15. Sep 2022 | Allgemein

Gesetzliche Änderungen 2022 für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen

Was ändert sich im Jahr 2022 für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen? In diesem Artikel findest Du alle neuen gesetzlichen Änderungen.

Was ändert sich im Jahr 2022?
Quelle: Adobe Stock, Urheber: Alexander Limbach

Das ändert sich beim Recht:

  • Die neue Gesetzgebung schützt uns beim Kauf digitaler Produkte. Wenn Du als Unternehmer oder Freiberufler nach dem Kauf einer Software oder App merkst, dass etwas nicht funktioniert, kannst Du ab sofort die Beseitigung des Mangels anfordern oder sogar den Kaufpreis nachträglich verhandeln. Außerdem kannst Du den Vertrag kündigen oder sogar Schadensersatz verlangen.
  • Verbraucher haben nach dem Kauf digitaler Produkte das Recht auf Aktualisierungen, die für die Nutzung dieser Produkte notwendig sind, unter anderem auch Sicherheitsupdates.
  • Die neuen Änderungen bringen mehr Flexibilität: Verträge kannst Du ab dem 1. Januar 2022 schneller kündigen: Wenn Du einen Vertrag abschließt, hast Du eine Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Kündigung einfach per Klick: Bei laufzeitgebundenen Onlineverträgen gilt ab dem 1. Juli 2022: Auf der Homepage muss ein Kündigungsbutton integriert sein, der die Kündigung des Vertrages durch einen einfachen Klick ermöglicht.
  • Regulierung der Telefonwerbung: Unternehmen, die telefonisch werben, müssen die ausdrückliche Einwilligung der Kunden dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren.
  • Alte Führerscheine müssen ausgetauscht werden: bis zum 19. Juli 2022 müssen alle Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ausgetauscht werden. Grundsätzlich sind Führerscheine ab sofort nur noch 15 Jahre gültig.

Das ändert sich bei Finanzen:

Gesetzliche Änderungen bei Finanzen
Quelle: Adobe Stock, Urheber: Bits and Splits
  • Der gesetzliche Mindestlohn für Deutschland steigt dieses Jahr von 9,60 auf 12 Euro.
  • Der Mindestlohn für Azubis steigt auch. Die Auszubildenden, die ab dem 1. Januar 2022 eine Ausbildung beginnen, erhalten für das erste Ausbildungsjahr eine Vergütung von 585 Euro im Monat. Im zweiten Jahr steigt die Vergütung auf 690 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 790 Euro monatlich.
  • Arbeitnehmer dürfen die Corona Prämie bis zum 31. März 2022 erhalten. Bis zu maximal 1.500 Euro ist dieser Bonus sogar steuer- und abgabenfrei!
  • Auch die Homeoffice Pauschale wird verlängert: Unternehmer und Arbeitnehmer haben Anspruch auf maximal 600 Euro im Jahr bis Ende 2022.
  • Auch Du als Arbeitgeber profitierst weiterhin bis Ende September von dem Kurzarbeitergeld.
  • Der Rundfunkbeitrag wurde um 86 Cent erhöht.
  • Erhöhung der Postgebühren: Die deutsche Post hat die Preise für Briefe, Postkarten sowie Pakete und Warensendungen für Inland und Ausland erhöht.
  • Gute Nachrichten für alle, die Wohngeld, Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II bekommen. Die sogenannte Hartz -IV-Leistung steigt dieses Jahr um drei Euro und bekommt ab dem 1.Januar 2023 einen neuen Namen. Das Bürgergeld ersetzt das sogenannte Hartz IV und auch das Bürgergeld steigt ab Anfang 2023 um ca. 50 Euro im Monat. Für Familien mit geringem Einkommen erhöht sich der Kinderzuschlag pro Kind auf 209 Euro im Monat. Der Betrag des Wohngelds steigt. Da das Wohngeld sich an Einkommen, Haushaltsgröße und Miete richtet, gibt es jedoch keinen festen Betrag. Aufgrund des Anstiegs der Preise für Öl und Gas bekommen alle Berechtigten dieses Jahr sogar einen sogenannten Heizkostenzuschuss, so zumindest Wohnungsministerin Geywitz.
  • Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Bundesländern: Aufgrund der Pandemie sinken die Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben im Westen auf 7.050 Euro im Monat, sprich 84.600 Euro im Jahr. Im Osten steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 6.750 Euro im Monat, sprich 81.000 Euro im Jahr.
  • E-Rechnungspflicht: schon seit 2020 müssen Unternehmen, die Aufträge für Behörden und staatliche Einrichtungen ausführen, Rechnungen in elektronischer Form erstellen. Seit Anfang dieses Jahres gilt die E-Rechnungspflicht in Baden-Württemberg, Hamburg und Saarland.

Das ändert sich bei Steuern:

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt dieses Jahr auf 9.948 Euro.
  • Die Mehrwertsteuer bei der Gastronomie bleibt bis Ende 2022 bei 7 Prozent.
  • Die Abgabefrist der Steuererklärung für Abgabepflichtige ist der 1. August 2022.

Das ändert sich beim Thema Umwelt:

Das ändert sich 2022 bei Umwelt
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Die Regierung hat wichtige gesetzliche Änderungen für eine umweltfreundlichere Zukunft gemacht:

  • Der Preis von Kohlenstoffdioxid ist auf 30 Cent pro Tonne CO₂ gestiegen.
  • Plastiktütenverbot: In Supermärkten dürfen ab Anfang dieses Jahres keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Nur die ganz dünnen Plastiktüten, die sogenannten Hemdchenbeutel, sind weiterhin erlaubt und dürfen benutzt werden. 
  • Alte Elektrogeräte kannst Du ab Anfang Juli in Supermärkten und Discounter, die eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern haben, entsorgen.
  • Schluss mit dem Papierchaos: der Ticketverkauf im Bus oder Zug ist nicht mehr möglich. Ab Anfang dieses Jahres müssen die Fahrgäste eine Fahrkarte über ihr Laptop oder Handy kaufen. Wenn Du Dich doch spontan für eine Fahrt entscheiden solltest und vorher kein Ticket gekauft hast, gibt es eine Kulanz von zehn Minuten nach der Abfahrt. In dieser Zeit kannst Du das Ticket online kaufen.

Das ändert sich beim Thema Gesundheit: 

  • Gesundheitlich bedenkliche Tattoofarben und Farben für Permanent Make-up dürfen ab dem 4.1.2022 nicht mehr verwendet werden. Der Grund dafür ist die Mischung von Chemikalien in den Farben, die ernste Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben können. In diesem Artikel kannst Du alles über dieses Thema lesen.
  • Rauchen wird teurer: Tabakpreise und E-Zigarettenpreise steigen weiter. Die Tabaksteuer für Tabakwaren wie Zigarren, Zigaretten, Zigarillos und Rauchtabak erhöht sich um ca. 8 Cent pro Packung. Die Preise für E-Zigaretten und die sogenannten Heat-not-Burn-Produkten unterliegen der Tabaksteuer und werden somit auch teurer.
  • Die elektronische Arbeitsunfähigkeit wird eingeführt: ab dem 1.1.2022 wird die Krankmeldung von den Ärzten elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Ab dem 1. Juli 2022 wird der Aufwand für Arbeitnehmer noch geringer, da der Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber von der Krankenkasse erhält.