13. Jun 2016 | Buchhaltung
Wenn der Steuerbescheid eintrudelt, ist oftmals die Überraschung groß: Warum fällt die Steuererstattung niedriger aus als erwartet? Das kann verschiedene Gründe haben. Es kann aber in keinem Fall schaden, den Bescheid überprüfen zu lassen. Legen Sie Einspruch ein – Rechtsanwältin Annika Haucke von felix1.de erklärt, wie es geht.
Werden in der Steuererklärung Ausgaben geltend gemacht, die im Steuerbescheid überhaupt nicht oder in geringerer Höhe auftauchen, kann das verschiedene Ursachen haben: Zum Beispiel, weil Sie keinen Beleg mit eingereicht haben, die Kosten gar nicht oder nur begrenzt abziehbar sind oder aber der Finanzbeamte sich einfach geirrt hat. Wenn Sie Klarheit wollen, lohnt sich ein Einspruch. So schwer ist das nämlich gar nicht.
Wer Einspruch einlegen möchte, der weiß schon aus der Rechtsmittelbelehrung auf dem Einspruchsbescheid die Kerndaten – vorausgesetzt natürlich, die Belehrung ist richtig (leider ist selbst das nicht immer der Fall):
Empfehlung: Betiteln Sie den Einspruch am besten auch so.
Beispiel: Arbeitnehmer Herr Schmidt erhält am 7.7.2016 per Post seinen Steuerbescheid vom 6.7.2016. Er hatte Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro geltend gemacht, die nur zu 1.500 Euro berücksichtigt wurden, sodass seine Steuererstattung geringer als erwartet ausfällt.
Datum des Steuerbescheids | 6.7.2016 |
Tag der Bekanntgabe – plus 3 Tage, weil der Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt. | 9.7.2016 |
Bekanntgabe erst am nächsten Werktag, weil der 9.7. auf einen Samstag fällt (gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen). |
11.7.2016 |
Einspruchsfrist (plus 1 Monat) | 11.8.2016 |
Die Frist endet am 11.8. (wäre es ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, würde sich das Fristende auf den nächsten Werktag verschieben). |
11.8.2016 |
Der Einspruch von Herrn Schmidt sollte so aussehen:
Die Kür: Dinge, die vielen nicht klar sind
Es gibt aber auch wissenswerte Dinge, die nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
Zur Autorin:
Annika Haucke ist Fachredakteurin und Rechtsanwältin bei felix1.de. Ihr Ziel ist es, rechtliche und steuerliche Themen anschaulich, verständlich und mit der nötigen Portion Leichtigkeit zu erklären.
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