07. Nov. 2018 | Gründung

Geschäftskonto: Ist das für Selbstständige ein Muss?

Geschäftskonto ja oder nein? Müssen Selbstständige zwingend ein geschäftliches Girokonto haben – oder können sie ihre Betriebseinnahmen und geschäftlichen Ausgaben auch über ihr Privatkonto laufen lassen?

Selbstständig = Geschäftskonto Pflicht? Was sagt das Finanzamt?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Vorgabe, die Selbstständige dazu verpflichtet, ein eigenes Geschäftskonto zu führen. Auch das Finanzamt schreibt Selbstständigen nicht vor, dass sie ein Geschäftskonto eröffnen müssen. Geschäftliche Buchungen, die über ein Privatkonto laufen, werden durch das Finanzamt nicht beanstandet. 

Geschäftskonto
Ein Geschäftskonto ist für Selbstständige nicht zwingend notwendig. Um Dir bei Deiner Entscheidung zu helfen, haben wir Vor- und Nachteile zusammengefasst. (Bild © pixabay.com)

Für wen ist ein Geschäftskonto Pflicht?

Die gesetzliche Pflicht zur Eröffnung und Führung eines eigenen Geschäftskontos gilt nur für Kapitalgesellschaften. Dazu gehören zum Beispiel GmbH, UG, AG, eG, KGaA oder eV. Diese Firmenformen gelten vor dem Gesetz als juristische Personen mit einer eigenständigen Geschäftsfähigkeit und Rechtsverantwortung. Die Geschäftsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft findet ihre Umsetzung mit Hilfe eines eigenen Geschäftskontos. Kapitalgesellschaften können ihre gewerblich begründeten Geldtransaktionen nicht über ein Privatkonto buchen. 

Ist für Kleinunternehmer ein Geschäftskonto Pflicht?

Kleinunternehmer haben im rechtlichen Sinn den gleichen Status wie Selbstständige und Freiberufler. Während Kleinunternehmer von der Pflicht zur Erhebung von Umsatzsteuer befreit sind, gilt für Selbstständige und Freiberufler grundsätzlich die Umsatzsteuerpflicht. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, die zum Status des Kleinunternehmers führt, hat keinen Einfluss auf eine etwaige Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos.

Ist das Geschäftskonto für Freiberufler Pflicht?

Auch Freiberufler können selbst darüber entscheiden, ob sie ein Geschäftskonto für den Geldverkehr ihrer gewerblichen Einnahmen und Ausgaben führen. Auch sie können ihren betrieblichen Zahlungsverkehr über ihr Privatkonto buchen. 

Was sagen die Banken? Ist das Geschäftskonto Pflicht für Selbstständige?

Viele Banken regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass deren Kunden ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr nicht über das private Girokonto abwickeln dürfen. Daher lohnt sich ein Blick in die AGB der Bank, bei der der Selbstständige sein Konto hat. Doch auch wenn in den AGB der Bank kein Hinweis auf eine Abgrenzung vorhanden ist, gibt es Gründe, dass das Geldinstitut die gewerbliche Nutzung des Privatkontos beanstandet. Denn für einen gewerblichen Betrieb steigt die Anzahl der monatlichen Buchungen und damit der Aufwand für die Kontoführung. Daneben schreibt der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch den Banken andere Regelungen für ihren Umgang mit Geschäftskunden vor als mit Privatkunden.  

Obwohl die Banken eine geschäftliche Nutzung von Privatkonten kritisch sehen, dulden sie diese in einem überschaubaren Rahmen. Selbstständige Einzelunternehmer und Freiberufler werden daher selten Probleme mit ihrer Bank bekommen, wenn sie das Privatkonto geschäftlich nutzen.

Was sind die Unterschiede zwischen Geschäftskonto und Privatkonto?

Geschäftskonten sind im Gegensatz zu Privatkonten teurer. Für den Privatbereich bieten viele Banken ein kostenloses Girokonto an. Bei Geschäftskonten fallen hingegen nicht nur die monatlichen Gebühren für die Kontoführung an. Auch die einzelnen Buchungen werden oftmals mit Gebühren belastet. Geschäftskonten können darüber hinaus nicht mit einem Dispokredit ausgestattet werden. Selbstständige, die einen Überziehungsrahmen brauchen, müssen einen Kontokorrentkredit beantragen. Die Bank wird einen Kontokorrentkredit jedoch nur in Abhängigkeit positiver Unternehmenszahlen bewilligen. Bei der Beantragung sind vergangene Jahresabschlüsse sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen vorzulegen. 

Andererseits bieten einige Banken ihren Geschäftskunden Zinsen auf das Guthaben des geschäftlichen Kontos an.

Gerade für selbstständige Einzelunternehmer und Freiberufler bieten viele Banken kostenlose Geschäftsgirokonten an. Einige Banken ermöglichen ihren Kunden, die als Selbstständige Einzelunternehmer oder als Kleinunternehmer tätig sind, auch die Eröffnung eines zweiten Privatkontos oder eines Unterkontos.

Vor der Eröffnung eines Geschäftskontos lohnt sich daher ein gründlicher Vergleich der Banken hinsichtlich ihrer Konditionen. 

Was sind die Vorteile der Nutzung eines Geschäftskontos für Selbstständige?

Der Aufwand für die Kontoführung kann genauso wie die Kosten für die einzelnen Buchungen zu den Betriebsausgaben gerechnet und so steuerlich geltend gemacht werden. Der entscheidende Vorteil liegt jedoch in der Buchführung.

Geschäftskonto für Selbstständige – Ordnung für die Buchhaltung

Das Führen eines Geschäftskontos bringt für Selbstständige erhebliche Erleichterung in der Buchführung mit sich. Denn das Geschäftskonto bringt eine saubere Trennung zwischen dem privaten und dem gewerblichen Zahlungsverkehr. 

Für die Buchhaltung bringt die Nutzung eines Geschäftskontos weitere Vorteile: 

  • Buchungen können eindeutig zugeordnet werden, wenn ausschließlich betriebliche Kontobewegungen über das Geschäftskonto laufen. Damit sind fehlerhafte Zuweisungen und Unklarheiten im Vorfeld ausgeräumt. 
  • Auf dem Geschäftskonto und dessen Belegen sind ausschließlich die geschäftlichen Kontobewegungen aufgeführt. Dies erleichtert den Überblick über den Zahlungsverkehr. Das hat zudem zur Folge, dass die Einschätzung über die finanzielle Lage des Unternehmens schneller und einfacher möglich ist. 
  • Die Sortierung der Belege ist erheblich einfacher, wenn nur betrieblicher Zahlungsverkehr über das betroffene Konto läuft
  • Die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt ist deutlich unkomplizierter. Denn nur die Kontobelege eines Geschäftskontos sind steuerlich relevante Belege. Auf diese Weise erhält das Finanzamt keine privaten und steuerlich nicht relevanten Unterlagen.
  • Für Geschäftskonten bieten Banken ihren Kunden oftmals Unterkonten an. Diese ermöglichen eine weitere Sortierung der geschäftlichen Zahlungsbewegungen und können die Geschäftsvorgänge noch besser und transparenter ordnen. 
  • Die Gefahr, bei privaten Ausgaben versehentlich an Reserven zu gehen, die für die nächste Vorsteuerabgabe zurückbehalten werden müssten, ist deutlich geringer.

Fazit – Braucht man ein Geschäftskonto?

Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäftskonto ist völlig individuell. Bei der Nutzung eines Geschäftskontos freuen sich die Banken über die Gebühren, aber dem Finanzamt ist es egal.

Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, wonach Selbstständige verpflichtet wären, für ihre betrieblichen Finanzen ein Geschäftskonto einzurichten. Das Finanzamt interessiert sich lediglich  dafür, das die geschäftlichen Buchungen nachvollziehbar und korrekt sind. Es interessiert sich hingegen nicht dafür, welche Kontoart hierbei eingesetzt wird.

Banken sehen das ganz anders: In den meisten Gebührenordnungen werden für Geschäftskonten wesentlich höhere Gebühren veranschlagt als für Privatkonten. Sie haben also ein eigenes Interesse, dass Selbstständige ein Extrakonto einrichten. Solange die AGB der Bank aber eine geschäftliche Nutzung des Kontos nicht ausdrücklich ausschließen, brauchen Selbstständige sich von der Bank jedoch nicht nahelegen zu lassen, das teurere Geschäftskonto einzurichten.

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