22. Mai 2023 | Planen & Hilfen
Das Gehalt spielt für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen eine sehr wichtige Rolle, es spricht sogar für oder gegen eine Stelle – zumindest aus Arbeitnehmersicht. In unserem Magazinbeitrag erklären wir, warum eine konkrete Gehaltsberechnung wichtig ist, welche Komponenten das Arbeitgeberbrutto beinhaltet und wie das Arbeitgeberbrutto berechnet wird.
Für Arbeitgeber*in ist es besonders wichtig, die Gehälter der Mitarbeiter*innen korrekt zu berechnen, um einerseits rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und andererseits das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken. Dabei kommt ein Brutto-Netto-Rechner ins Spiel, der es Arbeitgeber*innen ermöglicht, schnell und einfach das Nettogehalt der Mitarbeitenden auf Basis des Bruttogehalts und der Steuerklasse zu berechnen.
Ein Brutto-Netto-Rechner ist ein nützliches Tool, das Arbeitgeber*innen dabei hilft, die korrekte Höhe des Einkommens der Mitarbeitenden zu ermitteln und die korrekten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Dies ist von hoher Bedeutung, da es in Deutschland verschiedene Steuerklassen gibt, die berücksichtigt werden müssen.
Ein weiterer Vorteil des Brutto-Netto-Rechners ist, dass er es Arbeitgeber*innen ermöglicht, die Gehaltsabrechnung effektiv zu verwalten und zu planen. Arbeitgeber können schnell und einfach verschiedene Szenarien durchspielen, um die Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung zu sehen. Zum Beispiel können sie sehen, wie sich eine Gehaltserhöhung auf das Nettogehalt auswirken würde oder wie sich eine Änderung der Steuerklasse auf das Gehalt auswirken würde.
Tipp: Die Steuerklassen können sich ändern, je nachdem ob die Mitarbeiter*innen verheiratet sind oder Kinder haben.
Insgesamt ist ein Brutto-Netto-Rechner ein unverzichtbares Tool für Arbeitgeber*innen, die sicherstellen wollen, dass ihre Mitarbeiter*innen korrekt bezahlt werden und alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden.
In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen:
Ledige, verwitwete oder geschiedene Personen ohne Kinder oder Verheiratete, die in Trennung leben, fallen in die Steuerklasse I. Die Steuerklasse II ist für Alleinerziehende, ledige, verwitwete oder geschiedene Personen mit anspruchsberechtigten Kindern bestimmt. Paare mit einem großen Einkommensunterschied können die Steuerklasse III in Anspruch nehmen. Diese Steuerklasse gilt für verheiratete Alleinverdiener oder Doppelverdiener, bei denen der Partner auf Antrag in Steuerklasse V eingestuft wird. Verheiratete Doppelverdiener, die etwa gleich viel verdienen, werden der Steuerklasse IV zugeordnet. Die Steuerklasse V gilt für den Partner, der sich für diese Steuerklasse entscheidet, wenn der andere Partner in Steuerklasse III ist. Personen, die ein weiteres Dienstverhältnis haben und dafür eine zusätzliche Lohnsteuerkarte benötigen, fallen in die Steuerklasse VI. Da hier keine Freibeträge berücksichtigt werden, ist es die teuerste Steuerklasse. In unserem Magazin findest Du eine ausführliche Übersicht aller Steuerklassen.
Das Bruttogehalt beschreibt lediglich den Betrag, den man laut dem Arbeitsvertrag verdient, ohne jegliche Abzüge.
Bevor Deine Mitarbeiter*innen ihr Gehalt ausgezahlt bekommen, werden Teile davon für verschiedene Zwecke einbehalten, wie beispielsweise für das Finanzamt, die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung oder auch für die Kirche. Das Nettoeinkommen ist somit das Gehalt, welches nach Abzug von verschiedenen steuerlichen Abgaben und gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen übrigbleibt. Auf der Lohnabrechnung sind beide Werte ersichtlich, sowohl das Brutto- als auch das Nettogehalt. Außerdem werden die Abzüge aufgeführt. Es ist jedoch schwierig, das Nettogehalt aus dem Bruttogehalt zu berechnen, da es keine pauschale Höhe der Steuern und Sozialabgaben gibt. Die Höhe dieser Abgaben hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen oder der Steuerklasse des Arbeitnehmers.
Das Bruttogehalt der angestellten Person auch als direkte Arbeitskosten bezeichnet, ist nicht mit dem sogenannten „Arbeitgeberbrutto“ oder auch „Gesamtbrutto“ identisch. Letzteres setzt sich aus dem vereinbarten Bruttoentgelt der Mitarbeiterenden und den Lohnnebenkosten, den indirekten Arbeitskosten, zusammen. Wird dies vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt, kann es bei der Planung der Personal- oder Personalkosten sowie bei der Einstellung neuer Mitarbeiter zu unerwarteten Komplikationen kommen. Das Gehalt, welches ein Arbeitgeber an seine Beschäftigten auszahlt, setzt sich aus dem Bruttoentgelt und den Lohnnebenkosten zusammen. Das sogenannte „Arbeitgeberbrutto“ beträgt in der Regel etwa das 1,5-fache des Bruttogehalts:
Arbeitgeberbrutto = Summe aller Lohnkosten für den und die Beschäftigte*n + Bruttoentgelt
Die Lohnnebenkosten, die Arbeitgeber*innen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu tragen haben, setzen sich aus verschiedenen Faktoren wie die Sozialversicherung, Umlagen und die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zusammen. Im Durchschnitt belaufen sich diese Kosten auf etwa 20 % des Bruttoentgelts.
Eine Beispielrechnung: Eine Mitarbeiterin in Deinem Unternehmen verdient ein Brutto-Gehalt in Höhe von 3000 € im Monat. Sie lebt in München, ist 40 Jahre alt, ledig, hat keine Kinder und ist aus der Kirche ausgetreten. Sie ist gesetzlich krankenversichert. In folgender Tabelle findest Du die detaillierten Abzüge.
Arbeitgeber*innen haben die Verpflichtung, Lohnnebenkosten wie Teilbeiträge zur Sozialversicherung für die angestellten Personen zu tragen. Obwohl diese Kosten nur einen Teil der Gesamtpersonalkosten ausmachen, müssen alle Beiträge korrekt berechnet und an die entsprechenden Stellen gezahlt werden. Darüber hinaus müssen zusätzliche freiwillige soziale Leistungen individuell verrechnet werden. Eine wichtige Aufgabe der Arbeitgeber*innen ist die Entgeltabrechnung, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen relevant ist. Die beschäftigte Person erhält durch die Abrechnung eine klare Übersicht über das Bruttogehalt und die damit verbundenen Abzüge, während die Abrechnung die zu zahlenden Beiträge zu den Sozialversicherungen und die Lohnsteuer sowie das Gehalt für den Leistungszeitraum für die Arbeitgeber*innen ermittelt.
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