13. Jun 2016 | Buchhaltung

Einspruch gegen den Steuerbescheid – So machen Sie es richtig

Wenn der Steuerbescheid eintrudelt, ist oftmals die Überraschung groß: Warum fällt die Steuererstattung niedriger aus als erwartet? Das kann verschiedene Gründe haben. Es kann aber in keinem Fall schaden, den Bescheid überprüfen zu lassen. Legen Sie Einspruch ein – Rechtsanwältin Annika Haucke von felix1.de erklärt, wie es geht.

Werden in der Steuererklärung Ausgaben geltend gemacht, die im Steuerbescheid überhaupt nicht oder in geringerer Höhe auftauchen, kann das verschiedene Ursachen haben: Zum Beispiel, weil Sie keinen Beleg mit eingereicht haben, die Kosten gar nicht oder nur begrenzt abziehbar sind oder aber der Finanzbeamte sich einfach geirrt hat. Wenn Sie Klarheit wollen, lohnt sich ein Einspruch. So schwer ist das nämlich gar nicht.

Die Basics: Form, Frist und Begründung

Wer Einspruch einlegen möchte, der weiß schon aus der Rechtsmittelbelehrung auf dem Einspruchsbescheid die Kerndaten – vorausgesetzt natürlich, die Belehrung ist richtig (leider ist selbst das nicht immer der Fall):

  1. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe

    Annika Haucke
    Rechtsanwältin Annika Haucke von felix1.de erklärt, wie man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegt
  2. Er muss an das richtige Finanzamt geschickt werden
  3. Er muss die Angaben enthalten: Wer legt Einspruch ein? Gegen welchen Bescheid?
  4. Der Einspruch muss begründet werden

Empfehlung: Betiteln Sie den Einspruch am besten auch so.

Beispiel: Arbeitnehmer Herr Schmidt erhält am 7.7.2016 per Post seinen Steuerbescheid vom 6.7.2016. Er hatte Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro geltend gemacht, die nur zu 1.500 Euro berücksichtigt wurden, sodass seine Steuererstattung geringer als erwartet ausfällt.

  1. Der Einspruch von Herrn Schmidt muss erst am 11.8.2016 beim Finanzamt sein. Warum ist das so?
Datum des Steuerbescheids6.7.2016
Tag der Bekanntgabe – plus 3 Tage, weil der Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt.9.7.2016
Bekanntgabe erst am nächsten Werktag, weil der 9.7. auf einen Samstag fällt (gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen).

 

11.7.2016

Einspruchsfrist (plus 1 Monat)11.8.2016
Die Frist endet am 11.8. (wäre es ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, würde sich das Fristende auf den nächsten Werktag verschieben).

 

11.8.2016

Der Einspruch von Herrn Schmidt sollte so aussehen:

[FELIX] Steuerbescheid-Einspruch

Die Kür: Dinge, die vielen nicht klar sind

Es gibt aber auch wissenswerte Dinge, die nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.

  1. Die Frist beginnt nur zu laufen, wenn Sie ordentlich belehrt wurden!Fehlen in der Rechtsbehelfsbelehrung irgendwelche Angaben oder sind sie falsch, haben Sie ein ganzes Jahr Zeit, um Einspruch einzulegen.  Beispiel für eine fehlerhafte Rechtsbelehrung: Ihnen wird eine Frist von 4 Wochen statt einem Monat eingeräumt.
  2. Die Begründung können Sie noch nachreichen! Diese Info kann Gold wert sein: Denn stellen Sie fest, dass die Frist gerade heute abläuft, haben aber keine Zeit mehr für eine aufwändige Begründung, senden Sie einfach schnell ein Fax an das Finanzamt und kündigen an, die Begründung nachzureichen. Die Frist ist gewahrt.
  3. Haben Sie keine Zeit mehr, können Sie auch per Mail Einspruch einlegen und die Belege per Post nachsenden. Auch diese Information kann für Sie entscheidend sein: Denn müssen Sie Belege noch anfordern, werden diese aber nicht innerhalb der Einspruchsfrist da sein, macht das nichts.
  4. Der neue Bescheid kann auch ungünstiger ausfallen als vorher! Hier besteht eine Gefahr, derer Sie sich – trotz so vieler Vorteile des Einspruchs- bewusst sein sollten: Entdeckt der Finanzbeamte nämlich bei der Überprüfung auf Ihren Einspruch hin, dass er einen Fehler gemacht und Ihnen deshalb einen Vorteil gewährt hat, darf er Ihnen diesen auch wieder „wegnehmen“. Im Ergebnis ist es allerdings nur halb so wild: Vorher muss er Sie allerdings informieren. Sie haben dann noch die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzunehmen.

Zur Autorin:
Annika Haucke ist Fachredakteurin und Rechtsanwältin bei felix1.de. Ihr Ziel ist es, rechtliche und steuerliche Themen anschaulich, verständlich und mit der nötigen Portion Leichtigkeit zu erklären.

Das könnte dich auch interessieren: