01. Sep. 2016 | Buchhaltung
Gewinn ist das, was übrig bleibt. Gewinnermittlung als Freiberufler: Für die meisten bedeutet das, eine Einnahmenüberschussrechnung aufzustellen. Andere entscheiden sich (freiwillig) für die Bilanzierung.
Um den Gewinn zu errechnen, musst du von den Einnahmen die Betriebsausgaben abziehen. Wer Freiberufler ist, kann hier eine vergleichsweise unkomplizierte Berechnung anstellen. Die Einnahmenüberschussrechnung. Das liegt daran, dass Freiberufler keine Buchführungspflicht haben. Daher ist keine Bilanz nötig. Wo steht das? §4 Absatz 3 EstG.
Die EÜR kennen die meisten Freiberufler als Formular in der Steuererklärung. Du trägst deine Einnahmen ein und die Werte für die jeweiligen Arten von Betriebsausgaben. Das Ergebnis ist der Gewinn. Der ist wiederum Basis für deine Einkommenssteuererklärung.
Es hängt aber noch eine Sache daran: die Abgrenzung. Wer eine EÜR aufstellt, der denkt und handelt nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip und wird in der Regel auch danach besteuert . Entscheidend ist jeweils das Datum, an dem sich das Geld bewegt hat. Wer bilanziert, muss darauf achten, wann die Kosten entstanden sind, nicht, wann sie beglichen wurden.
Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip bzw. der sogenannten Ist-Besteuerung zählt das zu den Einnahmen und Ausgaben eines Jahres, was innerhalb des Jahres gezahlt wurde.
Beispiel: Ritterdarsteller Uwe hat im Dezember einen Auftrag auf einem Mittelalter-Weihnachtsmarkt. Damit er beim Schwertkampf geschmeidig bleibt, bestellt er im November bei einem Fachgeschäft für Arbeitskleidung spezielle Ritterrüstungs-Thermounterwäsche. Unglücklicher Weise wird die erst am 23.12. geliefert. Zu dem Zeitpunkt hat Ritter Uwe längst eine schlimme Erkältung. Die muss er auskurieren, also kümmert er sich erst im Januar darum, die Rechnung zu begleichen. So verlässt der Rechnungsbetrag erst am 12.1. des Folgejahres Uwes Konto.
Müsste Uwe bilanzieren, wäre der Zeitpunkt zu dem die Kosten entstehen, wichtig. Da seine Gewinnermittlung als Freiberufler über eine EÜR läuft, ist entscheidend, wann er gezahlt hat. Bestellung und Rechnungsdatum liegen im vorherigen Steuerjahr, dennoch fällt die Thermounterwäsche als Betriebsausgabe für Uwe ins neue Jahr.
Vorsicht Ausnahmen: Bei Zahlungen bis zum 10.1 können Geldflüsse unter bestimmten Umständen noch zum alten Jahr gezählt werden.
Freiberufler müssen keine Bücher führen, aber sie dürfen es. Wer sich dafür entscheidet, lieber eine Bilanz zu erstellen und freiwillig auf die EÜR zu verzichten, kann das tun.