09. Aug. 2018 | Buchhaltung

Kosten für das Fitnessstudio von der Steuer absetzen

Lange Öffnungszeiten, abwechslungsreiches Kursangebot, moderne Geräte, gut ausgebildete Trainier: das bietet ein Fitnessstudio. Keine starren Trainingszeiten wie im Sportverein. Keine Abhängigkeit vom Tageslicht. Für Selbstständige ist eine Fitnessstudiomitgliedschaft die ideale Möglichkeit, den langen Schreibtischtagen etwas entgegen zu setzen. Da geht es dann auch um 22 Uhr noch aufs Laufband oder früh um 6 zum Yoga-Lehrer. Bei manchen Studio-Ketten kannst du in unterschiedlichen Städten jederzeit zum Sport. Ideal, wenn du beruflich viel unterwegs bist. Doch eine Studiomitgliedschaft kostet. Nicht jeder kann die Kosten für das Fitnessstudio von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Bedingungen geht es aber.

Fitnessstudio von der Steuer absetzen
Ins Fitnessstudio gehen ist ein guter Ausgleich zum Sitzen im Büro. Doch kann man die Kosten fürs Fitnessstudio von der Steuer absetzen? (Bild © unsplash.com)

Wann kann ich die Kosten für das Fitnessstudio von der Steuer absetzen?

Steuerlich betrachtet kann die Mitgliedschaft im Fitnessstudio eine außergewöhnliche Belastung sein. Das trifft allerdings nicht für die Karteileichen und die gesunden, freiwillig Trainierenden zu. Für diese beiden Gruppen ist die Mitgliedschaft nur ein Hobby: Die einen zahlen aus Hobby, die anderen treiben zusätzlich noch Sport.

Wer den Fitnessstudiobeitrag steuerlich geltend machen möchte, muss einen Grund vorweisen. Und der ist in der Regel eine Krankheit, bei der Sport lindernd wirkt oder die Heilung fördert. Das trifft auf viele Erkrankungen zu, zum Beispiel Muskel- und Skelettprobleme wie „Rücken“, Depression oder Herz-Kreislauferkrankungen.

Damit das Finanzamt dich das Fitnessstudio von der Steuer absetzen lässt, musst du Belege beibringen. Zunächst brauchst du ein Attest. Dafür überweist dich dein Hausarzt zum zuständigen Amtsarzt. Nur dessen Bestätigung akzeptiert das Finanzamt. Allerdings ist nun noch eine weitere Hürde zu nehmen: Du musst ein Studio finden, in dem du von speziell geschultem Personal angeleitet wirst. Trainer mit B-Schein reichen nicht aus. Es müssen Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten sein – also Personen mit einer Zulassung zu heilkundigen Berufen. Die gibt es nicht in jedem Fitnessstudio.

Nur unter diesen Bedingungen kannst du zusammen mit anderen Gesundheitskosten wie Medikamentenzuzahlungen, Zahnbehandlungen oder Brillen die Kosten für das Fitnessstudio von der Steuer absetzen. Außergewöhnliche Belastungen wirken sich allerdings nicht ab dem ersten Euro steuermindernd aus. Die Kosten müssen zusammen eine, von deinem Einkommen und Familienstand abhängige, prozentuale Schwelle überschreiten. Du hast also sozusagen einen Eigenanteil. Bei einem Single mit Einkünften zwischen 15.340 und 51.130 Euro greift die Steuerminderung erst, wenn er oder sie mehr als 6% ihres Jahreseinkommens für außergewöhnliche Belastungen eingesetzt hat. Bei Familien mit ein oder zwei Kindern sind es in derselben Einkommensklasse 3% – bei mehr Personen kommt natürlich auch leicht viel mehr zusammen.

Prävention: Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten

Dass dich das Finanzamt für dein fleißiges Training belohnt, klappt also nur in sehr speziellen Situationen. Wer die nicht erfüllt aber gerne Gesundheitskurse absolvieren oder Präventionssport machen möchte, kann sich auch an die eigene Krankenkasse wenden. Viele haben Programme für kostenfreie Kurse oder beteiligen sich an den Teilnahmegebühren, wenn Kurs und Lehrer bestimmte Zertifikate vorweisen können. Auch in den Bonusprogrammen der Krankenkassen wird teils die Mitgliedschaft im Fitnessstudio belohnt.

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