01. Dez 2022 | Gründung

Einnahmen über PayPal: Wann sind die gewerblich und was müssen Verkäufer*innen beachten?

Es dauert nur Sekunden und schon ist die Transaktion über PayPal bestätigt. Viele Menschen verkaufen Privatgegenstände über die Plattform, die sie schon lange nicht mehr brauchen. Aber was ist eigentlich mit dem Finanzamt, denn immerhin werden auf diese Weise Gewinne erzielt. Muss selbst der Verkauf von zwei Büchern als Einkommen angegeben werden? Wie sieht es mit anderen gewerblichen Einkünften über das PayPal-Konto aus? Hier gibt es klar definierte Grenzen und die sind unbedingt zu beachten.

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Einnahmen sind an Umsatzgrenzen gekoppelt

Die gute Nachricht für private Verkäufer*innen ist, dass nicht jede Transaktion über PayPal automatisch versteuert werden muss. Es gibt klare Grenzen. Generell gelten alle Einkünfte unter 17.500 Euro pro Jahr als Grenze. Übersteigt das Gesamteinkommen diesen Wert nicht, kann die Kleinunternehmerregelung geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen keine Umsatzsteuern entrichtet werden. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht kann direkt beim Finanzamt erfolgen.

Zu bedenken ist dabei, dass es sich nicht nur um die Einnahmen über PayPal handelt. Stattdessen werden sämtliche Umsätze auf allen Konten gewertet, also auch die Einkünfte auf dem Girokonto. Sobald die Einnahmen 24.500 Euro überschreiten, wird außerdem Gewerbesteuer fällig. Und ab 50.000 Euro pro Jahr gilt die Buchführungspflicht. Es müssen Umsatzsteuern und Gewerbesteuern abgeführt werden.

PayPal und Kryptowährungen: Vorsicht bei Auszahlungen

Bezüglich Kryptowährungen herrscht allgemeines Unverständnis, hinsichtlich der Auswirkungen auf die Steuer. Viele Menschen gehen automatisch davon aus, dass Kryptowährungen nicht als „Geld“ zu werten und daher steuerfrei sind. Ganz so einfach ist es aber nicht, denn der Verkauf von Kryptowährungen generiert Einkünfte.

Seit Oktober 2020 können PayPal-Nutzer in den USA bereits Bitcoin mit PayPal kaufen. 2021 kam die Funktion auch nach Europa, bleibt bislang aber grundsätzlich auf Großbritannien beschränkt. PayPal-Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen aktuell noch den Umweg über einen Krypto Broker wie zum Beispiel eine Börse wählen. Einige Anbieter, darunter die Krypto Börse eToro, haben PayPal bereits als Zahlungsmittel implementiert.

Werden Kryptowährungen innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf wieder verkauft, ist grundsätzlich jeder Gewinn zu versteuern. Wird die dezentrale Währung hingegen mindestens 365 Tage gehalten, sind potenzielle Gewinne (und Verluste) steuerfrei. PayPal wird häufig als Plattform für Transaktionen genutzt, hier können Verkaufssummen auch ausgezahlt werden. Da das Finanzamt den gläsernen Blick hat und auch PayPal-Transaktionen nicht verborgen bleiben, sind die Einkünfte zu überprüfen.

Finanzamt hat Einblick in PayPal-Aktivitäten

Noch immer wird PayPal als sehr anonymes Zahlungsmittel wahrgenommen, doch ganz so einfach ist es nicht. Der Bezahldienstleister bleibt dem Fiskus nicht verborgen und durch Sammeldatenabrufe erhalten die Finanzbeamten Einblick in Konten und Transaktionen. Über das Bundeszentralamt für Steuern ist es außerdem möglich, Kontostände und Umsätze von PayPal-Konten abzurufen, sofern der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Raum steht. Da die Förderung der Steuerehrlichkeit im Gesetz verankert wurde, ist PayPal längst kein rechtsfreier Raum mehr. In der Regel kommt aber zunächst eine Anfrage seitens des Finanzamts und die betroffene Person kann ihre Angaben selbstständig tätigen.

Nicht nur Umsatzgrenzen entscheiden

Ab wann sind Tätigkeiten als gewerblich einzustufen? Eine Frage, die sich auch viele Online-Verkäufer*innen stellen. In Deutschland hat grundsätzlich jeder Mensch das Recht, gewerblich tätig zu werden. Hierfür ist eine formlose Beantragung des Gewerbescheins erforderlich, die bei der Stadtverwaltung durchgeführt werden kann. Es gibt weder schulische noch berufliche Voraussetzung für den Gewerbeschein. Freie Berufe fallen nicht unter diese Pflicht, sie dürfen ohne Gewerbe ausgeübt werden. Es ist ratsam zuvor Informationen einzuholen, welche Berufszweige frei und welche gewerblich einzustufen sind.

Aber was ist nun ein Gewerbe bzw. ab wann wird die Tätigkeit gewerblich ausgeübt? Hierfür gibt es klare Regeln im Einkommenssteuergesetz. Diese sehen folgende Bedingungen vor:

  • Es muss sich um eine selbstständig und eigenverantwortlich durchgeführte Tätigkeit handeln, der Gewerbetreibende ist nicht weisungsgebunden.
  • Es muss sich um eine langfristige und dauerhafte Tätigkeit handeln, deren Ziel Gewinneinnahmen sind.
  • Das Gewerbe wird betrieben, um damit Einkünfte zu generieren.
  • Es erfolgt die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (Waren und Dienstleistungen werden ausgeliefert oder es wird damit gehandelt).

Hier ist auch der große Unterschied zur Umsatzsteuerpflicht zu sehen. Ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist nämlich nicht an Einnahmegrenzen gebunden. Selbst einmal pro Monat getätigte Verkäufe auf Ebay können gewerbsmäßig sein, wenn hierfür z.B. eigens selbstgebastelte Gegenstände produziert werden. Es gilt bei geringen Einkünften weiterhin der Steuerfreibetrag von 24.500 Euro pro Jahr, so dass die Gewerbeanmeldepflicht nicht automatisch auch zur Steuerpflicht führt. Viele Pauschalen unterstützen außerdem dabei, die Steuerlast für geringe gewerbliche Verdiener zu drücken.

Wichtig zu wissen: Das Gewerbe muss ab dem Zeitpunkt angemeldet werden, wenn eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Sinnvoll ist, den Gewerbeschein bereits zu beantragen, bevor die ersten Verkäufe (auch über PayPal) gestartet werden. Es ist illegal, das Gewerbe zu spät anzumelden, es drohen empfindliche Bußgelder. In der Regel erfährt das Finanzamt davon, selbst wenn die Transaktionen über PayPal durchgeführt worden sind. Sofern es sich bei einer Tätigkeit nicht um eine sogenannte Urproduktion oder um einen freien Beruf handelt, ist im Zweifel immer ein Gewerbeschein zu beantragen.

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