18. Jul 2017 | Gründung

Checkliste: Ferienwohnung gewerblich vermieten

Wer eine Ferienwohnung gewerblich vermieten möchte, muss auf einige Dinge achten. Dazu gehört, ob die Immobilie überhaupt als Feriendomizil genutzt werden darf oder nicht und wie die Sache zu versteuern ist.

Checkliste: 8 Punkte, auf die Ferienwohnungsvermieter achten sollten

1. Ferienwohnung gewerblich vermieten: Darfst du das überhaupt?

Ob du eine Ferienwohnung gewerblich vermieten darfst, hängt von der Stadt- oder Kommunalverwaltung ab. Wenn du eine Immobilie bewusst dafür kaufst, um sie als Ferienwohnung zu vermieten, erkundige dich vorher, ob das in diesem Bau- oder Wohngebiet überhaupt zulässig ist. Lass Dir schriftlich bestätigen, dass es okay ist. So vermeidest du späteren Ärger.

2. Gewerblichkeit = Gewerbe anmelden

Wer mit seiner Ferienwohnung ganz klar Gewinn erzielen will, sollte sich um den Gewerbeschein kümmern. Rechtzeitig. Auch das Finanzamt möchte von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wissen.

Checkliste: Ferienwohnung gewerblich vermieten
Eine Ferienwohnung gewerblich zu vermieten kann eine lukrative Verdienstquelle sein. Ein paar Punkte sind zuvor aber zu beachten.

3. In Touristengebieten: Fremdenverkehrsabgabe

Liegt deine Ferienwohnung in einem typischen Urlaubsort, dann möchte die Kommune von dir sicher eine Fremdenverkehrsabgabe. Besser, du meldest dich dort rechtzeitig, dann weißt du, was du in deine Übernachtungspreise einkalkulieren musst.

4. Zweitwohnungssteuer: brauchst du nicht

Du hast zwei Wohnungen: in einer wohnst du, die andere, in einer anderen Stadt, ist vermietet. Es fällt keine Zweitwohnungssteuer an. Das ist ja auch einfach zu begründen: Du wohnst nur in einer Wohnung.

5. Betriebsausgaben: an alles denken

Um eine Ferienwohnung gewerblich vermieten zu können, müssen potenzielle Gäste von deinem Angebot erfahren. Alle Aufwendungen für Werbemaßnahmen schmälern den Gewinn, sind also von der Steuer absetzbar. Dazu gehören Gebühren für Webseiten, Anzeigen in Zeitschriften, gebührenpflichtige Einträge in Ferienwohnungsportalen, Kosten für Handwerker, Reingungskräfte etc.

6. Impressumspflicht

Wenn du eine eigene Webseite für dein Ferienhaus oder die Ferienwohnungen betreibst, musst du ein Impressum einrichten.

7. Verkehrssicherungspflicht

Als Immobilienbesitzer bist du immer dafür verantwortlich, dass von deinem Haus und Grund keine Gefahr für andere ausgeht. Vor Dummheit kannst du keinen schützen, aber der bauliche Zustand deiner Immobilie sollte so sein, dass deinen Mietern bei normalem Gebrauch der Wohnung nichts passiert.

8. Ehrliche Angaben

Eine Einliegerwohnung im Souterrain ist kein Penthouse. Mache nur ehrliche Angaben zu Lage und Ausstattung sowie Fotos die der Wahrheit entsprechen. Dann gibt es keine enttäuschten Erwartungen und keinen Ärger mit den Feriengästen.

9. Schriftliche Mietverträge

Ist dir das zu viel Aufwand für die eine Woche, die die Gäste in deiner Wohnung wohnen werden? Falsch. Wer vorab schriftlich die Vereinbarung zu Buchungszeitraum, Bezahlung und Leistungen festhält, kann sich ganz einfach darauf berufen.

10. Sei stets gut organisiert in der Terminplanung

Wenn du dich um die Vermietung deiner Ferienwohnung selber kümmerst, dann sei akribisch mit den Buchungsterminen. Alles muss laufen wie am Schnürchen. Reist der eine Gast ab, muss die Wohnung wieder sauber und vorbereitet sein, bevor die neuen Gäste kommen. So ziemlich das peinlichste was dir passieren kann, ist die Doppelbelegung. Da musst du einer Familie kurz vor deren lang ersehnten Urlaub absagen oder die treffen gar vor dem Haus auf die, die auch für diese Woche gebucht haben? Womöglich musst du dann teuer eine Ersatzunterkunft besorgen, denn du hast mit den Kunden einen Vertrag.

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