07. Aug 2019 | Gründung

Gewerbe anmelden – Alles was Du wissen solltest

Um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, musst Du in der Regel ein Gewerbe anmelden. In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du dabei vorgehst, welche Voraussetzungen erforderlich sind, welche Folgen die Gewerbeanmeldung hat und welche Dinge Du beachten musst, um Dein Unternehmen langfristig auf eine solide Grundlage zu stellen. 

  1. Was bedeutet die Gewerbeanmeldung?
  2. Wer muss kein Gewerbe anmelden?
  3. Welche Voraussetzungen musst Du für die Gewerbeanmeldung erfüllen?
  4. Welche Unterlagen benötigst Du?
  5. Wie meldest Du ein Gewerbe an?
  6. Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
gewerbe anmelden
Hier erfährst Du, wie Du Dein Gewerbe anmelden kannst und welche Dinge Du beachten musst, um Dein Unternehmen zu gründen. (Bild © AdobeStock)

Was bedeutet die Gewerbeanmeldung?

Mit der Anmeldung eines Gewerbes teilst Du Deiner Gemeinde oder Deiner Kommune mit, dass Du eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wirst, um damit Gewinn zu erzielen. Da alle Einnahmen von Unternehmern grundsätzlich verschiedenen Besteuerungen unterliegen, müssen Selbstständige und Unternehmer den Behörden mitteilen, wenn sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit aufnehmen. Hierzu besteht laut der Gewerbeordnung eine gesetzliche Verpflichtung. Dabei ist es unerheblich, ob Du Deine gewerbliche Tätigkeit im Haupt- oder im Nebenberuf ausüben wirst. Auch wenn Du einen bestehenden Betrieb übernimmst, eine weitere Betriebsstätte eröffnest oder mit Deinem Betrieb umziehst, musst Du die Veränderungen im Rahmen der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung den zuständigen Behörden mitteilen. 

Wer muss kein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich muss jeder, der eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ein Gewerbe anmelden. Doch auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen. 

Freiberufler – Frei vom Gewerbeschein

Die so genannten freien Berufe benötigen keinen Gewerbeschein, um ihre freiberufliche selbstständige Tätigkeit auszuüben. Zu den freien Berufen zählen bestimmte Berufsgruppen mit künstlerischen, wissenschaftlichen oder schriftstellerischen, aber auch mit unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten. Der Gesetzgeber hat im Einkommensteuergesetz einen Katalog mit den freiberuflichen Tätigkeiten aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel selbstständig tätige 

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Steuerberater
  • Betriebswirte
  • Wissenschaftler
  • Künstler
  • Schriftsteller
  • Heilpraktiker, Krankengymnasten
  • Journalisten

und mehr.

Urproduktion – Kein Gewerbe anmelden

Neben den Freiberuflern müssen auch Selbstständige in der Urproduktion kein Gewerbe anmelden. Diese arbeiten in der Gewinnung von Naturerzeugnissen und stellen entweder Rohstoffe bereit oder sie produzieren Nahrungsmittel. Zur Urproduktion gehören zum Beispiel  Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ebenso wie Unternehmen der Fischerei, der Jagd und im Bergbau. 

Welche Voraussetzungen musst Du für die Gewerbeanmeldung erfüllen?

Bevor Du Dein Gewerbe anmeldest, solltest Du Informationen bei Deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer einholen, um abzuklären, ob Dein Gewerbe eine Genehmigung oder eine spezielle Erlaubnis erfordert. Die folgenden Gewerbe erfordern zum Beispiel besondere Genehmigungen: 

  • Einzelhändler:
    Händler, die bestimmte Warengruppen anbieten, benötigen hierfür eine besondere Erlaubnis, wie zum Beispiel für den Handel mit Fleischwaren, mit Arzneimitteln oder mit Tieren. 
  • Personenbeförderung:
    Wer sich als Taxifahrer selbstständig machen möchte, der benötigt mit dem sogenannten Taxiführerschein einen Personenbeförderungsschein, dem eine spezielle Fahrprüfung vorausgeht. 
  • Finanzdienste:
    Für die Anmeldung eines Gewerbes der Finanzdienstleistungen ist die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erforderlich. 
  • Gastronomie:
    Gründer, die einen gastronomischen Betrieb eröffnen möchten, müssen eine Konzession hierfür einholen, wenn sie in ihrer Gaststätte Essen zubereiten und alkoholische Getränke ausschenken möchten. Für die Anmeldung eines gastronomischen Betriebs benötigst Du ebenso einen , den Du bei der IHK Deiner Region erhältst. 
  • Handwerk:
    Wenn Du ein handwerkliches Gewerbe anmelden möchtest, dann ist für Dich die Handwerkskammer zuständig. Bei der Gewerbeanmeldung eines Handwerks musst Du zusätzlich einen Eintrag in die Handwerksrolle vornehmen. 

Welche Unterlagen benötigst Du, wenn Du ein Gewerbe anmelden möchtest?

Wenn Du Dein Gewerbe anmeldest, dann benötigst Du die nachfolgenden Unterlagen, die Du bei der Anmeldung dem Gewerbeamt Deiner Gemeinde oder Kommune vorlegen musst:

  • Personalausweis
  • Führungszeugnis oder Auskunft des Gewerbezentralregisters
  • Genehmigungen und spezielle Erlaubnisse
  • Je nach Gewerbe den Handelsregisterauszug, die Handwerkskarte oder die Gewerbekarte für handwerksähnliche Tätigkeiten

Unternehmensform im Vorfeld klären

Bevor Du Dein Gewerbe anmeldest, solltest Du die Unternehmensform klären, unter der Du Deinen Betrieb führen möchtest, damit Du nicht im Nachhinein eine Änderung melden musst. Rechtsformen von Unternehmen geben Auskunft über die Art der Unternehmensführung, wie zum Beispiel eK, GbR oder GmbH. Auch der Name, den der Betrieb tragen soll, muss feststehen, wenn Du Dein Gewerbe anmeldest. 

Wie meldest Du ein Gewerbe an?

Wenn Du alle Unterlagen vorbereitet hast, die für Dein Gewerbe erforderlich sind, dann solltest Du einen Termin bei Deinem zuständigen Gewerbeamt vereinbaren. Zuständig ist immer die Behörde an dem Ort, in dem Du Deinen Betrieb eröffnen möchtest. Beim Termin füllst Du ein Formular zur Gewerbeanmeldung aus, das Du danach unterzeichnest. Im Anschluss bezahlst Du die Gebühr für die Anmeldung bei der Kasse der Behörde in bar ein. 

Alternativ kannst Du eine Gewerbeanmeldung auch online vornehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Deine zuständige Behörde die Möglichkeit zur Gewerbeanmeldung online bereitstellt. Ist die Möglichkeit gegeben, dann machst Du online Deine Eintragungen in das bereitgestellte Formular zur Gewerbeanmeldung. Die Bezahlung der Anmeldegebühr erfolgt entweder online oder nach einer Zahlungsaufforderung, die Dir die Behörde per Post zukommen lässt. 

Gewerbe Anmelden
Ein Gewerbe anmelden klingt komplizierter als es ist: Dabei ist gute Vorbereitung alles.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes fallen unterschiedlich hoch aus. Sie sind abhängig von den Gebühren, die die jeweilige Gemeinde, Kommune oder Stadt für die Anmeldung individuell erhebt. In der Regel liegen die Kosten für die Gewerbeanmeldung bei 50 bis 70 Euro. Die Gebühren werden mit der Anmeldung fällig.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Sobald Du Dein Gewerbe angemeldet hast, erhältst Du einen Gewerbeschein und kannst Deine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Das Gewerbeamt wird die Information über Deine Anmeldung an das Finanzamt sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft und in manchen Fällen auch an das Amtsgericht weiterleiten. Das Finanzamt wird Dir daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschicken. In diesem teilst Du dem Amt mit, wie hoch Deine zu erwartenden Einkünfte ausfallen werden. Die Berufsgenossenschaft wird Dich auffordern, bestimmte Angaben zu Deinem Betrieb zu machen, während das Amtsgericht für die Erteilung einer Handelsregisternummer zuständig ist. Mit der Gewerbeanmeldung entsteht auch die Pflicht zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder in der Handwerkskammer, für die regelmäßige Beitragszahlungen anfallen. 

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