19. März 2021 | Buchhaltung
Wenn Du gründen möchtest, hast Du vielleicht am meisten Respekt vor der Buchhaltung, vor allem wenn Zahlenakrobatik bisher nicht zu Deinen bevorzugten Interessen zählt. Welche Form der Buchführung nötig ist, hängt von der Art Deiner künftigen Selbstständigkeit ab – ob du zum Beispiel als Freiberufler oder als Gewerbetreibender Deiner Selbstständigkeit nachgehen wirst. Du solltest also folgende Frage klären: Wozu bist Du verpflichtet, Einnahmenüberschussrechnung oder doppelte Buchführung?
Die Pflicht zur Buchführung und zur Aufzeichnung geschäftlicher Vorgänge ist im Steuergesetz im § 141 AO (Abgabenordnung) und im Handelsgesetzbuch § 238 HGB verankert. Demnach ist grundsätzlich jeder Kaufmann und jeder Gewerbetreibende zur Buchführung verpflichtet.
Dabei gilt es jedoch, zwischen der doppelten Buchführung und der einfachen Buchführung zu unterscheiden. Die einfache Buchführung erfordert am Ende des Kalenderjahres die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung EÜR. Die Pflicht zur doppelten Buchführung ist erheblich aufwendiger und führt am Jahresende zur Erstellung einer Bilanz. Aber was trifft auf Dich zu, Einnahmenüberschussrechnung oder doppelte Buchführung?
Freiberufler mit einem Gewinn, beziehungsweise mit einem Umsatz unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen erfüllen ebenso wie Kleingewerbetreibende ihre gesetzliche Buchführungspflicht, indem sie eine einfache Einnahmenüberschussrechnung erstellen.
Kleingewerbetreibende führen ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“, wie es im Handelsgesetzbuch heißt.
Daneben gilt ebenso die einfache Buchführung für Kleinunternehmer. Wer sein Gewebe als Kleinunternehmer betreibt, hat sich aufgrund seines niedrigen Umsatzes von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen und ist damit auch von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit.
Ob das eigene Unternehmen zur einfachen Buchführung berechtigt, kannst Du auch zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer nachlesen. Dort lässt Du Dich dann im Zweifelsfall am besten kostenlos beraten.
Seit dem Abrechnungszeitraum 2018 müssen alle Unternehmen, die zur Erstellung der EÜR verpflichtet sind, das amtliche Formular zur Einkommensteuererklärung Anlage EÜR verwenden. Zur Einnahmenüberschussrechnung gehören die Belege sämtlicher Einnahmen und Ausgaben, deren Summen auf der Anlage EÜR eingetragen werden. Zur Vorbereitung der Einnahmenüberschussrechnung werden die Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt und summiert. Die Differenz, die entsteht, wenn die Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen werden, ist der Gewinn, den der Freiberufler oder Kleingewerbetreibende versteuern muss.
Sämtliche Zahlen müssen eindeutig den dazu gehörigen Belegen zugeordnet werden können, um der Aufzeichnungspflicht zu genügen. Um neben der vorbereitenden Arbeiten für die Steuererklärung einen Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten, kann bei der Erstellung der EÜR eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Buchhaltungssoftware wie Billomat eingesetzt werden.
Schwieriger wird es für diejenigen, die zur Einnahmenüberschussrechnung verpflichtet sind, sobald sie Angestellte haben. Gehaltsbuchhaltung ist für die meisten Selbstständigen aus gutem Grund der ausschlaggebende Faktor, sich endlich einem Steuerberater anzuvertrauen.
Wenn Du Dich nicht erst einlesen möchtest, sondern gleich wissen möchtest, wie die Buchhaltungssoftware Billomat Dich bei Deiner EÜR unterstützen kann, dann besuche unsere Infoseite zum Thema Einnahmenüberschussrechnung mit Billomat.
Seit 2016 gelten für Kaufleute, AGs und GmbHs (außerdem Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die freiwillig bilanzieren) sowie für alle Gewerbetreibende neue Betragsgrenzen: Wer einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro pro Jahr oder einen Umsatz von mehr als 600.000 Euro pro Jahr erzielt, ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Diese Art der Buchführung schließt zum Jahresende mit einer Bilanz ab. Bereits seit 2014 ist die E-Bilanz Pflicht.
Eine professionelle Buchhaltungssoftware mit umfassenden Funktionen erleichtert die ordnungsmäßige doppelte Buchführung erheblich. Wer von Anfang an für seine doppelte Buchführung Software einsetzt, der strukturiert seine interne Buchhaltung automatisch. Jeder Geschäftsvorfall muss mit einem Buchführungsprogramm nur einmal erfasst werden. Die Übertragung der Daten in die Buchungssätze erfolgt danach automatisch. Auch die erforderliche Bilanzierung und den Jahresabschluss führt eine professionelle Buchführungssoftware zeitsparend aus, während sie die Fehleranfälligkeit vermindert.
Wer an einer professionellen Buchführungssoftware sparen und für seine doppelte Buchführung Excel einsetzen möchte, erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung. Die gesetzlichen Vorgaben schreiben den Unternehmern genau vor, wie sie ihre Dokumente erstellen müssen. Demnach müssen steuerlich relevante Dokumente in der Buchhaltung unveränderbar, fälschungssicher sein und eigens erstellt werden. Excel Dokumente und Excel Buchhaltungstools erfüllen alle diese Erfordernisse nicht.
Wer nicht bereits vor der Gründung die doppelte Buchführung gelernt hat, für den wird sich ihre Umsetzung im Tagesgeschäft als aufwendig und kompliziert erweisen. Er sollte einen Buchhalter einstellen oder einen Steuerberater beauftragen. Anders ist der kaufmännischen Buchführung kaum mit vertretbarem zeitlichem Aufwand beizukommen!