28. Feb 2019 | Gründung
Das Leben von jungen Eltern stellt sich durch den Familienzuwachs einschneidend um. Eine Rückkehr in das Berufsleben nach der Elternzeit ist oftmals mit Schwierigkeiten verbunden. Vielleicht erfordert die alte Arbeit einen zu hohen Stundeneinsatz, den Du mit einem kleinen Kind nicht weiterhin erfüllen kannst. Oft bietet die Selbstständigkeit die Möglichkeit zur flexiblen Zeiteinteilung, mit der Du Dich sehr viel besser auf die Herausforderungen im Familienleben einstellen kannst. Wer sich in der Elternzeit selbstständig machen möchte, der kann zudem den finanziellen Rückhalt nutzen, den er durch das Elterngeld in der Anfangsphase genießt.
Viele werdende Eltern unterschätzen die Herausforderungen, die mit einem Kind einhergehen. So gehen junge Paare oftmals von falschen Vorstellungen aus, wie sich das Leben mit Baby, Kleinkind oder Kindergartenkind gestalten wird. Wer sich in der Elternzeit selbstständig machen möchte, der sollte sich im Vorfeld ausführlich damit befassen, welche Aufgaben und Belastungen im Privatbereich während der Elternzeit durch den Familienzuwachs auf ihn zukommen. Erst wenn das Privatleben gut organisiert ist und entsprechend störungsfrei funktioniert, kannst Du die Vorbereitungen treffen, mit denen Du Dich während der Elternzeit selbstständig machen kannst.
Neben einer guten Organisation des Familienlebens mit einem oder mehreren Kindern gilt es, auch die Selbstständigkeit und ihre Herausforderungen nicht zu unterschätzen. Denn der Aufbau eines funktionierenden Geschäftes erfordert sehr viel Einsatz an Zeit und Arbeit, bevor Du damit ein Einkommen generieren kannst. In vielen Branchen kann es bis zu drei Jahren dauern, bis tragfähige Einkünfte durch die Selbstständigkeit entstehen. Daher lohnt es sich, auch die Selbstständigkeit bereits im Vorfeld gut zu planen und die Erfordernisse an Zeit und Arbeit für beide Aufgaben realistisch zu benennen und aufzuteilen.
Obwohl zahlreiche Schwierigkeiten mit der Kombination aus Kindererziehung und Selbstständigkeit einhergehen, ist das Vorhaben dennoch nicht unmöglich. Denn es liegen auch unbestreitbare Vorzüge darin, in der Elternzeit die Selbstständigkeit zu beginnen.
Die Menge an Arbeitszeit regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Im § 15 BEEG heißt es, dass Eltern während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Monat erwerbstätig sein können, während sie Elterngeld erhalten. Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist zudem die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers erforderlich. Dein Arbeitgeber kann Deine Selbstständigkeit auch aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Hierfür hat er vier Wochen Zeit, nachdem er Deine Mitteilung erhalten hat. Stimmt Dein Arbeitgeber hingegen zu, dann ruht der bisherige Arbeitsvertrag, bis Du Dich zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses entschließt.
Einnahmen, die Du während der Elternzeit durch eine selbstständige Arbeit erzielst, werden auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass Deine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit die Höhe Deines Elterngeldes entsprechend vermindern. Dabei wird der Verdienst jedoch nicht in gleicher Höhe abgezogen. Vielmehr ändert sich die Bezugsgröße, auf deren Basis das Elterngeld berechnet wird. Die veränderte Bezugsgröße führt zu einem Abzug, der jedoch geringer ausfällt, als das erzielte Einkommen. Zudem bleibt ein Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei.
Seit 2015 gibt es das Elterngeld Plus. Es bietet berufstätigen Eltern neue Möglichkeiten durch die Ausdehnung des Bezugszeitraums. Dabei wird zugleich die Auszahlung der monatlichen Beträge herabgesetzt. Wenn Du geringere Beträge an Elterngeld ausbezahlt bekommst, dann kannst Du im Gegenzug mehr dazuverdienen. Daher lohnt es sich, beide Möglichkeiten des Elterngeldes durchzurechnen, indem Du Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit berücksichtigst.
Wenn Du Dich in der Elternzeit selbstständig machen möchtest, dann solltest Du Deinen Schritt im Vorfeld sehr gut planen. In Deine Planung musst Du neben weiteren insbesondere die Kriterien, die mit dem Bezug von Elterngeld einher gehen, berücksichtigen und einbeziehen.
Neben der Besonderheiten, die die Selbstständigkeit während der Elternzeit mit sich bringt, müssen Gründer sehr viele weitere Regelungen kennen. Denn die Gründung einer Selbstständigkeit ist mit zahlreichen Aufgaben und Neuerungen verbunden. Dazu gehören neben weiteren: