeit weniger als 22.000 Euro Umsatz pro Jahr erzielst, hast du die Möglichkeit, dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen und als so genannter Kleinunternehmer zu agieren. Sobald du mit deiner selbstständigen Nebentätigkeit jedoch mehr als 22.000 Euro im Jahr verdienst, wirst du umsatzsteuerpflichtig. Für Honorare, die du über dein Blog erzielst, musst du dann Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Was gilt für die Gewerbesteuer als Blogger?

Für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Erst wenn dein Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit als Blogger den Freibetrag übersteigt, wird Gewerbesteuer fällig.

Was ist der Unterschied zwischen Einkünfte durch Werbung und Honorare?

Vorsicht: Es gibt zwei verschiedene Arten von selbstständigen Einkünften. Einmal können Einnahmen als Blogger, die du zum Beispiel erzielst, weil du Honorare für deine Blog-Artikel bekommst, unter bestimmten Voraussetzungen freiberuflicher Natur sein. Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer abführen. Wenn du aber Geld für Werbung in deinem Blog bekommst, gelten diese als gewerbliche Einnahmen, auch wenn du für deinen Blog als Freiberufler arbeitest. Für gewerbliche Einnahmen werden ab 24.500 Euro im Jahr Gewerbesteuer fällig.

Was ist, wenn Du statt Geld Sachgeschenke erhältst?

Gar nicht unüblich ist es, dass Unternehmen bekannten Bloggern Geschenke machen – natürlich nicht ohne Eigennutz. Vielleicht möchte die Kosmetikfirma, dass du in deinem Beauty-Blog über ihre neue Hautcreme schreibst. Oder der Möbeldesigner wünscht sich einen interessanten Blogpost über seinen Designerstuhl, den er dir deshalb großzügig überlässt.

Solche Geschenke gelten im steuerrechtlichen Sinne nicht als Geschenke, da sie nicht unentgeltlich überlassen wurden. Vielmehr bezeichnet das Steuerrecht die Überlassung von Gegenständen in Erwartung einer Gegenleistung als „geldwerter Vorteil“, beziehungsweise als „entgeltlicher Erwerb“. Denn die Überlassung des „Geschenks“ kommt der Entlohnung einer Leistung gleich – und diese sind daher ebenso zu versteuern wie normale Honorare.

Sachgeschenke versteuern

Der Wert einer überlassenen Sache, der bei der Bemessung für die Steuer zugrundegelegt wird, ist der Anschaffungspreis des Gegenstandes. Handelt es sich um gebrauchte Gegenstände, dann wird der Betrag zugrunde gelegt, den der Gegenstand durch einen Verkauf zur Zeit der Überlassung erzielt hätte. Auch bei gesponserten Reisen gilt der Gegenwert der Reise als Einnahme. 

Der Wert von „Sachgeschenken“ ist durch den Blogger als Einnahme zu buchen und auch als solche zu versteuern. Auch Geschenke, die du privat nutzt, musst du entsprechend der gesetzlichen Vorgaben buchhalterisch erfassen und steuerlich behandeln. Denn der Erhalt der Sache liegt unabhängig von der Nutzung in deiner selbstständigen Tätigkeit begründet. 

Wann ist ein Sachgeschenk steuerfrei?

Steuerfrei ist ein Sachgeschenk nur dann, wenn die Kosten für die Anschaffung und die Herstellung den Betrag von 10 Euro nicht übersteigen. Bis dahin gilt ein Geschenk als Werbeartikel, der nicht versteuert wird. 

Eine zweite Möglichkeit für dich als Blogger, Sachgeschenke steuerfrei zu erhalten, ist die Versteuerung durch das schenkende Unternehmen. Ein Unternehmen, das an seine Geschäftspartner Sachgeschenke ausgibt, kann diese bei der Überlassung des Gegenstandes pauschal versteuern. Allerdings ist es erforderlich, dass das schenkende Unternehmen die Übernahme der Steuerlast dir gegenüber schriftlich erklärt. In diesem Fall musst du die Erklärung zur Vorlage für das Finanzamt als Beleg aufbewahren, der anzeigt, dass die Besteuerung für die erhaltene Sache bereits durch den Gebenden erfolgt ist. In der Folge musst du den erhaltenen Gegenstand nicht versteuern. Auf diese Weise kannst du pro Wirtschaftsjahr Sachgeschenke im Wert von bis zu maximal 10.000 Euro entgegen nehmen. 

Steuerliche Behandlung erhaltener Gegenstände

Für die steuerliche Behandlung von Sachen, die du von Geschäftspartnern in deiner Funktion als Blogger erhältst gilt es, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Erhältst du zum Beispiel einen Gegenstand, den du deinem Betriebsvermögen zuführst, wie zum Beispiel einen Computer oder einen Bürostuhl, dann musst du zunächst den Wert der Überlassung ermitteln. Danach zählst du den Betrag zu deinen Betriebseinnahmen, um diesen ordentlich zu versteuern. 

Abschreibung von Sachwerten

Zugleich zählt der Wert des Gegenstands aber auch zu deinen Betriebsausgaben, sofern du ihn für deine selbstständige Tätigkeit nutzt und somit dem Firmenvermögen zuführst. Hierfür schreibst du den Gegenstand als Betriebsausgabe laut der entsprechenden AfA Tabelle ab.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Liegt der Wert der überlassenen Sache innerhalb der Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter, dann kannst du diesen sofort als Betriebsausgabe abschreiben. 

Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Besteht die Überlassung einer Sache in einem nicht abnutzbarem Anlagevermögen, dann gehört der Wert ausschließlich zu den Betriebseinnahmen. Eine Abschreibung ist in diesem Falle nicht möglich. 

Muss ich als Blogger ein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich musst du für jede Tätigkeit, die du mit der Absicht ausübst, um einen Gewinn zu erzielen, ein Gewerbe anmelden. Auch wenn du mit Affiliatelinks oder Google AdSense lediglich die Kosten für die Betreibung deines Blogs decken möchtest, verlässt du den Bereich als Privatbetreiber eines Blogs. Denn sobald für deine Tätigkeit ein Geldfluss zu deinem Gunsten entsteht, begibst du dich in den gewerblichen Bereich. Solange du jedoch als Privatperson einen Blog betreibst, der nicht zu einer Einnahme von Geld oder sonstigen Werten führt, ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. 

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Je nach Tätigkeit entsteht durch die Selbstständigkeit entweder ein Gewerbe oder eine Freiberuflichkeit. Zu den Freiberuflern zählen bestimmte Berufe, die im genau festgelegt sind. Zu ihnen gehören neben Ärzten und Rechtsanwälten auch wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische sowie erzieherische Tätigkeiten. Daher gilt es, zu überprüfen, ob gegebenenfalls für deinen Blog eine Freiberuflichkeit vorliegt. Wenn du zum Beispiel als Dozent arbeitest und in deinem Blog über die Inhalte deiner Lehrtätigkeit schreibst, kannst du als Freiberufler gelten. Alle anderen Blogger müssen ein Gewerbe anmelden.

Gewerbeanmeldung als Blogger

Die Anmeldung eines Gewerbes kannst du beim örtlichen Gewerbeamt erledigen. Sie kostet eine Gebühr in Höhe von 30 bis 40 Euro. Hast du bereits Einnahmen als Blogger erzielt, dann hast du drei Monate Zeit, um dein Gewerbe anzumelden. Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied bei der. Nach deiner Anmeldung schickt dir das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem du unter anderem die voraussichtlichen Einkünfte angibst. 

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