07. Aug 2019 | Buchhaltung

Die 40 Euro Mahnpauschale

Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie soll bewirken, dass Gläubiger schneller an ihr Geld kommen. Nicht der Endverbraucher ist allerdings das Ziel, sondern Unternehmen und Auftraggeber der öffentlichen Hand. Wenn Behörden und Firmen bei der Zahlung deiner Rechnungen schusselig sind, dann muss die Mahngebühr nicht zu gering ausfallen: Die 40 Euro Mahnpauschale ist möglich.

  1. Wann ist die 40 Euro Mahnpauschale anwendbar?
  2. Was bringt die 40 Euro Mahnpauschale?
  3. Wann können Mahngebühren erhoben werden?
  4. Wann fallen Verzugszinsen an?
  5. Rechenbeispiel für Verzugszinsen
Mahnpauschale
Immer noch kein Geld vom Kunden? Die 40 Euro Mahnpauschale hilft weiter. Doch Vorsicht: Sie ist nur auf Behörden, Firmen und Unternehmen anwendbar! (Bild © unsplash)

Konzerne, große Firmen und öffentliche Auftraggeber lassen sich manchmal richtig viel Zeit mit der Abnahme eines Werkes und mit der Bezahlung von erbrachten Dienstleistungen. Das geht zu Lasten von kleinen Unternehmen und Selbstständigen, die sich diese Zahlungsverzögerungen nicht leisten können, weil sie dadurch an Liquidität einbüßen. Mit der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie sollte den Zahlungsverzögerungen entgegengewirkt werden. Dazu gehört, dass vertraglich vereinbarte Zahlungsziele nicht mehr mehrere Monate betragen dürfen. Außerdem sind im B2B-Bereich nun höhere Mahnkosten ansetzbar. Dazu gehört in Deutschland die 40 Euro Mahnpauschale.

Wann ist die 40 Euro Mahnpauschale anwendbar?

Die 40 Euro Mahnpauschale steht in §288 BGB ist der Paragraph, der sich mit Verzugszinsen und sonstigem Verzugsschaden befasst. Gerät ein Schuldner, der kein Endverbraucher ist, in Zahlungsverzug, dann darf eine 40 Euro Mahnpauschale angesetzt werden. Im Grunde auch mehr, wenn höhere Kosten für das Mahnverfahren nachweisbar sind. Sobald anwaltliche Unterstützung zur Durchsetzung einer Forderung nötig ist, liegen die Kosten weit höher. Kümmert sich der Gläubiger aber selbst darum, seine Außenstände herein zu bekommen, dann kann er den Aufwand dafür zum Beispiel durch die Mahnpauschale geltend machen.

Ausdrücklich gilt das auch, wenn das Problem bei einer Abschlagszahlung oder Ratenzahlung auftritt. Sollte später Schadensersatz gefordert werden, muss der Gläubiger die Pauschale allerdings mit dem Schadensersatz verrechnen.

Dies gilt nicht für Endverbraucher. Das bedeutet, dass eine Mahnpauschale in dieser Höhe nur auf Behörden, Firmen und Unternehmen anwendbar ist. Hat dein säumiger Kunde als Privatperson bei dir eine Ware oder Dienstleistung bestellt, musst du mit niedrigeren Mahngebühren etc. arbeiten. Auch die Verzugszinsen sind bei Endverbrauchern geringer – sie sind so vom Gesetzgeber vor hohen zusätzlichen Forderungen geschützt.

Was bringt die 40 Euro Mahnpauschale?

Bei einem Millionenauftrag fallen 40 Euro Mahnpauschale natürlich nicht sonderlich ins Gewicht. Aber bei kleineren Rechnungsbeträgen, die ausstehen, motivieren sie die Budgetverantwortlichen beim Kunden vielleicht doch, Abnahme und Zahlung zu beschleunigen, so dass es gar nicht erst zum Zahlungsverzug kommt. Für Selbstständige kann es eine große Erleichterung sein, nicht mehr monatelang auf Zahlungen von Konzernen und Behörden warten zu müssen.

Deshalb weist der Gesetzgeber in auch darauf hin, dass nicht vertraglich festgelegt werden kann, dass der Gläubiger auf Verzugszinsen oder Mahngebühren verzichten wird.

Mahngebühren, Umsatzsteuer und Verzugszinsen

Mahngebühren und auch Verzugszinsen gehören nicht zu der eigentlichen Leistung, die abgerechnet wird. Bei diesen Verzugskosten handelt es sich um Schadensersatzzahlungen. Zahlt der Schuldner also letztendlich die Rechnung, dann sind Verzugszinsen und Mahngebühren umsatzsteuerfrei. Auf diesen Teil des zu zahlenden Gesamtbetrages kann weder Umsatzsteuer aufgeschlagen, noch Vorsteuer daraus gezogen werden.

Wann können Mahngebühren erhoben werden?

Wenn nicht auf der Rechnung ein eindeutiges Datum angegeben ist, dann gerät der Kunde erst in Verzug, wenn der Lieferant die erste Mahnung schreibt. Die Mahnung, die den Schuldner in Verzug bringt, darf daher nur zugestellt werden, ohne Mahngebühren zu erheben. Grundsätzlich können erst dann Mahngebühren verlangt werden, wenn der Verzug bereits eingetreten ist. Da der Gesetzgeber die Höhe der Mahngebühren nicht gesetzlich geregelt hat, geben verschiedene Gerichtsurteile, die hierzu ergangen sind, die allgemein gültigen Regelungen vor.

Wie hoch dürfen Mahngebühren angesetzt sein?

Da Mahngebühren reine Verzugskosten sind, können Unternehmen keine Gebühren für ihre Mahnung verlangen, die höher ausfallen, als der Schaden, der durch den Zahlungsverzug entsteht. Es dürfen also nur diejenigen Kosten als Mahngebühren berechnet werden, die durch die Erstellung und Zustellung der Mahnung selbst anfallen. Dabei dürfen jedoch keine allgemeinen Verwaltungskosten für das Personal oder für die Nutzung des Computers, der bei der Erstellung der Mahnung zum Einsatz kommt, als Verzugskosten berechnet werden. Das bedeutet, dass als Mahngebühren lediglich die Kosten für Papier, Druckertinte und Porto zu erheben sind. Allgemein gilt daher eine Mahngebühr zwischen zwei und drei Euro als angemessen, sofern die Mahnung dem Schuldner per Post zugestellt wird. Für eine Mahnung, die dem Kunden per E-Mail zugestellt wird, können dagegen keine Mahngebühren erhoben werden.

Wann fallen Verzugszinsen an?

Die Verzugszinsen gehören zu den eindeutig messbaren Verzugskosten. Sobald der Verzug eintritt, fallen auch Verzugszinsen an. Entgegen der Mahngebühren hat der Gesetzgeber die Höhe und die Anwendung der Verzugszinsen im Bürgerlichen Gesetzbuch genau geregelt. Demnach beträgt der Zinssatz für die Verzugskosten fünf Prozent über dem Basiszinssatz pro Jahr. Für den Zahlungsverzug von Unternehmen fallen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Regelungen in Kauf- und Werkverträgen oder in anderen Verträgen, die das Recht auf das Erheben von Verzugszinsen ausschließen, sind unwirksam. 

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Der Basiszinssatz ist ein variabler Zinssatz und wird festgelegt, um einen Richtwert für Kapitaldienstleistungen bereitzustellen. Die Deutsche Bundesbank gibt den in Deutschland gültigen Basiszinssatz alle sechs Monate auf ihrer Webseite öffentlich bekannt. Bei der Festsetzung des Basiszinssatzes folgt die Deutsche Bundesbank den Vorgaben, die sie durch die Europäische Zentralbank EZB erhält. Seit dem 1. Juli 2016 liegt der Basiszinssatz in Deutschland unverändert bei – 0,88 % (Stand 2019). Dadurch liegen die Verzugszinsen für Verbraucher bei 4,12 % (– 0,88 + 5 = 4,12). Die Verzugszinsen für Unternehmer betragen hingegen 8,12 % (-0,88 + 9 = 8,12). 

Wie berechnen sich die Verzugszinsen?

Um die Verzugszinsen zu berechnen, wird die Bruttosumme der Lieferantenrechnung zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass die Verzugszinsen auch auf die enthaltene Umsatzsteuer der Rechnung aufgeschlagen werden. Dahingegen muss für die Berechnung der Verzugszinsen die ursprüngliche Forderung ohne Mahngebühren als Grundlage verwendet werden. Auf erhobene Mahngebühren dürfen demnach keine Zinsen aufgeschlagen werden. Darüber hinaus müssen die Verzugszinsen tagesgenau ausgerechnet werden und sind in Centbeträgen anzugeben. Bei der Berechnung ist zudem der Rechtsstand des Kunden zu berücksichtigen. Demnach ist ein Zinssatz in Höhe von 4,12 für Privatkunden und von 8,12 für Geschäftskunden anzulegen. 

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Rechenbeispiel für Verzugszinsen

Die Rechnung für die Lieferung eines Computers betrug 2.200 Euro. Sie war am 1. April 2019 fällig. Der Kunde ist ein Privatverbraucher und erhält am 10. Mai eine zweite Mahnung. Der Lieferant kann Verzugszinsen erheben, die sich berechnen, wie folgt:

Gegebene Größen:

Bruttorechnungsbetrag: 2.200 Euro
Verzugszinssatz: 4,12 %
Verzugstage: 40 Tage

Erster Rechenschritt: Berechnung der Zinsen pro Jahr

2.200 * 4,12 : 100 = 90,64 Euro

Zweiter Rechenschritt: Berechnung des Zinsbetrags in Tagen des Verzugs

90,64 Euro : 365 * 40 Tage = 9,93 Euro

Handelt es sich beim Kunden um ein Unternehmen, dann kann dieselbe Rechnung unter Verwendung des Zinssatzes 8,12 anstatt 4,12 angesetzt werden. 

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