06. Mai 2022 | Finanzen
Vor allem kreative Freiberufler benötigen nur wenig, um sich ihre eigene berufliche Zukunft aufzubauen, doch bei Ärzten, Anwälten oder Therapeuten sieht es schon anders aus. Ganz grundsätzlich steht auch die Frage im Raum, wie sich die ersten Monate überbrücken lassen, während sich das Tagesgeschäft noch hauptsächlich um Akquise dreht. So muss jeder Freiberufler über individuelle Wege der Finanzierung nachdenken. Aufgrund der unterschiedlichen Startbedingungen und Anforderungen bieten sich ganz unterschiedliche Modelle an.
Jeder Freiberufler ist zwar ein Selbstständiger, aber nicht jeder Selbstständiger ist gleichzeitig auch ein Freiberufler. Das mag im ersten Moment etwas irritierend klingen, doch leuchtet schnell ein, wenn man sich näher ansieht, was die Freien Berufe so besonders macht. Ein großer Teil der Einzelunternehmer oder Solo-Selbstständigen in Deutschland gehört zur Gruppe der Freiberufler. Sie unterscheiden sich von einem Gewerbetreibenden aufgrund einer Tätigkeit, für die eine besondere Befähigung oder Qualifikation vorausgesetzt wird. Daher findet man vor allem im kreativen Bereich viele Freiberufler, doch auch Ärzte, Therapeuten, Juristen und Journalisten zählen dazu. Welche Berufe offiziell dazu gehören, hat der Gesetzgeber anhand einer Liste von Katalogberufen festgelegt.
Freiberufler brauchen kein Gewerbe anzumelden und sind dementsprechend auch von der Gewerbesteuer befreit. Sie müssen auch keine Rechtsform wählen, die ein gewisses Startkapital voraussetzt und teure Investitionen in einen Betriebsstandort sind meistens ebenfalls nicht notwendig. Trotzdem hilft es gerade zu Beginn eine gewisse finanzielle Absicherung – und sei es nur, um die Anlaufphase zu überbrücken.
Vor der Existenzgründung sollten werdende Selbstständige einen Businessplan erstellen. Dieser kann zum einen für die Beantragung von Krediten oder Fördermitteln dringend notwendig sein und schärft zum anderen das eigene unternehmerische Profil. Ein wichtiger Bestandteil eines jeden Businessplans ist der Finanzplan. In der Regel umfasst dieser einen Zeitraum von drei Jahren. Die Finanzplanung für das erste Jahr erfolgt monatlich, danach genügt die Planung für das jeweilige Jahr. Enthalten sein müssen die geschätzten Umsätze, die Kosten und zusätzliche Aufwendungen für Investitionen. Bei vielen künstlerischen und anderen freiberuflichen Tätigkeiten sind die einmaligen Ausgaben für Anschaffungen deutlich geringer als bei einem Gewerbetreibenden, doch Sorgfalt ist auch für Freiberufler wichtig.
Anhand des fertigen Finanzplans kann abgeschätzt werden, wie rentabel die unternehmerische Idee ist und ob ein zusätzlicher Kapitalbedarf besteht. Falls die Schätzungen es erlauben, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, fällt die Umsatzsteuer bei der Planung weg. Andernfalls muss bei der Aufstellung mit Bruttowerten gerechnet werden.
Freiberufler, die außer einem Laptop und einem Schreibtisch nicht viel brauchen, um in die Selbstständigkeit zu starten, können von einer Finanzierung oft absehen. Wer sich aus dem Angestelltenverhältnis heraus selbstständig macht und Zugriff auf Rücklagen hat, kann die Anfangszeit überbrücken, indem er den „Gürtel enger schnallt“. In einem solchen Fall spricht man auch von einer Finanzierung durch „Bootstrapping“. Die Voraussetzungen für diese Methode sind natürlich, dass Einsparungen möglich oder genug Ersparnisse vorhanden sind. Andernfalls drohen Liquiditätsprobleme. Der große Vorteil der Eigenfinanzierung ist, dass man keinerlei Verpflichtungen eingehen muss.
Wenn das eigene Geld nicht genügt, dann muss eine Fremdfinanzierung her. Da Freiberufler dabei nur selten auf Investoren setzen können, bietet sich ein Kredit an. Dieser ist auch für die Nachfinanzierung geeignet, falls die Rücklagen aufgebraucht oder nachträgliche Investitionen notwendig sind. Es ist jedoch oft nicht so leicht, Kreditgeber zu finden, die Selbstständigen und speziell Freiberuflern Geld leihen. Große Geldinstitute gehen bei Freiberuflern nämlich oft von einer verringerten Kreditwürdigkeit aus. Online-Kredite haben sich mittlerweile zu einer komfortablen Alternative gemausert. Auf diese Weise lassen sich Liquiditätsengpässe überbrücken oder wichtige Anschaffungen finanzieren.
Wer direkt zur Gründung eine kleinere Finanzspritze benötigt, um in der ersten Phase über die Runden zu kommen, der sollte Zuschüsse und Förderungen beantragen. Manche Programme werden nur in bestimmten Kommunen oder Bundesländern angeboten, andere stehen bundesweit allen offen. Zu Letzteren zählt auch der Gründerzuschuss. Dieser ist ideal für alle Freiberufler, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Selbstverständlich muss auch für die Beantragung des Gründerzuschusses ein Businessplan vorgelegt werden. Nur, wenn die Geschäftsidee und der dahinterstehende Finanzierungsplan überzeugt, ist mit einer Zusage zu rechnen. Zudem kann eine Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt werden. Bei Gewährung stehen dem Antragssteller über einem Zeitraum von einem halben Jahr ALG1 sowie monatlich zusätzlich 300 Euro zu.
Als Freiberufler hast Du oft Rechnungen, die Du fristgemäß bezahlen musst und gerade bei der Gründung des Unternehmens fehlt oft das Geld für diese Rechnungen. Eine Finanzierungsmöglichkeit, die sich durchaus für Freiberufler lohnt, ist das sogenannte Factoring. Du übergibst Deine Rechnungen der Factoringgesellschaft, dem sogenannten Factor, sie kümmern sich um den Rest und Du profitierst von sofortiger Liquidität und Schutz vor Zahlungsausfällen. Entdecke alle Vorteile und weitere Informationen über den Ablauf von Factoring in unserem kostenlosen eBook.
Seit diesem Jahr gehört Billomat zu aifinyo und wir können somit noch mehr Freiberufler bei ihrer Gründung unterstützen. Erfahre hier mehr über das Factoring von aifinyo und profitiere von sofortiger Liquidität!
Nicht alle Freiberufler sind Einzelgänger. In vielen Branchen ist es üblich, sich mit anderen Freiberuflern eine gemeinsame Kanzlei, Praxis oder das Büro zu teilen. Finanziell ist dies häufig eine optimale Lösung, da die Beteiligten sich die Anschaffungskosten für Einrichtungen und Arbeitsgeräte teilen können. Dabei bleibt der juristische Status erhalten, ohne, dass der Freiberufler automatisch zum Gewerbetreibenden wird. Oft genutzte Rechtsformen sind die GbR und die Partnerschaftsgesellschaft. Für die GbR gilt jedoch keine Haftungsbeschränkung, weshalb alle Angehörigen gleichermaßen mit ihrem Privatvermögen haften. Anders sieht es bei einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGG) aus.
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