21. Aug. 2018 | Buchhaltung

Gewinn und Verlustrechnung: Alles was Du wissen musst!

Stunde der Wahrheit – Kassensturz der Buchhaltung

Zentraler Bestandteil eines Jahresabschlusses in Deinem Unternehmen ist die Gewinn und Verlustrechnung. Die Gewinn und Verlustrechnung – kurz GuV – gibt Auskunft über sämtliche Einnahmen und Ausgaben innerhalb einer Geschäftsperiode. Die GuV dokumentiert das Ergebnis der Geschäftsaktivitäten eines Unternehmens, indem sie den Saldo aus Erträgen und Aufwendungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums berechnet. Damit erteilt die GuV Deinem Unternehmen eine zuverlässige Auskunft über Gewinne oder Verluste. 

  1. Was sind Jahresabschluss, Bilanz und GuV?
  2. Was sind die gesetzlichen Vorgaben der GuV?
  3. Wer muss eine GuV erstellen?
  4. Was bringt die monatliche GuV?
  5. GuV erstellen – wie gehe ich vor?

Gewinn und Verlustrechnung
Gewinn und Verlustrechnung – was musst Du wissen?

Was sind Jahresabschluss, Bilanz und GuV?

Die Gewinn und Verlustrechnung – kurz GuV – stellt zusammen mit der Bilanz einen grundlegenden Bestandteil zum Jahresabschluss. 

Die Bilanz als Kern der doppelten Buchführung bezieht bei ihrer Berechnung sämtliche Vermögenswerte, Eigen– und Fremdkapital mit ein, um diese einander als Aktiva und Passiva gegenüber zu stellen. 

Die Gewinn und Verlustrechnung stellt Aufwand und Ertrag im Unternehmen gegenüber, indem sie diese separat verrechnet. Damit liefert die GuV eine einfache Übersicht über den Erfolg Deines Betriebs und wird aus diesem Grund auch Erfolgsrechnung genannt. Einen Gewinn hat Dein Unternehmen dann erzielt, wenn die Einnahmen höher ausfallen als die Aufwendungen, während ein Verlust vorliegt, wenn die Aufwendungen einen höheren Betrag ergeben als die Erträge. 

Der Jahresabschluss schließlich erteilt dem Unternehmen und dem Finanzamt Auskunft über Umsätze, Gewinn und Saldo innerhalb eines Kalenderjahres.

Was sind die gesetzlichen Vorgaben der GuV?

Der Gesetzgeber hat im Handelsgesetzbuch im § 242 HGB festgelegt, dass kaufmännisch tätige Unternehmen am Ende des Geschäftsjahres sämtliche Erträge und Ausgaben einander gegenüberstellen müssen. Die GuV stellt zusammen mit der Bilanz den so genannten Jahresabschluss. Neben dem Handelsgesetzbuch geben weitere Steuergesetze sowie internationale Standards detailliert vor, wie die Gewinn und Verlustrechnung auszugestalten ist. Neben Inhalt und Form geben die gesetzlichen Regelungen auch die Pflichten zur Prüfung und Offenlegung vor. 

So muss die GuV unter anderem zum Beispiel die so genannten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einhalten und umsetzen. 

Wer muss eine Gewinn und Verlustrechnung erstellen?

Grundsätzlich muss jeder Kaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist, eine Bilanz erstellen. Für Unternehmen, deren Umsätze unterhalb von 500.000 Euro oder deren Gewinne unterhalb von 50.000 Euro liegen, entfällt die Bilanzierungspflicht. Unternehmen, deren Umsätze und Gewinne regelmäßig diese Grenzen überschreiten, sind zur Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn und Verlustrechnung verpflichtet. 

Keine Gewinn und Verlustrechnung hingegen müssen Freiberufler und Selbstständige erstellen. Sie müssen ihre Gewinne mit Hilfe der so genannten Einnahmenüberschussrechnung – kurz EÜR – ermitteln. Die Freistellung von der Pflicht zur Bilanzierung und GuV gilt für sie auch dann, wenn sie die Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten. 

Was bringt die monatliche Gewinn und Verlustrechnung?

Viele Unternehmen erstellen regelmäßig kurz vor Monatsende eine monatliche Gewinn und Verlustrechnung. Damit verschaffen sie sich einen möglichst aktuellen Überblick über geschäftliche Entwicklungen innerhalb eines laufenden Wirtschaftsjahres. Eventuelle Fehlentwicklungen können damit gut gesteuert und korrigiert werden. Der Überblick verschafft zudem Handlungsspielräume, um zum Beispiel besondere Investitionen auf mehrere Monate zu verteilen.

Gewinn und Verlustrechnung erstellen – wie gehe ich vor?

Die GuV kann in zwei verschiedenen Formen aufgebaut werden: die Konten- oder die Staffelform. Grundsätzlich muss Deine Buchhaltung die einmal eingeführte Form auch in Zukunft beibehalten, damit die GuV über mehrere Jahre hinweg einfach abzugleichen ist. Die Wahl der Form ist für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen grundsätzlich frei, während laut § 275 HGB Kapitalgesellschaften die Staffelform anwenden müssen. 

Kontenform – Staffelform

  • Die Kontenform weist die Ergebnisse der Berechnung auf der Soll- und Habenseite als Saldo aus. 
  • Die Staffelform hingegen listet sämtliche Positionen untereinander auf, um sie in mehreren Zwischenrechnungen fortzuführen. 

Das Brutto-Netto-Prinzip

  • Für das Bruttoprinzip listest Du alle Positionen aus Erträgen und Aufwendungen einzeln auf.
  • Beim Nettoprinzip verrechnest Du den Ertrag mit der Aufwendung im Vorfeld. 

Gesamtkostenverfahren – Umsatzkostenverfahren

Zur Berechnung von Gewinnen und Verlusten kannst Du entweder das Gesamtkostenverfahren GKV oder das Umsatzkostenverfahren UKV anwenden. 

  • Im GKV unterteilst Du die Kosten in Kostenarten. Die GuV stellt dann für jede Position den Ertrag und Aufwand gegenüber. 
  • Das UKV sortiert Ertrags- und Aufwandsposten nach der Abteilung, (z.B. Produktion, Forschung) in dem diese entstanden sind. 

Der Aufbau beider Verfahren muss einem genau vorgegebenen Schema folgen. 

Formvorgaben für die GuV

§ 265 HGB und § 275 HGB geben genau vor, wie die GuV zu gliedern ist. Reihenfolge, Beschreibung und Inhalte der GuV haben demnach einer bestimmten Form zu folgen.

Ähnliche Fragen: