30. Nov 2017 | Buchhaltung
Deine Mitarbeiter haben sich eine kleine Wertschätzung zu Weihnachten oder zum Geburtstag verdient. Das hebt die Stimmung im Betrieb und beflügelt die Motivation. Auch Geschäftspartner wissen kleine und große Aufmerksamkeiten zu schätzen. Gut gewählte Geschenke können zukünftige Geschäftsabschlüsse befördern und Kunden an das Unternehmen binden. Da das Schenken zu den betrieblichen Interessen gehört, kannst Du einen Teil der Kosten für Geschenke von der Steuer absetzen.
Grundsätzlich kannst Du nur Geschenke von der Steuer absetzen, die Du im Rahmen Deines Unternehmens weiterreichst. Dabei berücksichtigt der Fiskus ausschließlich Geschenke, die an Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner gehen. Du kannst Deine Ausgaben für Geschenke von der Steuer absetzen, solange diese nicht über einen bestimmten Betrag hinaus gehen. Das jährliche Limit für Geschenke an Geschäftspartner und Kunden beträgt 35 Euro pro Person. Geschenke an Deine Mitarbeiter hingegen zählen unabhängig von ihrem Wert zu Deinen Betriebsausgaben. Du kannst die Kosten hierfür in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Bei Geschenken an die Mitarbeiter gibt es allerdings einige steuerliche Vorgaben, die Du beachten musst. Denn Angestellte müssen Geschenke mit einem Kaufpreis von mehr als 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer vollständig als Arbeitslohn versteuern. Geschenke mit einem Wert von bis zu 60 Euro jährlich sind hingegen für den Mitarbeiter steuerfrei. Wenn Du Deinen Mitarbeiter von der Steuerlast befreien willst, dann kann Dein Unternehmen die Steuer für das Geschenk pauschal bezahlen.
Das Finanzamt hat dem Schenken von Unternehmen einige Stolperfallen aufgestellt. Daher solltest Du Dich sowohl als Geber als auch als Beschenkter unbedingt über die steuerlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn sobald Deine Präsente das Limit von 35 Euro pro Jahr und Person übersteigen, kannst Du überhaupt keine Ausgaben für Deine Geschenke von der Steuer absetzen. In diesem Fall zählen Deine Kosten nicht mehr zu den Betriebsausgaben. Vielmehr gelten sie als private Entnahme aus dem Betriebsvermögen. Diese Entnahme musst Du wiederum als Gewinn versteuern. Auf diese Weise kann das Geschenk für Dich noch einmal teurer werden. Zudem muss das Geschenk nachvollziehbar unternehmerische Gründe haben und darf auf keiner Gegenleistung beruhen. Der Beschenkte muss den Wert Deines Geschenkes als Einnahme versteuern. Dein Unternehmen kann die Steuer des Beschenkten jedoch pauschal übernehmen.
Du kannst Deine Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner pauschal mit 30 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer als Geschenke von der Steuer absetzen. Damit schützt Du die Beschenkten davor, das Geschenk bei der Steuer als Einnahme oder als Arbeitslohn angeben und versteuern zu müssen. Neben der Pauschale von 30 Prozent des Kaufpreises, von denen Du die Einkommensteuer für das Geschenk bezahlst, musst Du als Schenker auch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abführen. Aber das Finanzamt schlägt noch einmal zu. Denn es erachtet auch Deine Steuerzahlung für die Pauschale als weiteres Geschenk. Daher lohnt es sich im Interesse aller Beteiligten, wenn Du grundsätzlich Geschenke wählst, die inklusive der Steuerlast unter dem Wert von 35 Euro liegen.
Wenn Du einem Kunden oder Geschäftspartner ein Geschenk machst, das er nur betrieblich nutzen kann, wie zum Beispiel ein Computerprogramm, dann entfällt die 35-Euro-Grenze des Finanzamtes.
Für Mitarbeiter gewährt das Finanzamt eine so genannte Sachzuwendung in Höhe von 44 Euro pro Monat. Diese Zuwendung kann der Betrieb steuerlich geltend machen, während der Empfänger weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge hierfür bezahlen muss.
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