07. Nov. 2018 | Gründung
Geschäftskonto ja oder nein? Müssen Selbstständige zwingend ein geschäftliches Girokonto haben – oder können sie ihre Betriebseinnahmen und geschäftlichen Ausgaben auch über ihr Privatkonto laufen lassen?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Vorgabe, die Selbstständige dazu verpflichtet, ein eigenes Geschäftskonto zu führen. Auch das Finanzamt schreibt Selbstständigen nicht vor, dass sie ein Geschäftskonto eröffnen müssen. Geschäftliche Buchungen, die über ein Privatkonto laufen, werden durch das Finanzamt nicht beanstandet.
Die gesetzliche Pflicht zur Eröffnung und Führung eines eigenen Geschäftskontos gilt nur für Kapitalgesellschaften. Dazu gehören zum Beispiel GmbH, UG, AG, eG, KGaA oder eV. Diese Firmenformen gelten vor dem Gesetz als juristische Personen mit einer eigenständigen Geschäftsfähigkeit und Rechtsverantwortung. Die Geschäftsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft findet ihre Umsetzung mit Hilfe eines eigenen Geschäftskontos. Kapitalgesellschaften können ihre gewerblich begründeten Geldtransaktionen nicht über ein Privatkonto buchen.
Kleinunternehmer haben im rechtlichen Sinn den gleichen Status wie Selbstständige und Freiberufler. Während Kleinunternehmer von der Pflicht zur Erhebung von Umsatzsteuer befreit sind, gilt für Selbstständige und Freiberufler grundsätzlich die Umsatzsteuerpflicht. Die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, die zum Status des Kleinunternehmers führt, hat keinen Einfluss auf eine etwaige Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos.
Auch Freiberufler können selbst darüber entscheiden, ob sie ein Geschäftskonto für den Geldverkehr ihrer gewerblichen Einnahmen und Ausgaben führen. Auch sie können ihren betrieblichen Zahlungsverkehr über ihr Privatkonto buchen.
Viele Banken regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass deren Kunden ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr nicht über das private Girokonto abwickeln dürfen. Daher lohnt sich ein Blick in die AGB der Bank, bei der der Selbstständige sein Konto hat. Doch auch wenn in den AGB der Bank kein Hinweis auf eine Abgrenzung vorhanden ist, gibt es Gründe, dass das Geldinstitut die gewerbliche Nutzung des Privatkontos beanstandet. Denn für einen gewerblichen Betrieb steigt die Anzahl der monatlichen Buchungen und damit der Aufwand für die Kontoführung. Daneben schreibt der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch den Banken andere Regelungen für ihren Umgang mit Geschäftskunden vor als mit Privatkunden.
Obwohl die Banken eine geschäftliche Nutzung von Privatkonten kritisch sehen, dulden sie diese in einem überschaubaren Rahmen. Selbstständige Einzelunternehmer und Freiberufler werden daher selten Probleme mit ihrer Bank bekommen, wenn sie das Privatkonto geschäftlich nutzen.
Geschäftskonten sind im Gegensatz zu Privatkonten teurer. Für den Privatbereich bieten viele Banken ein kostenloses Girokonto an. Bei Geschäftskonten fallen hingegen nicht nur die monatlichen Gebühren für die Kontoführung an. Auch die einzelnen Buchungen werden oftmals mit Gebühren belastet. Geschäftskonten können darüber hinaus nicht mit einem Dispokredit ausgestattet werden. Selbstständige, die einen Überziehungsrahmen brauchen, müssen einen Kontokorrentkredit beantragen. Die Bank wird einen Kontokorrentkredit jedoch nur in Abhängigkeit positiver Unternehmenszahlen bewilligen. Bei der Beantragung sind vergangene Jahresabschlüsse sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen vorzulegen.
Andererseits bieten einige Banken ihren Geschäftskunden Zinsen auf das Guthaben des geschäftlichen Kontos an.
Gerade für selbstständige Einzelunternehmer und Freiberufler bieten viele Banken kostenlose Geschäftsgirokonten an. Einige Banken ermöglichen ihren Kunden, die als Selbstständige Einzelunternehmer oder als Kleinunternehmer tätig sind, auch die Eröffnung eines zweiten Privatkontos oder eines Unterkontos.
Vor der Eröffnung eines Geschäftskontos lohnt sich daher ein gründlicher Vergleich der Banken hinsichtlich ihrer Konditionen.
Der Aufwand für die Kontoführung kann genauso wie die Kosten für die einzelnen Buchungen zu den Betriebsausgaben gerechnet und so steuerlich geltend gemacht werden. Der entscheidende Vorteil liegt jedoch in der Buchführung.
Das Führen eines Geschäftskontos bringt für Selbstständige erhebliche Erleichterung in der Buchführung mit sich. Denn das Geschäftskonto bringt eine saubere Trennung zwischen dem privaten und dem gewerblichen Zahlungsverkehr.
Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäftskonto ist völlig individuell. Bei der Nutzung eines Geschäftskontos freuen sich die Banken über die Gebühren, aber dem Finanzamt ist es egal.
Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, wonach Selbstständige verpflichtet wären, für ihre betrieblichen Finanzen ein Geschäftskonto einzurichten. Das Finanzamt interessiert sich lediglich dafür, das die geschäftlichen Buchungen nachvollziehbar und korrekt sind. Es interessiert sich hingegen nicht dafür, welche Kontoart hierbei eingesetzt wird.
Banken sehen das ganz anders: In den meisten Gebührenordnungen werden für Geschäftskonten wesentlich höhere Gebühren veranschlagt als für Privatkonten. Sie haben also ein eigenes Interesse, dass Selbstständige ein Extrakonto einrichten. Solange die AGB der Bank aber eine geschäftliche Nutzung des Kontos nicht ausdrücklich ausschließen, brauchen Selbstständige sich von der Bank jedoch nicht nahelegen zu lassen, das teurere Geschäftskonto einzurichten.