03. Apr 2019 | Gründung
Die GmbH ist eine der häufigsten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Insbesondere gilt die beschränkte Haftung für Risiken während des Geschäftsbetriebs als besonders attraktiv. Die Gründung einer GmbH bringt zahlreiche Anforderungen mit sich, über die Du Dich im Vorfeld genau informieren solltest. Nachfolgend erhältst Du einen Überblick über die wichtigsten Fakten zur GmbH.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Kurzbezeichnung GmbH gibt es in Deutschland seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Die GmbH bezeichnet eine Kapitalgesellschaft und zählt zu den so genannten juristischen Personen. Das bedeutet, dass die GmbH im Unternehmensrecht wie eine Person behandelt wird und somit selbstständige Rechte und Pflichten hat. Die GmbH als eigene Rechtspersönlichkeit haftet selbst unbeschränkt mit ihrem Vermögen für ihre Verluste.
Die Gesellschafter der GmbH müssen bei der Gründung oder bei der Aufnahme in eine GmbH das so genannte Stammkapital einlegen. Dieses beträgt derzeit 25.000 Euro. Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich danach nur noch auf die Gesellschaft, beziehungsweise auf das eingelegte Kapital. Das bedeutet, dass sich das Risiko für die Gesellschafter im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft beschränkt. Im Falle von Unternehmensverlusten beschränkt sich die Haftung – anders als zum Beispiel beim Einzelunternehmer – auf das Stammkapital. Das Privatvermögen der Gesellschafter kann nicht zur Haftung herangezogen werden.
Für die GmbH gelten als Rechtsgrundlagen das GmbH-Gesetz GmbHG, das in seinen Grundzügen noch aus dem Jahr 1898 stammt, zudem das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen MoMiG sowie das Handelsgesetzbuch.
Das GmbHG regelt im Einzelnen den Aufbau der GmbH, die Form der Verträge, das Stammkapital, Vorschriften für die Geschäftsführer sowie den Rechtsstatus der Gesellschaft und der Gesellschafter. Daneben enthält das GmbHG auch Vorgaben über die Geschäftsführung, Änderungen des Gesellschaftsvertrags sowie das Vorgehen bei der Auflösung einer GmbH und Vorschriften für Ordnungsstrafen.
Die Modernisierung des GmbH-Gesetzes führte dazu, dass die Unternehmensgründung mit einer GmbH erheblich schneller und einfacher ausgeführt werden kann. So führte der Gesetzgeber die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft UG als vereinfachte Form der GmbH ein. Die UG können Unternehmer bereits mit einer Einlage ab 1 Euro gründen. Damit trägt das MoMiG zur Attraktivität der GmbH bei Firmengründungen bei. Zudem sorgt das MoMiG dafür, dass die GmbH weniger missbräuchlich verwendet werden kann, indem zum Beispiel im Handelsregister eine Geschäftsadresse innerhalb von Deutschland anzugeben ist. Bei Überschuldung einer GmbH müssen die Gesellschafter laut der Neuregelung durch das MoMiG nunmehr selbst einen Insolvenzantrag stellen.
Da die GmbH eine Handelsgesellschaft ist, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Damit ist die GmbH dem Handelsgesetzbuch HGB unterstellt. Das Handelsgesetzbuch schreibt der GmbH genauso wie allen anderen Kapitalgesellschaften vor, wie sie ihre Buchführung zu erstellen hat. Als Kapitalgesellschaft, die im Handelsregister einzutragen ist, ist die GmbH zur so genannten Doppelten Buchführung verpflichtet. Die Regelungen zur Doppelten Buchführung betreffen insbesondere die Erstellung von regelmäßigen Jahresabschlüssen und Lageberichten im Rahmen einer Bilanz.
Die Gründung einer GmbH kann durch eine oder mehrere Personen erfolgen. Die Gründer einer GmbH können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Demnach können auch Personengesellschaften, wie eine Offene Handelsgesellschaft OHG oder eine Kommanditgesellschaft KG eine GmbH gründen.
Bei der Gründung der GmbH schließen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag, der notariell zu beurkunden ist. Der Gesellschaftsvertrag muss Angaben über die Firma mit deren Sitz im Inland machen und mit dem so genannten Unternehmensgegenstand die Geschäfts- und Tätigkeitsbereiche des Unternehmens ausführen. Zudem enthält der Gesellschaftervertrag Angaben über die Höhe des durch die Gesellschafter eingelegten Stammkapitals sowohl in den Einzelbeträgen als auch in der Gesamtsumme.
Erst mit dem Eintrag in das Handelsregister entsteht die GmbH rechtlich. Nach der Gründung muss die Firma die Bezeichnung „Gesellschaft mit Beschränkter Haftung GmbH“ in ihrem Firmennamen tragen.
Nachdem die GmbH gegründet wurde, besteht sie zunächst aus den Gesellschaftern. Diese handeln auf Basis der Beschlüsse der so genannten gemeinsamen Gesellschafterversammlung.
Die Gesellschafterversammlung muss zentrale Beschlüsse für die Ausgestaltung des Unternehmens fassen. So muss die Gesellschafterversammlung das Ergebnis der jährlichen Bilanz in Form des Jahresabschlusses feststellen. Danach hat sie über die Verwendung des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr zu entscheiden. Schließlich verhandelt die Versammlung über das Stammkapital, wenn zum Beispiel Stammeinlagen einzufordern, Nachschüsse zurückzubezahlen oder Geschäftsanteile aufzuteilen sind.
Die eingelegten Anteile an Stammkapital haben unmittelbaren Einfluss auf das Stimmrecht innerhalb der Gesellschafterversammlung. Denn pro Euro an Geschäftsanteil erhält ein Gesellschafter eine Stimme als Stimmanteil. Auf Basis des Stimmrechts entscheidet die Gesellschafterversammlung mit jeweils einfacher Mehrheit.
Die Gesellschafter können zwar die Geschäfte des Unternehmens in der Funktion als Geschäftsführer selbst leiten. In diesem Fall sind die Gesellschafter durch einen Anstellungsvertrag als Geschäftsführer der GmbH einzusetzen. Der Anstellungsvertrag regelt die Zuständigkeiten der Geschäftsführung sehr genau, die die Gesellschafterversammlung im Einzelnen bestimmt und genehmigt. In der GmbH können ein oder mehrere Geschäftsführer tätig sein.
Die Gesellschafter können aber auch einen eigenen Geschäftsführer von außen bestellen, auf den sie bestimmte Zuständigkeiten übertragen. Der Geschäftsführer vertritt die GmbH nach außen mit unbeschränkter Handlungsfähigkeit. Wenn der Geschäftsführer einer GmbH austritt und das Unternehmen damit keine Führung mehr hat, dann müssen die Gesellschafter die Leitung übernehmen.
Sobald eine GmbH mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt, muss sie einen Aufsichtsrat gründen, dessen Tätigkeit genauen gesetzlichen Vorgaben unterstellt ist.
Die GmbH muss ihre finanzielle Lage, ihre wirtschaftliche Situation und ihre Entwicklung in einem Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Lagebericht offen legen.
Der Jahresabschluss gibt Auskunft über die finanzielle Lage des Unternehmens, indem er Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträge ausweist. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wichtiger Bestandteil der Jahresabrechnung, die die Einnahmen oder Verluste und somit den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens darstellt.
Die GmbH muss als Kapitalgesellschaft auch einen Lagebericht erstellen und in diesem ihre Geschäftsentwicklung aufschlüsseln und dokumentieren.
Der Jahresabschluss mit seiner Anlage Lagebericht wird durch unabhängige Gutachter geprüft und im Handelsregister und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Daneben dient der Jahresabschluss auch als Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens.
Die GmbH ist zur Doppelten Buchführung und damit zur Bilanzierung verpflichtet. Daraus ergibt sich, dass sie ihre Gewinne oder Verluste im Rahmen einer jährlichen Bilanz ermittelt.
Der Jahresabschluss mit der Gewinn- und Verlustrechnung, die dem Finanzamt gegenüber offen zu legen sind, bilden die Basis für die Steuerabgaben der GmbH.
Die GmbH hat die folgenden Steuerarten zu erklären und abzuführen:
Eine Sonderform der GmbH ist die gemeinnützige GmbH (gGmbH) für Unternehmen, deren Gewinne gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Gemeinnützige GmbHs müssen keine Körperschaftssteuer und keine Gewerbesteuer abführen.
Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft muss „gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich“ sein, oder eine Mischform dieser Zwecke zeigen. Der Zweck der GmbH muss jedoch nicht nur erstrangig selbstlos sein. Auch über den gemeinnützigen Zweck hinaus darf die GmbH keine anderen Ziele verfolgen. Daneben müssen die Aktivitäten des Unternehmens offensichtlich darauf ausgelegt sein, die genannten gemeinnützigen Zwecke zu erfüllen.
Die Gewinne einer GmbH werden nach genau festgelegten Regeln auf die einzelnen Gesellschafter verteilt. Die Verteilung kann nach unterschiedlichen Vorgehensweisen geregelt werden:
Auch die Auflösung einer GmbH hat der Gesetzgeber genau geregelt. Zu den wichtigen Gründen für eine Auflösung zählen demnach:
Genauso wie der Gesellschaftervertrag muss auch ein Auflösungsvertrag der GmbH geschlossen, notariell beglaubigt und danach in das Handelsregister eingetragen werden. Für den Eintrag zur Auflösung ist das Registergericht am Unternehmenssitz zuständig.
Die Gesellschafter einer GmbH können anstatt eines individuellen Gesellschaftervertrags auch auf ein vorgegebenes Musterprotokoll zurück greifen. Seit den GmbH-Reformen im Jahr 2008 stellt das Musterprotokoll eine gesetzlich garantierte Alternative zum Gesellschaftervertrag, um Notarkosten zu senken.
Wer eine vereinfachte GmbH Gründung mit Hilfe eines Musterprotokolls durchführen möchte, der kann auf zwei Varianten für sein Musterprotokoll zurück greifen.
Diese bestehen in je einem Musterprotokoll für:
Die Vorteile der GmbH liegen in erster Linie in der ausgeschlossenen Haftung der Gesellschafter. So kann das Privatvermögen der Gesellschafter nicht für die Verluste des Unternehmens heran gezogen werden. Auch im Falle einer Insolvenz können Gläubiger lediglich auf das Unternehmensvermögen und insbesondere auf das Stammkapital zugreifen und nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter. Daneben bietet die GmbH jedoch noch weitere Vorteile, die dazu führen, dass diese Unternehmensform sehr häufig zu finden ist.