05. Sep 2019 | Gründung
Firma in Gründung und nun muss eine klangvolle Geschäftsbezeichnung her? Sich einfach etwas Pfiffiges auszudenken und die Firma so zu nennen oder der freiberuflichen Tätigkeit einen plakativen Namen zu geben, reicht leider nicht. Zwar gibt es keinen absoluten Namensschutz für Geschäftsbezeichnungen, dennoch kann eine unbedachte Namenswahl Ärger mit sich bringen. Wenn es den Namen schon so oder ähnlich gibt und sich deine Interessen mit denen potenzieller Wettbewerber überschneiden, führt das leicht zu Auseinandersetzungen. Vermeiden lässt sich das durch gründliche Recherche während der Namensfindungsphase.
Was immer du herstellst oder welche Dienstleistung du anbietest: Deine Geschäftsbezeichnung sollte zur Tätigkeit passen, wiedererkennbar sein und sie darf nicht bereits von jemand anderem besetzt sein.
Wenn du als regionaler Anbieter am Markt zum Beispiel die Neugründung eines Handwerksbetriebs planst, dann ist es für dich und einen anderen Unternehmer oder einen Kollegen, die oder der ähnliches in einer anderen, weit entfernten Stadt tun, nicht weiter schlimm. Wer überregional vermarktet, stört sich schon eher an Firmenbezeichnungen, die Verwechslungsgefahr in sich bergen. Ganz kritisch wird es, wenn ein Freiberufler oder ein Selbstständiger mit der Wahl der Geschäftsbezeichnung die Namen von Marken oder großen Firmen aufgreift – und sei es versehentlich. Das kann im schlimmsten Fall auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen und ziemlich teuer werden.
Worüber du dich informieren solltest, bevor du deine Geschäftsbezeichnung in Briefkopf und E-Mail-Abbinder einfügst:
Fazit: Informiere dich gut, bevor du unter deiner neuen Geschäftsbezeichnung mit der Arbeit loslegst.