11. Mai 2020 | Buchhaltung
Wer für seine geschäftlichen Fahrten ein Fahrtenbuch führt, sollte die Punkte kennen, auf die bei einer Steuerprüfung am ehesten geachtet werden. Denn es ist keine gute Idee, wegen fehlender Vorsicht den Steuerprüfer misstrauisch zu machen! Wie Du das vermeidest, verraten Dir unsere Tipps zum Thema Fahrtenbuch führen.
Wenn der Steuerprüfer dein Fahrtenbuch nämlich anzweifeln sollte, können zwei Dinge passieren, die sich finanziell unangenehm auf dein Unternehmen auswirken: Dein Fahrtenbuch gilt als ungültig, weil es unglaubwürdig wirkt. Dann ist es nicht länger interessant, wie viele Kilometer du tatsächlich aus geschäftlichen Gründen gefahren bist, sondern es werden Pauschalen angesetzt. Normalerweise ist das für denjenigen, der geprüft wird, deutlich ungünstiger als die Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer. Noch unangenehmer wäre, wenn der Steuerprüfer eine Einschätzung abgibt, nach der die geschäftliche Nutzung des Autos noch geringer gewesen sein soll, als die übliche – und auch schon unangenehme! – Pauschale vorausgesetzt hätte. Auf jeden Fall kann es teuer werden, wenn der Steuerprüfer Fehler im Fahrtenbuch entdeckt.
Die wichtigsten Infos & Pflichten rund ums Fahrenbuch findest Du in §31 a StVZO:
Eine Fahrt von Startpunkt x zu Zielpunkt y enthält in deinem Fahrtenbuch mehr Kilometer, als der Routenplaner ausrechnet. Begründe in deinem Fahrtenbuch, wenn du Umwege gemacht hast. Wenn du beispielsweise eine Route verlässt, weil du auf ihr in einen Stau geraten würdest, den du weiträumig umfährst, dann notiere diese Begründung sofort in deinem Buch! Auch wenn du auf dem Weg zu einem Kunden noch einen weiteren Kunden besucht hast und dafür Extra-Kilometer gefahren bist: Schreibe das direkt auf!
Die Angaben zu einer Privatfahrt enthalten Fehler. Hier ist der Tipp, mit dem du das verhinderst, sehr simpel: Bei Privatfahrten müssen ausschließlich die tatsächlich gefahrenen Kilometer angegeben werden, sonst nichts. Verzichte deshalb auf sämtliche anderen Angaben wie Grund oder Ziel der Fahrt: Du schließt mögliche Fehlerquellen aus, mit denen du den Steuerprüfer versehentlich misstrauisch machen könntest.
Die Zeitpunkte zweier Tankfüllungen liegen sehr eng beeinander. Das wird dem Steuerprüfer auffallen, sofern die Kilometer, die du zwischen beiden Tankstellenbesuchen nachweisbar gefahren bist, nicht ausreichen, um den Tank leerzufahren.
Parkquittungen oder Tankbelege stammen aus Orten, an denen du gar nicht mit deinem Wagen gewesen bist, oder von Tagen, an denen Du das Auto laut Fahrtenbuch gar nicht gefahren bist. Seien wir ehrlich: Wenn du dein Fahrtenbuch mit reinem Gewissen führst, kann so etwas eigentlich nicht passieren. Es sei denn, du bist nachlässig beim Eintragen und vertust dich bei den Angaben. Um das zu verhindern, trage grundsätzlich alle Fahrten nicht erst nachträglich, sondern sofort ein, um Irrtümer weitgehend zu verhindern.
Beim Werkstattbesuch wird ein Kilometerstand auf der Rechnung vermerkt, der nicht mit dem Kilometerstand in deinem Fahrtenbuch übereinstimmt.Das kann daran liegen, dass Werkstätten schon mal relativ schlampig mit ihren Einträgen umgehen. Prüfe Rechnungen deshalb auf die Kilometerangaben und bitte ggf. um Korrektur.
Gute Fahrt wünschen wir dir!