07. Aug 2019 | Gründung
Um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, musst Du in der Regel ein Gewerbe anmelden. In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du dabei vorgehst, welche Voraussetzungen erforderlich sind, welche Folgen die Gewerbeanmeldung hat und welche Dinge Du beachten musst, um Dein Unternehmen langfristig auf eine solide Grundlage zu stellen.
Mit der Anmeldung eines Gewerbes teilst Du Deiner Gemeinde oder Deiner Kommune mit, dass Du eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wirst, um damit Gewinn zu erzielen. Da alle Einnahmen von Unternehmern grundsätzlich verschiedenen Besteuerungen unterliegen, müssen Selbstständige und Unternehmer den Behörden mitteilen, wenn sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit aufnehmen. Hierzu besteht laut der Gewerbeordnung § 14 GewO eine gesetzliche Verpflichtung. Dabei ist es unerheblich, ob Du Deine gewerbliche Tätigkeit im Haupt- oder im Nebenberuf ausüben wirst. Auch wenn Du einen bestehenden Betrieb übernimmst, eine weitere Betriebsstätte eröffnest oder mit Deinem Betrieb umziehst, musst Du die Veränderungen im Rahmen der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung den zuständigen Behörden mitteilen.
Grundsätzlich muss jeder, der eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ein Gewerbe anmelden. Doch auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen.
Die so genannten freien Berufe benötigen keinen Gewerbeschein, um ihre freiberufliche selbstständige Tätigkeit auszuüben. Zu den freien Berufen zählen bestimmte Berufsgruppen mit künstlerischen, wissenschaftlichen oder schriftstellerischen, aber auch mit unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten. Der Gesetzgeber hat im Einkommensteuergesetz § 18 EStG einen Katalog mit den freiberuflichen Tätigkeiten aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel selbstständig tätige
und mehr.
Neben den Freiberuflern müssen auch Selbstständige in der Urproduktion kein Gewerbe anmelden. Diese arbeiten in der Gewinnung von Naturerzeugnissen und stellen entweder Rohstoffe bereit oder sie produzieren Nahrungsmittel. Zur Urproduktion gehören zum Beispiel Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ebenso wie Unternehmen der Fischerei, der Jagd und im Bergbau.
Bevor Du Dein Gewerbe anmeldest, solltest Du Informationen bei Deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer einholen, um abzuklären, ob Dein Gewerbe eine Genehmigung oder eine spezielle Erlaubnis erfordert. Die folgenden Gewerbe erfordern zum Beispiel besondere Genehmigungen:
Wenn Du Dein Gewerbe anmeldest, dann benötigst Du die nachfolgenden Unterlagen, die Du bei der Anmeldung dem Gewerbeamt Deiner Gemeinde oder Kommune vorlegen musst:
Bevor Du Dein Gewerbe anmeldest, solltest Du die Unternehmensform klären, unter der Du Deinen Betrieb führen möchtest, damit Du nicht im Nachhinein eine Änderung melden musst. Rechtsformen von Unternehmen geben Auskunft über die Art der Unternehmensführung, wie zum Beispiel eK, GbR oder GmbH. Auch der Name, den der Betrieb tragen soll, muss feststehen, wenn Du Dein Gewerbe anmeldest.
Wenn Du alle Unterlagen vorbereitet hast, die für Dein Gewerbe erforderlich sind, dann solltest Du einen Termin bei Deinem zuständigen Gewerbeamt vereinbaren. Zuständig ist immer die Behörde an dem Ort, in dem Du Deinen Betrieb eröffnen möchtest. Beim Termin füllst Du ein Formular zur Gewerbeanmeldung aus, das Du danach unterzeichnest. Im Anschluss bezahlst Du die Gebühr für die Anmeldung bei der Kasse der Behörde in bar ein.
Alternativ kannst Du eine Gewerbeanmeldung auch online vornehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Deine zuständige Behörde die Möglichkeit zur Gewerbeanmeldung online bereitstellt. Ist die Möglichkeit gegeben, dann machst Du online Deine Eintragungen in das bereitgestellte Formular zur Gewerbeanmeldung. Die Bezahlung der Anmeldegebühr erfolgt entweder online oder nach einer Zahlungsaufforderung, die Dir die Behörde per Post zukommen lässt.
Die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes fallen unterschiedlich hoch aus. Sie sind abhängig von den Gebühren, die die jeweilige Gemeinde, Kommune oder Stadt für die Anmeldung individuell erhebt. In der Regel liegen die Kosten für die Gewerbeanmeldung bei 50 bis 70 Euro. Die Gebühren werden mit der Anmeldung fällig.
Sobald Du Dein Gewerbe angemeldet hast, erhältst Du einen Gewerbeschein und kannst Deine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Das Gewerbeamt wird die Information über Deine Anmeldung an das Finanzamt sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft und in manchen Fällen auch an das Amtsgericht weiterleiten. Das Finanzamt wird Dir daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschicken. In diesem teilst Du dem Amt mit, wie hoch Deine zu erwartenden Einkünfte ausfallen werden. Die Berufsgenossenschaft wird Dich auffordern, bestimmte Angaben zu Deinem Betrieb zu machen, während das Amtsgericht für die Erteilung einer Handelsregisternummer zuständig ist. Mit der Gewerbeanmeldung entsteht auch die Pflicht zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder in der Handwerkskammer, für die regelmäßige Beitragszahlungen anfallen.