21. Juni 2020 | Buchhaltung

Facebook Rechnungen richtig verbuchen

Das soziale Netzwerk Facebook bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Werbung zu schalten. Über Interessensprofile können Werbetreibende Anzeigen ausliefern. Die Anzeigen erscheinen in den Werbefeldern von einer definierbaren Anzahl von Nutzern, die zum entsprechenden Interessenprofil passen. Für seine Dienstleistung berechnet Facebook eine Gebühr pro Anzeige oder pro Klick. Damit Du Deine Facebook Rechnungen richtig verbuchen kannst, solltest Du einige Besonderheiten beachten.


  1. Die Rechnung von Facebook – ohne Umsatzsteuer
  2. Was bedeutet Reverse Charge?
  3. Facebook Rechnungen richtig verbuchen – so geht’s
  4. Tipp: Facebook Konto kontrollieren
  5. Wo finde ich meine Facebook Rechnungen?
  6. Facebook Rechnungen im Billomat Buchhaltungsprogramm

Facebook Rechnungen richtig verbuchen
Facebook, der Social Media Gigant aus den USA, erstellt Rechnungen, die anderen Konventionen unterliegen. Doch Facebook Rechnungen richtig zu verbuchen, ist nicht schwierig. (Bild © pixabay.com)

Die Rechnung von Facebook – ohne Umsatzsteuer

Die Rechnungen von Facebook enthalten keine Umsatzsteuer. Auf der Rechnung steht unter dem Nettobetrag die Anmerkung VAT 0,00 EUR (Rate: 0%). Die Abkürzung VAT bedeutet Value Added Tax. Der Begriff heißt auf Deutsch Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass Facebook für seine Dienstleistung gegenüber dem Leistungsempfänger keine Umsatzsteuer erhebt. Auch eine VAT-Nummer steht auf der Rechnung von Facebook. Die VAT-Nummer ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die von Firmen innerhalb der EU verwendet wird. Vor allem im englischsprachigen europäischen Ausland wird die Nummer häufig eingesetzt. Die Nummer können zum Beispiel Händler in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Da Facebook seinen Sitz in Dublin, Irland hat, benutzt es die VAT Nummer. Die VAT Nummer auf der Rechnung zeigt an, dass für die Dienstleistung von Facebook keine Umsatzsteuer erhoben wird, aber zugleich das Reverse Charge Verfahren gilt. 

Was bedeutet Reverse Charge?

Bei normalen Geschäften innerhalb Deutschlands erhebt der Lieferant eine Umsatzsteuer auf seine Leistung. Nach der Reverse Charge Regelung geht unter bestimmten Umständen die Steuerschuldnerschaft auf den Rechnungsempfänger über. Zu den besonderen Umständen, die zum Reverse Charge Verfahren führen, gehören Leistungen von Unternehmen, die im Ausland ansässig sind, während die Steuerpflicht in Deutschland gilt. Diese Regelung ist im ausgeführt.

Reverse Charge ist die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft

Die Steuerschuldnerschaft ist die Pflicht zur Erhebung von Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss. Im normalen Wirtschaftsleben muss der Leistungserbringer die Umsatzsteuer auf seine Leistung erheben und an das Finanzamt abführen. Das Reverse Charge Verfahren kommt einer Steuerschuldumkehr gleich. Demzufolge muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer von sich selbst eintreiben, und diese direkt an das Finanzamt abführen, das für ihn zuständig ist. Am Ende kann er die abgeführte Steuer als geleistete Vorsteuer wieder von seiner vereinnahmten Umsatzsteuer abziehen. Das Reverse Charge Verfahren kann nur zwischen zwei Unternehmern angewendet werden.

Voraussetzung für das Reverse Charge Verfahren

Eine Rechnung, für die das Reverse Charge Verfahren Gültigkeit hat, muss folgende Bestandteile aufweisen:

  • Hinweis auf Reverse Charge
  • zwei mal USt-ID oder VAT

Hinweis auf Reverse Charge

Die Rechnung von Facebook muss sämtliche Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten. Dazu gehört, dass die Rechnung einen Hinweis enthält, dass das Reverse Charge Verfahren angewendet wird. 

Zweimal USt-ID oder VAT

Die Rechnung muss zwei Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aufweisen. Eine Nummer gehört zum Rechnungssteller, die zweite Nummer ist die USt-ID des Empfängers. Die Nummer des Rechnungsstellers aus dem englischsprachigen EU Ausland ist meist mit VAT bezeichnet.

Facebook Rechnungen richtig verbuchen – so geht’s

Anzeigen auf Facebook kannst Du als Werbekosten verbuchen. Im Kontenrahmen SKR 03 trägst Du die Werbekosten ein auf das Konto 4600, im Kontenrahmen SKR 04 auf das Konto 6600. Auf das jeweilige Konto kommt der von Facebook abgebuchte und auf der Rechnung ausgewiesene Betrag. Wenn Du regelmäßig Anzeigen buchst, kannst Du Facebook Rechnungen richtig verbuchen, indem Du für Facebook Werbung ein eigenes Konto anlegst. Die Umsatzsteuer musst Du auf den Rechnungsbetrag aufschlagen. Die Buchung der Umsatzsteuer erfolgt auf das Konto Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19% mit der Nummer 1787 in SKR 03 beziehungsweise 3837 in SKR 04. Da Du die Umsatzsteuer als geleistete Vorsteuer wieder geltend machen kannst, machst Du eine Gegenbuchung. Sie geht auf das Konto Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19%. Den Betrag trägst Du im Kontenrahmen SKR 03 auf das Konto 1577 und in SKR 04 auf das Konto 1407 ein. 

Facebook Rechnung verbuchen – ein Beispiel:

Günther Grün hat für seine Gärtnerei mehrere Werbeanzeigen bei Facebook geschaltet. Dabei hat er ein monatliches Budget von 800 Euro angesetzt, das er mit seinen Werbeaktivitäten auch ausgeschöpft hat. Facebook berechnet ihm nach erfolgter Anzeigenschaltung Werbekosten in Höhe  von 800 Euro und zieht den Betrag über seine Kreditkarte ein. 

Facebook Rechnungen verbuchen Buchungssatz

Die Buchhaltung bucht den Vorgang wie folgt:

Der Rechnungsbetrag in Höhe von 800 Euro kommt im Soll auf das Konto Werbekosten (SKR 03 Nummer 4600; SKR 04 Nummer 6600). Die Gegenbuchung des Rechnungsbetrags erfolgt im Haben auf das Konto Bank (SKR 03 Nummer 1200; SKR 04 Nummer 1800). Dorthin trägt die Buchhaltung ebenfalls 800 Euro ein. 

Daraufhin ermittelt die Buchhaltung den Mehrwertsteuerbetrag mit dem Steuersatz von 19%. Den Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 152 Euro bucht sie sodann ebenso im Soll auf das Konto Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19% (SKR 03 Nummer 1577 und SKR 04 Nr 1407). Die Gegenbuchung des Umsatzsteuerbetrags von 152 Euro erfolgt im Haben auf das Konto Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19% (SKR 03 Nummer 1787; SKR 04 Nummer 3837). 

Tipp: Facebook Konto kontrollieren

Damit die Rechnung, die Du von Facebook erhältst, korrekt ausgestellt wird, solltest Du die Einstellungen Deines Facebook Kontos vor der ersten Werbeschaltung kontrollieren. Hierzu gehst Du auf der Facebook Seite auf das Dropdown-Menü und wählst den Menüpunkt Werbeanzeigen verwalten. Auf Deinem Werbekonto überprüfst Du, ob Du in allen Eingabefeldern, die Deine Daten aufnehmen, richtige Eintragungen gemacht hast und korrigierst gegebenenfalls falsche oder fehlende Angaben. So stellst Du sicher, dass alle nachfolgenden Rechnungen von Facebook an Deine Geschäftsanschrift richtig adressiert sind und das Finanzamt somit beim Reverse Charge Verfahren und dem Vorsteuerabzug keine Beanstandungen anmelden kann. 

Wo finde ich meine Facebook Rechnungen?

Um Facebook Rechnungen richtig verbuchen zu können, muss der Beleg in Deiner Buchhaltung vorhanden sein. Wer auf der Plattform Werbung schaltet, findet seine Abrechnungen auf seiner Facebook Seite. Auf der Facebook Seite gehst Du entweder auf der linken Seite auf den Menüpunkt Werbeanzeigenmanager oder auf das Dropdown-Menü und klickst dort auf Werbeanzeigen verwalten. Beide Menüpunkte führen in den Werbeanzeigenmanager. Dort klickst Du auf den Menüpukt Abrechnungs- und Zahlungsmethoden, der in der Spalte ganz rechts zu finden ist. Die nachfolgende Seite zeigt eine Übersicht über alle Rechnungen des Werbekontos. Diese können online aufgerufen oder heruntergeladen werden. Um alle vorhandenen Rechnungen für einen bestimmten Zeitraum aufrufen zu können gilt es, darauf zu achten, dass auf der Seite der richtige Zeitraum eingestellt ist. Die Rechnung muss als Beleg für die Buchhaltung auf den lokalen Rechner heruntergeladen und von dort in das Ordnungssystem der Buchhaltung, wie zum Beispiel in das Buchhaltungsprogramm Billomat überführt werden. 

Facebook Rechnungen im Billomat Buchhaltungsprogramm

Wenn Du die Rechnung buchst, lädst Du sie auf Deinen Billomat Account hoch und weist sie dem entsprechenden Ordner für Deine Werbeausgaben zu. Hierfür ziehst Du sie per Drag&Drop in die Schaltzentrale des Billomat Accounts. Für Unternehmer, die regelmäßig auf Facebook werben, empfiehlt es sich, einen eigenen Ordner für Facebook- oder Social-Media-Werbung anzulegen. Du kannst Facebook im CRM der Billomat Software auch als Lieferant hinzufügen, indem Du einen neuen Kontakt dafür anlegst. So kannst Du Facebook Rechnungen jeweils im eigenen Facebook Ordner ablegen. Ist die Rechnung hochgeladen, liest Billomat die Daten automatisch aus. Danach ordnest Du der Facebook Rechnung die passende Kategorie Werbung in Deinen Betriebsausgaben zu.

Facebook Rechnungen richtig verbuchen

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