05. Sep 2018 | Buchhaltung

Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen

Du hast eine spannende Fortbildung entdeckt und willst unbedingt teilnehmen, aber sie ist mit einigen Kosten verbunden: Bahnticket, Hotelübernachtung, Verpflegung und Kursgebühr. Wenn Du aber aus beruflichen oder betrieblichen Gründen teilnehmen willst, kannst du die Weiterbildungskosten steuerlich absetzen. Dann ist die Veranstaltung vielleicht gar nicht so teuer für dich, wie du denkst.

Lebenslanges Lernen ist nicht nur für Angestellte ein Muss. Auch Unternehmer und Freiberufler wollen auf ihrem Fachgebiet am Ball bleiben und auch mal neue Dinge dazu lernen. Ob nun Führungskräfteseminar oder technische Schulung: Wenn eine Fortbildungsmaßnahme für deine Berufsausübung nützlich ist, kannst du die Weiterbildungskosten steuerlich absetzen.

Weiterbildungskosten steuerlich absetzen
Auf Weiterbildungen verzichten, nur weil sie zu teuer sind? Muss nicht sein, schließlich kann man sie von der Steuer absetzen – wenn ein beruflicher Nutzen vorliegt.

Nur beruflich begründete Fortbildungen sind absetzbar

Was heißt das? Eine Journalistin, die einen Workshop zum Thema „Gute Überschriften texten“ besucht, tut das aus beruflichen Gründen. Solche Kurse erkennt das Finanzamt als Betriebsausgaben an. Besucht dieselbe Journalistin einen Motorsägen-Lehrgang, weil sie in ihrem Garten ein paar tote Bäume umsägen möchte, so ist der Kurs in keiner Weise beruflich nötig und daher absolutes Privatvergnügen, auch steuerlich gesehen.

Wann kannst Du die Weiterbildung steuerlich absetzen?

Weiterbildungskosten sind Betriebsausgaben, wenn sie aktuell betrieblich bedingt sind. Das gilt für Fortbildungen, die die Mitarbeiter besuchen, ebenso wie für den Führungskräfteworkshop zu dem die Firmeninhaberin fährt. Auch innerbetriebliche Weiterbildung gehört dazu.

Ob die Fortbildung ein Webinar, ein Online-Kurs oder eine Präsenzveranstaltung ist, ist gleichgültig, wichtig ist allein der berufliche Nutzen.

Weiterbildungskosten steuerlich absetzen: was gehört dazu?

Zu den Weiterbildungskosten gehören neben der reinen Seminarkosten, Kurs-, Zulassungs- und Prüfungsgebühren auch alle Ausgaben, die mit der Teilnahme zusammenhängen.

Du kannst auch die Fahrt- und Übernachtungskosten für eine Präsenzveranstaltung bei der Steuererklärung mit angeben. Das bedeutet, dass auch Hotelrechnungen abzüglich der berechneten Mahlzeiten zu den Weiterbildungkosten zählen. Außerdem kannst du dir z.B. bei mehrtägigen Veranstaltungen auch Verpflegungskostenmehraufwand anrechnen. Selbst die Fahrten zu den Treffen einer Lerngruppe stehen gut begründbar im Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme. Die dafür zurückgelegten Kilometer oder die Bahntickets kannst du ebenfalls mit angeben. Du kannst also für die Weiterbildung Deine Reisekosten abrechnen, damit du bei der nächsten Steuererklärung nicht vergisst, sie im Zusammenhang mit der Weiterbildung von der Steuer abzusetzen.

Auch Fachbücher dienen der Weiterbildung. Wie andere Lernmaterialien sind auch sie steuerlich absetzbar. Wenn du weitere Dinge eigens für die Teilnahme an der Fortbildung anschaffen musst, kannst du auch das steuerlich geltend machen. Das können Kopierkosten für Skripte sein oder Materialien sein, die du für Präsentationen oder generell brauchst: Textmarker, Notizbücher, Moderationskarten, Datenträger etc. Büromaterial wirst du als Selbstständiger sowieso bereits im Büro haben und als Betriebsausgabe verbuchen.

Wann kannst Du die Vorsteuer ziehen?

Einige Bildungsträger sind von der Umsatzsteuer befreit. Auf ihren Rechnungen wirst du also keine ausgewiesene Umsatzsteuer finden. Vorsteuer ziehen kannst du nur aus Rechnungen, auf denen Umsatzsteuer ausgewiesen ist: Hotelrechnungen und Bahnfahrkarten zum Beispiel kannst du also schon in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung nach deiner Fortbildung berücksichtigen. Voraussetzung: Du bist vorsteuerabzugsberechtigt. Zum Beispiel als Kleinunternehmer verrechnest du die kompletten Rechnungsbeträge im Folgejahr über deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben.

Verlustvortrag oder Verlustrücktrag

Findet die Fortbildung statt, bevor du deine Firma gründest, kannst du die Kosten unter Umständen als Verlustvortrag später von der Steuer absetzen. Dokumentiere am besten alle Kosten genau, wenn sie entstehen und sprich mit deinem Steuerberater darüber. Du kannst also eine Weiterbildung steuerlich absetzen, selbst wenn du in dem Jahr, in dem du teilnimmst, keine Gewinne sondern Verluste erwirtschaftest.

Bei einem Verlustvortrag oder auch einem Verlustrücktrag, werden Verluste auf Einkommen des folgenden oder des vorigen Jahres angerechnet. Wie genau Du damit in Deiner Buchhaltung umgehen musst, erfährst Du in unserem Artikel „Verlustvortrag buchen

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Für Unternehmer gibt es auch Förderprogramme der Länder, die die Weiterbildung unterstützen, gerade wenn sie in umsatzschwachen Zeiten oder in der Gründungsphase nötig sind.

Ähnliche Beiträge: