05. Sep 2019 | Gründung

Geschäftsbezeichnung – Ärger vermeiden beim Firmennamen

Firma in Gründung und nun muss eine klangvolle Geschäftsbezeichnung her? Sich einfach etwas Pfiffiges auszudenken und die Firma so zu nennen oder der freiberuflichen Tätigkeit einen plakativen Namen zu geben, reicht leider nicht. Zwar gibt es keinen absoluten Namensschutz für Geschäftsbezeichnungen, dennoch kann eine unbedachte Namenswahl Ärger mit sich bringen. Wenn es den Namen schon so oder ähnlich gibt und sich deine Interessen mit denen potenzieller Wettbewerber überschneiden, führt das leicht zu Auseinandersetzungen. Vermeiden lässt sich das durch gründliche Recherche während der Namensfindungsphase.

Geschäftsbezeichnung
Wie findest du heraus, dass es deine Wunsch-Geschäftsbezeichnung nicht schon irgendwo gibt? Das verraten wir Dir in diesem Beitrag. (Bild © unsplash.com)

Was Du bei der Wahl Deiner Geschäftsbezeichnung beachten musst

Was immer du herstellst oder welche Dienstleistung du anbietest: Deine Geschäftsbezeichnung sollte zur Tätigkeit passen, wiedererkennbar sein und sie darf nicht bereits von jemand anderem besetzt sein.

Wenn du als regionaler Anbieter am Markt zum Beispiel die Neugründung eines Handwerksbetriebs planst, dann ist es für dich und einen anderen Unternehmer oder einen Kollegen, die oder der ähnliches in einer anderen, weit entfernten Stadt tun, nicht weiter schlimm. Wer überregional vermarktet, stört sich schon eher an Firmenbezeichnungen, die Verwechslungsgefahr in sich bergen. Ganz kritisch wird es, wenn ein Freiberufler oder ein Selbstständiger mit der Wahl der Geschäftsbezeichnung die Namen von Marken oder großen Firmen aufgreift – und sei es versehentlich. Das kann im schlimmsten Fall auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen und ziemlich teuer werden.

Worüber Du Dich informieren solltest

Worüber du dich informieren solltest, bevor du deine Geschäftsbezeichnung in Briefkopf und E-Mail-Abbinder einfügst:

  • Ist dein Wunschname überhaupt schutzwürdig? Sehr allgemeine Bezeichnungen wie zum Beispiel Büroservice, Hofladen oder Imbiss in Kombination mit einem Namen sind es in der Regel nicht.
  • Ist dein Wunschname schon besetzt? Ob es den Begriff schon irgendwo in der Geschäftswelt gibt, kannst du über Suchmaschinen im Internet recherchieren. Hier solltest du unbedingt auch danach schauen ob mögliche Internet-Domains schon vergeben sind. Und prüfe nicht nur den Wunschbegriff sondern auch sehr ähnliche Wortkombinationen. Allein auf Google solltest du dich aber nicht verlassen. Informationen zu bestehenden Markennamen, Geschäftsbezeichnungen und Markenschutz generell erhältst du zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt oder im Unternehmensregister. Auch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt kennt sich mit Marken, Mustern und Modellen aus.

Wie nimmst Du Deinen Wunschnamen in Besitz?

  • Registrierung: Wenn du zu einem Eintrag ins Handelsregister, Partnerschaftsregister oder die Handwerksrolle verpflichtet bist, dokumentierst du damit den Geschäftsnamen.
  • Wenn du diesen Schritt nicht gehen musst, ist Gebrauch die einfachste Art, den Firmennamen sozusagen in Besitz zu nehmen. Sicherheitshalber kannst du bei der für dein Unternehmen zuständigen Kammer oder berufsständischen Vereinigung nachfragen, wie du am besten vorgehen sollst.

Fazit: Informiere dich gut, bevor du unter deiner neuen Geschäftsbezeichnung mit der Arbeit loslegst.

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