21. Dez 2016 | Buchhaltung
Alle Jahre wieder: Selbstständige kommen nicht umhin, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen. Dabei können sie in viele Fettnäpfe treten. Einerseits gehen Laien beim Ausfüllen einer Erklärung manche steuerliche Vorteile durch die Lappen. Andererseits können Selbstständige bei der Steuererklärung auch in Fettnäpfe tappen, die zu versehentlichen Falschangaben führen. Das gibt dann bei einer Steuerprüfung Ärger. Diese Fehler der Einkommenssteuererklärung sind also am besten weiträumig zu umfahren.
Angestellte sind nicht immer verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Die Abgaben leitet der Arbeitgeber ans Finanzamt weiter. Erst wenn Immobilien angeschafft werden, Arbeitsverhältnisse wechseln oder Werbungskosten zu Steuererstattungen führen, ist es für Angestellte nötig, eine Steuererklärung einzureichen. Angestellte haben mehrere Jahre Zeit, ihre Steuer zu erklären, damit die Einkommensteuer erhoben werden kann.
Selbstständigen bleibt keine Wahl. Ihr schwankendes Einkommen führt dazu, dass jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung zum Finanzamt muss. Wer Freiberufler ist und kein Betriebsergebnis in Form einer Bilanz erstellt, muss zunächst sowohl die Umsatzsteuererklärung als auch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) fertig haben. Erst wenn der Gewinn ermittelt ist, geht es an die Einkommenssteuererklärung.
Bis zum 31.5. des Folgejahres muss die Erklärung beim Finanzamt sein. Ein Termin, den Du nicht vergessen solltest. Wer ständig unpünktlich abgibt und gemahnt werden muss, bekommt es nicht nur mit Mehrkosten zu tun. Sogenannte Säumniszuschläge auf die Steuerschuld sind nur eine Sanktionsmaßnahme des Finanzamts. Betriebsprüfungen eine andere, die stichprobenartig oder bei Steuerpflichtigen mit auffälligen Unregelmäßigkeiten eingesetzt wird.
Wenn Du Deine Steuererklärung tatsächlich nicht pünktlich zum 31.5. selbst einreichen kannst, hast Du zwei Möglichkeiten:
In Ausnahmefällen werden Fristen auch noch weiter verlängert.
Für die Abgabe der Steuererklärung gewährt der Fiskus ab dem Wirtschaftsjahr 2018 zwei Monate länger Zeit. Das gilt für Bürger, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen. Demnach müssen sie ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli 2019 abgeben. In Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben die Bürger schon seit einigen Jahren zwei Monate länger Zeit. Allerdings gilt als Voraussetzung für die Nutzung der längeren Frist, dass die Steuererklärung über das Online-Portal ELSTER erfolgt. Ein Antrag auf Fristverlängerung kann nach Absprache mit dem Finanzamt noch ein paar Monate mehr Zeit für die Bearbeitung erwirken.
Wenn Du Deine Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters oder mit einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigst, gelten ebenso längere Fristen. Sofern dein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein gute Gründe vorbringt, kann das Finanzamt die Frist sogar bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres verlängern.
Es gibt in der Einkommenssteuererklärung unterschiedliche Stellen, an denen Kosten für Versicherungen eingetragen werden können.
Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und weitere Versicherungen. Aber eben nicht alle. Hausratversicherung oder die Kasko-Versicherung für dein Auto haben hier nichts zu suchen. Und Versicherungen, die nur deine Selbstständigkeit betreffen, sind im privaten Teil deiner Steuererklärung auch fehl am Platz.
Ein beliebter Fehler der Einkommenssteuererklärung: Das Fehlen von Belegen. Aber kein Beleg, keine Steuerersparnis. Was geschäftlich gilt, gilt auch für den privaten Teil der Steuererklärung. Abziehbar vom zu versteuernden Einkommen sind nur die Ausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, die Du auch belegen kannst. Und zum Belegen gehört teilweise auch die Zahlungsart.
Du kannst Ausgaben für die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen grundsätzlich steuerlich geltend machen und von Deinem Einkommen abziehen. Das betrifft Rechnungen von Handwerkern, von der Zugehfrau oder vom Kindermädchen. Bisher war es üblich, dass Du diese Rechnungen in bar ausbezahlt hast. Doch das Finanzamt verlangt für die Anrechnung dieser Ausgaben einen Nachweis über einen Bankbeleg. Hierfür musst Du die entsprechenden Rechnungen per Überweisung bezahlen. Wer eine Handwerkerrechnung bar bezahlt, kann die Arbeitskosten nicht mehr von der Steuer absetzen. Einen Barbeleg erkennt das Finanzamt nicht an, sodass Du diese Ausgaben ohne Überweisungsbeleg und Kontoauszug nicht geltend machen kannst.
Zahlreiche Ausgaben für Deine Selbstständigkeit oder als Angestellter kannst Du als Werbungskosten absetzen. Andere Aufwendungen betreffen Deine beruflich relevanten Fortbildungen. Auch diese kannst Du steuerlich geltend machen. Darüber hinaus kannst Du Handwerkerleistungen von Deinem Gewinn abziehen und so Steuern sparen. Doch Du musst darauf achten, dass Du die Einträge in der für sie jeweils vorgesehene Zeile im Formular der Einkommenssteuererklärung angibst. Wenn Du Deine Weiterbildungskosten in der Zeile für die Werbungskosten einträgst oder die Kosten für den Handwerker an der falschen Stelle angibst, dann entfällt die steuerliche Absetzbarkeit. Das Finanzamt streicht sämtliche falschen Angaben aus der Erklärung heraus. Den Eintrag an der richtigen Stelle hingegen erledigt der Sachbearbeiter nicht. Die Steuerersparnis entfällt in diesem Fall vollständig.
Mit diesen 5 Tipps ist Deine Einkommenssteuererklärung hoffentlich kein Problem mehr. Hier kannst Du Dich noch über weitere Unternehmenssteuern informieren, die für Dich relevant sind.
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