24. Jan 2023 | Allgemein

Gesetzliche Änderungen 2023 – Das müssen Selbstständige und Unternehmen beachten

Neues Jahr – neue Gesetzesänderungen. In unserem Artikel erfährst Du, was sich für Freiberufler*innen, Selbstständige und Unternehmen ändert und worauf Du achten musst. 

gesetzliche Änderungen 2023 für Selbstständige und Unternehmen

Mit dem Jahreswechsel von 2022 auf 2023 gibt es einige gesetzliche Änderungen, die wir für Dich nach Themenbereich aufgelistet haben.  

Das ändert sich bei Finanzen:  

  • Auch dieses Jahr hat die Regierung eine Erhöhung des Kindergelds beschlossen. Ab dem ersten Januar steigt der Kindergeldbetrag für jedes Kind auf 250 Euro. Weiterhin wurde der Kinderfreibetrag auf 3.012 Euro erhöht und dieser steigt 2024 sogar auf 3.192 Euro.  
  • Der Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich um rund 190 Euro pro Monat, also auf ungefähr 370 Euro.  
  • Bessere Bezahlung für Auszubildende: Wer dieses Jahr eine Ausbildung im Handwerk beginnt, erhält eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 620 Euro (bisher: 585 Euro für das Ausbildungsjahrgang 2022) monatlich. 
  • Bei den Pflegefachkräften kommt es auch zu einer Erhöhung des Stundenlohns auf 14,15 Euro.   
  • Gute Nachrichten, für alle, die Arbeitslosengeld II bekommen. Das Bürgergeld steigt– so heißt das so genannte Hartz IV ab 2023. Menschen sollen sich mit dem Bürgergeld stärker auf ihrer Qualifizierung, ihrer Weiterbildung und der Arbeitssuche konzentrieren. Der Betrag selbst erhöht sich für Erwachsene auf 502 Euro pro Monat.  

Das ändert sich für Arbeitgeber*innen:

  • Urlaubsansprüche verjähren in Deutschland normalerweise nach drei Jahren. Auch das ändert sich dieses Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Chef oder die Chefin die Angestellten darauf hinweist, sonst bleibt der Urlaub erhalten.  
  • Zeiterfassung: Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit tatsächlich zu erfassen. Die bloße Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems reicht nicht aus.  
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung: Seit diesem Jahr übermittelt der Arzt Krankmeldungen direkt an die Krankenkasse. Für Arbeitgeber*innen bedeutet das, dass sie die Krankmeldungen dort abrufen können.  
  • 2023 steigen die Krankenkassenbeiträge. Die Steigerung ist je nach Bundesland unterschiedlich. 

Das ändert sich für Unternehmen: 

  • Unternehmer*innen mit finanziellen Problemen müssen keinen Insolvenzantrag stellen, wenn der Betrieb für vier Monate gesichert ist. Auch die Frist für den Insolvenzantrag wird auf acht Wochen verlängert, sodass Unternehmer*innen mehr Zeit dafür haben.  
  • Die Regierung hat die Gaspreisbremse für Unternehmen eingeführt und die Umsatzsteuer auf Gas von den üblichen 19 Prozent auf 7 Prozent bis März 2024 gesenkt. Die Gaspreisbremse soll für Entlastung sorgen, indem in der Industrie der Preis bei den ersten 70 Prozent des Verbrauchs bei sieben Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegt. 
  • Die neuen Unternehmensnummer für die Unfallversicherung wurde eigeführt. Alle Informationen dafür findest Du hier

Das ändert sich bei Steuern:

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt dieses Jahr auf 10.908 Euro. Für 2024 ist eine weitere Steigerung auf 11.604 Euro vorgesehen. 
  • Die Rentenbeiträge können für Arbeitnehmer*innen ab 2023 von den Steuern abgesetzt werden.  
  • Der Gesamtbetrag fürs Arbeiten im Homeoffice, der steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt dieses Jahr von 600 Euro auf maximal 1000 Euro. Für Arbeitnehmer*innen, die aus dem Homeoffice arbeiten, heißt es, dass sie pro Jahr 200 Homeoffice-Tage von der Steuer absetzen können. 
  • Die Verdienstgrenze beim Midi-Job steigt auf 2.000 Euro. Bis zu diesem Einkommen zahlen Arbeitnehmer*innen geringere Beiträge in die Sozialversicherungen. 
  • Besitzer von Solaranlagen müssen keinen besonderen Erzeugerstromzähler installieren. Also diejenigen, die mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdienen, sind ab 2023 von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Als Voraussetzung dafür gilt die Bruttoleistung der Solaranlage: bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden ohne Wohnraum darf sie maximal 30 Kilowatt betragen und bei Mehrfamilienhäusern maximal 15 Kilowatt pro Einheit. 
  • Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie bleibt dieses Jahr weiterhin bei 7%.  

Das ändert sich bei Gesundheit und Umwelt:

Was ändert sich bei Gesundheit und Umwelt 2023
  • Mehrwegpflicht für Restaurants, Bistros und Cafés: diese sollen neben Einwegbehältern auch Mehrwegoptionen anbieten. 
  • Das Deutschlandticket kommt: der Start des sogenannten 49-Euro-Tickets ist ab April geplant und soll, wie das 9-Euro-Ticket, deutschlandweit in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs gelten. 
  • Rauchen wird noch teurer: auch dieses Jahr steigt die Tabaksteuer.  
  • Bauen und Sanieren fürs Klima: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude trat ab dem 1. Januar in Kraft. Neue Förderboni sollen möglichst vielen Menschen die energetische Sanierung ihres Hauses ermöglichen, welche zum Klimaschutz beitragen soll.  
  • Verbot von weiteren Tattoofarben: Bereits im Januar 2022 haben wir vom Verbot von gesundheitlich bedenklichen Tattoofarben und Permanent Make-up berichtet. “Pigment Blue 15:3“ und „Pigment Green 7“ sind dann auch verboten. 
  • Recht auf Reparatur: Hersteller von Hardware sind ab sofort verpflichtet, Reparaturinformationen und Ersatzteile noch mindestens sieben Jahre nach dem Kauf vorrätig zu haben. Weiterhin soll das Austauschen der Ersatzteile leichter für Konsumenten werden. Hersteller von Software sind auch dazu verpflichtet, dass sie die nötigen Updates mindestens fünf Jahre lang anbieten. Diese Vereinfachung soll zum Klimaschutz beitragen. 

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