06. Okt 2020 | Buchhaltung
Aufgrund der stetig steigenden Stromkosten stellen die Ausgaben für den Energieverbrauch einen wichtigen Kostenfaktor in Unternehmen. Denn die Stromkosten sind eine wichtige Investition im Betrieb. Immerhin sorgt der Strom dafür, dass die zentralen Abläufe in den meisten Unternehmen auch funktionieren und so ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Daher zählen die Aufwendungen, die Dein Betrieb für den Strom zu leisten hat vollumfänglich zu den Betriebsausgaben. In diesem Beitrag verraten wir Dir, wie Du Stromkosten buchen kannst.
Betriebe können ihren Energieverbrauch in voller Höhe als Ausgabe zum Ziel der Gewinnerzielung verbuchen. Doch nicht alle Unternehmen setzen ihren Energieverbrauch ausschließlich für den Betrieb ein. Wenn sich ein Büro oder das Arbeitszimmer zum Beispiel in der Privatwohnung des Unternehmers befindet, dann ist davon auszugehen, dass die Stromkosten auch den Privatverbrauch betreffen. Wenn Du also Dein Büro innerhalb Deiner Wohnung eingerichtet hast, dann musst Du die Stromrechnung vor der Buchung zunächst aufsplitten. Dabei fällt der private Anteil zusammen mit der anteiligen Mehrwertsteuer in die privaten Kosten. Den betrieblichen Anteil hingegen buchst Du zusammen mit der dazugehörigen Umsatzsteuer in Deine betrieblichen Konten ein.
Um die Buchung Deiner Stromkosten richtig vorzunehmen gilt es, vorab zu unterscheiden, welche Buchhaltung für Dein Unternehmen erforderlich ist. Denn die grundlegenden Anforderungen an Deine Buchführung entscheiden darüber, auf welche Art Du Deine Stromkosten buchen musst. Grundsätzlich gelten für die so genannte
unterschiedliche Anforderungen, die für die Buchung von Stromkosten Bedeutung haben.
Die einfache Buchführung führt Einnahmen und Ausgaben in einfachen Aufstellungen auf. Auf die einfache Buchführung können zum Beispiel Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmer zurück greifen.
Eingetragene Kaufleute und Gewerbebetriebe ab einer vorgegebenen Unternehmensgröße, sowie Kapitalgesellschaften, haben eine Pflicht zur Führung einer so genannten kaufmännischen doppelten Buchhaltung. Der doppelten Buchführung liegen grundsätzlich zwei Buchungskonten zugrunde. Das Buchungsformular der doppelten Buchführung weist zumindest ein Finanzkonto und ein Buchungskonto auf. Darüber hinaus gibt es noch weitere Buchungskonten, die sich nach der Art des Vorgangs richten. Auf eines dieser zusätzlichen Konten trägst Du Deine Stromkosten ein.
In der einfachen Buchführung bereitest Du oder Deine Buchhaltung die Dokumente sämtlicher Zahlungsein- und -ausgänge für die so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor. Hierfür splittest Du Deine Ausgaben aus den Stromkosten grundsätzlich in die Bestandteile Nettobetrag und Mehrwertsteuerbetrag auf. Danach weist Du den Nettobetrag Deinen Betriebsausgaben zu. Am Ende ziehst Du die Summe aus sämtlichen Betriebsausgaben von Deinem Nettogewinn ab und ermittelst so Deinen Gewinn. Den Mehrwertsteuerbetrag aus den Stromkosten addierst Du zu den ausgegebenen Vorsteuern. Die Gesamtsumme hieraus ziehst Du von der Summe Deiner vereinnahmten Mehrwertsteuer aus Deinen Rechnungen ab. Der Rest Deiner vereinnahmten Mehrwertsteuer ist Deine Umsatzsteuerschuld, die Du an das Finanzamt abführst.
In der doppelten Buchführung arbeitest Du mit Kontenrahmen, in denen Du sämtliche Buchungsaktivitäten Deines Unternehmens buchst. Die beiden Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 haben sich in der DATEV als Standard etabliert. Die Wahl des Kontenrahmens steht Dir grundsätzlich frei. Der Kontenrahmen SKR 03 gliedert sich nach Geschäftsprozessen, während SKR 04 nach dem Abschlussgliederungsprinzip funktioniert. Die beiden Kontenrahmen sind in der praktischen Anwendung recht ähnlich. Sie ordnen ihre Konten lediglich unterschiedlich ein.
Die Verbrauchskosten für Strom, Gas und Wasser kommen im Kontenrahmen SKR 03 auf das Konto 4240 und im Kontenrahmen SKR 04 auf das Konto 6325. Auf das Konto Bank erfolgt zugleich eine Gegenbuchung. In SKR 03 kommt die Gegenbuchung auf das Konto 1200 und in SKR 04 auf das Konto 1800. Den Umsatzsteueranteil aus den Stromkosten buchst Du im Konto Umsatzsteuer 19% im Soll.
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