07. Jan 2020 | Buchhaltung

Gewinnermittlung als Kleinunternehmer – das solltest Du wissen

Obwohl Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, müssen sie wie andere Selbstständige und Unternehmer auch ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offen legen. Seit Jahresbeginn 2018 gelten für die Gewinnermittlung als Kleinunternehmer weitere Regelungen, die denen für umsatzsteuerpflichtige Selbstständige entsprechen. 


  1. Was bedeutet der Sonderstatus Kleinunternehmer?
  2. Was gilt bei der Einkommensteuer für Kleinunternehmer?
  3. Was sind Deine steuerlichen Pflichten bei der Gewinnermittlung?
  4. Wie funktioniert die Gewinnermittlung als Kleinunternehmer in der Praxis?
  5. Einnahmenüberschussrechnung: auch elektronisch für Kleinunternehmer
  6. Was müssen Kleinunternehmer ans Finanzamt übermitteln?
  7. Wie ist die EÜR für Kleinunternehmer aufgebaut?
  8. Wie funktioniert die Gewinnermittlung mit der EÜR für Kleinunternehmer?
  9. Wie geben Kleinunternehmer Betriebseinnahmen in der EÜR an?
  10. Was gehört zu den Betriebsausgaben in der EÜR für Kleinunternehmer?

Gewinnermittlung als Kleinunternehmer
Seit 2018 gelten für die Gewinnermittlung als Kleinunternehmer Regelungen, die denen für umsatzsteuerpflichtige Selbstständige entsprechen. (Bild © pexels.com)

Was bedeutet der Sonderstatus Kleinunternehmer?

Selbstständige und Gewerbetreibende, deren Umsätze im vergangenen Jahr 22.000 Euro und im aktuellen Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten, können auf Antrag den Status eines Kleinunternehmers erhalten. Der Status befreit von der Pflicht, Umsatzsteuer vom Kunden zu erheben. Das führt einerseits zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zu erheblich geringerem Verwaltungsaufwand. Andererseits können Kleinunternehmer ihre bezahlte Vorsteuer nicht geltend machen. Der Sonderstatus betrifft jedoch ausschließlich die Regelungen des Umsatzsteuerrechts und hat keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung als Kleinunternehmer. 

Welche Regelungen für Kleinunternehmer bei der Einkommensteuer gibt es?

Bei ihrer Steuererklärung konnten Kleinunternehmer bis zum Jahr 2017, das heißt bis zur Steuererklärung 2016, eine formlose Gewinnermittlung abgeben. Seit der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2017 müssen nun auch Kleinunternehmer die Anlage EÜR verwenden, in der das Finanzamt die Form der Angaben vorgibt. Bei der Gewinnermittlung als Kleinunternehmer musst Du Deine Erträge innerhalb eines Kalenderjahres errechnen, um davon die Summe Deiner Ausgaben abzuziehen. Der verbleibende Rest stellt dann Deinen Gewinn, den Du im Rahmen der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt angibst. 

Was sind Deine steuerlichen Pflichten bei der Gewinnermittlung als Kleinunternehmer?

Grundsätzlich haben Kleinunternehmer dieselben gesetzlichen Vorgaben bei der Ermittlung ihrer Erträge zu beachten wie jeder andere Selbstständige, Unternehmer oder Freiberufler auch. Dazu gehört das Schreiben von Rechnungen für Geschäftsaktivitäten, die zu einer Einnahme führen, die Aufbewahrung von Ein- und Ausgangsrechnungen sowie von Kontoauszügen und sonstigen Belegen für Geldbewegungen. Da Dein Status als Kleinunternehmer auf Deinen geringen Umsätzen basiert, musst Du diese regelmäßig überwachen. Denn sobald Deine Umsätze die Höchstgrenze für Kleinunternehmer überschreiten, musst Du von Deinen Kunden Umsatzsteuer erheben.

Darüber hinaus gelten für die Buchhaltung von Kleinunternehmern in elektronischer Form die Vorgaben der GoBD, welche die Erstellung, Organisation und Archivierung Deiner Geschäftsdokumente betreffen.

Deine Gewinnermittlung als Kleinunternehmer hast Du ab 2018 über das Formular EÜR zu erstellen und zusammen mit Deiner Einkommensteuererklärung abzugeben. Billomat hilft Dir dabei, Deine EÜR zu erstellen.

Wie funktioniert die Gewinnermittlung als Kleinunternehmer in der Praxis?

Bei der Gewinnermittlung als Kleinunternehmer rechnest Du sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die Du innerhalb eines Kalenderjahres erwirtschaftet hast, gegeneinander auf. Das bedeutet, dass Du Deine Einnahmen und Deine Ausgaben in brutto jeweils zu einer Gesamtsumme zusammenzählst. Danach berechnest Du die Differenz zwischen der Gesamtsumme Deiner Einnahmen und der Bruttosumme Deiner Ausgaben. Das Ergebnis stellt den Gewinn Deines Unternehmens, das Du gegenüber dem Finanzamt angeben musst. Die bezahlte Mehrwertsteuer aus Deinen Lieferantenrechnungen kannst Du als Kleinunternehmer nicht steuerlich als gezahlte Vorsteuer geltend machen. Diese musst Du selbst tragen.

EÜR elektronisch auch für Kleinunternehmer

Die Übermittlung der EÜR hat seit 2018 auch für Kleinunternehmer auf elektronischem Wege ans Finanzamt zu geschehen. Gute Buchführungs- und Steuerprogramme sind mit der so genannten Elster-Schnittstelle ausgerüstet, über welche die Formulare für die Steuererklärung ans Finanzamt geleitet werden.

Elster Online

Mit dem Namen Elster hat das Bundesfinanzministerium seine betitelt. Du kannst Deine EÜR entweder direkt auf der Plattform Elster erstellen und an das Finanzamt schicken oder aber die mit Deinem Buchhaltungsprogramm erstellte EÜR über dessen Elster-Schnittstelle an Deine Finanzbehörde übermitteln.  

Mit elektronischer Signatur

Für Deine Authentifizierung gegenüber der Steuerbehörde muss Deine EÜR mit einer elektronischen Signatur ausgestattet sein. Um diese zu erhalten, brauchst Du das so genannte Elster-Zertifikat, das Du durch Deine Anmeldung auf der Onlineplattform Elster erhältst. 

Was müssen Kleinunternehmer ans Finanzamt übermitteln?

Neben dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung und der EÜR müssen Kleinunternehmer bei ihrer Steuererklärung entweder die Anlage S oder Anlage G abgeben. Die Anlage S übermittelt Deine Einnahmen als selbstständiger Arbeit, während die Anlage G Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb aufnimmt. Darüber hinaus gibst Du als Kleinunternehmer auch eine jährliche Umsatzsteuererklärung ab, die Du mit Null bezifferst. Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, dann musst Du auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben. 

Wie ist die Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmer aufgebaut?

Wer eine EÜR erstellen muss, sollte den Aufbau des Formulars kennen, das für die Übermittlung an das Finanzamt zu verwenden ist. Die Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmer unterscheidet sich im wesentlichen nicht von der EÜR steuerpflichtiger Unternehmen. Das Formular EÜR ist eine Anlage, die zur Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen gehört. Wie für alle anderen Unternehmer auch umfasst die Anlage für Kleinunternehmer insgesamt drei Seiten. Im gegebenen Fall ist zusätzlich ein Anlageververzeichnis und Ausweis des Umlaufvermögens mit der Bezeichnung Anlage AVEÜR zu erstellen. 

Aufbau der Anlage EÜR für Kleinunternehmer

Die Anlage EÜR ist so aufgebaut, dass sämtliche Angaben eingetragen werden, die zu einer einfachen Gewinnermittlung gehören. Für ihre Gewinnermittlung müssen Kleinunternehmer demnach lediglich die Anlage ausfüllen und benötigen darüber hinaus keine gesonderte Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Abrechnungszeitraums. In das Formular für die Einnahmenüberschussrechnung tragen Kleinunternehmer die folgenden Angaben ein:

  • Allgemeine Daten und Informationen zum Unternehmen
  • Einnahmen des Betriebs innerhalb des Abrechnungszeitraums
  • Ausgaben, die für die gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Abrechnungszeitraums angefallen sind
  • Gewinnermittlung durch die einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
  • Rücklagen und stille Reserven
  • Entnahmen und Einlagen

Anlageverzeichnis EÜR für Kleinunternehmer – AVEÜR

Im Anlageverzeichnis sind Vermögenswerte anzugeben, über die das Unternehmen verfügt. Das AVEÜR liefert nicht nur eine Übersicht der Wirtschaftsgüter eines Betriebs, sondern auch die notwendigen Informationen zum Stand von Abschreibungen sowie zum aktuellen Buchwert. Im AVEÜR sind Angaben zum Beispiel über Grundstücke, Gebäude oder das häusliche Arbeitszimmer zu machen. Auch immaterielle Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise Lizenzen oder bewegliche Wirtschaftsgüter, wie Geschäftsfahrzeuge oder die Büroausstattung gehören in die Anlage AVEÜR. Schließlich sind auch Sammelposten aus sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern, Finanzanlagen und das Umlaufvermögen in die AVEÜR einzutragen.

Wie funktioniert die Gewinnermittlung mit der EÜR für Kleinunternehmer?

Sobald Steuerpflichtige ihre EÜR ausfüllen, müssen sie sämtliche Zahlen der abgefragten Positionen parat haben. Hierfür ist eine ausreichende Vorbereitung erforderlich. Daher ist es wichtig, die einzelnen Positionen, die in der Einnahmenüberschussrechnung von Kleinunternehmern anzugeben sind, bereits im Vorfeld zu ermitteln. Die zentralen Angaben, die in der EÜR durch Kleinunternehmer eingetragen werden müssen, sind die Betriebseinnahmen und -ausgaben. Durch die Gegenüberstellung der beiden zentralen Posten gelangt die EÜR des Kleinunternehmers zur Gewinnermittlung. Die Einnahmen und Ausgaben sind dann in der Einnahmenüberschussrechnung durch Kleinunternehmer in detaillierter Form anzugeben.

Wie geben Kleinunternehmer Betriebseinnahmen in der Einnahmenüberschussrechnung an?

Kleinunternehmer müssen in der ersten Zeile der Gewinnermittlung ihre Betriebseinnahmen angeben. Hier dürfen sie nur Einnahmen angeben, für die sie keine Mehrwertsteuer erhoben haben. Hat ein Kleinunternehmer Einnahmen erzielt, für die Umsatzsteuer angefallen ist, so sind diese Einnahmen in einer eigens dafür reservierten Zeile einzutragen. Die dazu gehörende Umsatzsteuer ist in einer weiteren gesonderten Zeile anzugeben.

Verkauf und Entnahmen

Wurden Vermögenswerte aus dem Anlagevermögen entnommen oder verkauft, müssen Kleinunternehmer diese in der Gewinnermittlung eintragen.

Private KFZ Nutzung

Verfügen Kleinunternehmer über ein Fahrzeug, das sie für ihren Betrieb einsetzen und steuerlich absetzen, muss die private Nutzung des Firmenwagens angegeben werden. Diese zählt zu den Einnahmen des Steuerpflichtigen.

Sonstige Entnahmen

Im Rahmen der Selbstständigkeit können weitere Sachen oder Nutzungen vom Betriebsvermögen abfließen. Auch diese sind in der EÜR für Kleinunternehmer in einer eigens dafür vorbereiteten Zeile anzugeben. Dazu können beispielsweise die private Nutzung des Diensthandys oder des Betriebscomputers gehören.

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Was gehört zu den Betriebsausgaben in der EÜR für Kleinunternehmer?

Die Gewinnermittlung von Kleinunternehmern über die EÜR gibt vor, wie die Betriebsausgaben anzugeben sind. Steuerpflichtige müssen die Art der Betriebsausgaben in Einzelposten angeben und entsprechend beziffern.

Zu den Einzelposten der Betriebsausgaben, die die EÜR gesondert abfragt gehören:

  • Betriebsausgabenpauschalen
  • Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe
  • Dienstleistungen
  • Personalkosten
  • für bewegliche, unbewegliche und immaterielle sowie für geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Sonderabschreibungen, Herabsetzungsbeiträge und Restbuchwert von ausgeschiedenen Anlagegütern
  • Raumkosten ohne häusliches Arbeitszimmer
  • Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Zu den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben in der EÜR für Kleinunternehmer gehören Ausgaben für:

  • Telefon und Internet
  • Übernachtung und Reise
  • Fortbildung
  • Rechts- und Steuerberatung sowie Buchführung
  • Miete oder Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter ohne KFZ
  • Instandhaltung, Wartung, Reparatur ohne KFZ und Gebäude
  • EDV Beratung, Wartung und Reparatur
  • Arbeitsmittel, Bürobedarf, Fachliteratur, Porto
  • Abfallbeseitigung und Entsorgung
  • Verpackung und Transport
  • Werbekosten
  • Schuldzinsen zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern
  • übrige Schuldzinsen
  • Rücklagen
  • Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Daneben sind beschränkt abziehbare Betriebsausgaben in eigene Zeilen der EÜR einzutragen:

  • Geschenke
  • Bewirtungsaufwendungen
  • Verpflegungsmehraufwendung
  • häusliches Arbeitszimmer mit AfA und Schuldzinsen
  • Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Die Kosten für KFZ und Fahrtkosten müssen Kleinunternehmer in der EÜR gesondert angeben:

  • Leasingkosten
  • Steuern, Versicherungen und Maut
  • Reparaturen, Wartungen, Tank, Flugtickets und öffentliche Verkehrsmittel
  • Fahrtkosten betriebsfremder Fahrzeuge
  • Fahrtkostenpauschale
  • Entfernungspauschale

Gewinnermittlung am Ende der EÜR für Kleinunternehmer

Nach der Eintragung sämtlicher Einzelpositionen für Einnahmen und Ausgaben überträgt das EÜR Formular während der elektronischen Eingabe die Gesamtsummen der beiden zentralen Größen automatisch. Ebenso automatisch zieht das Formular die Summe der Betriebsausgaben von der Summe der Einnahmen ab. Werden auch in den nachfolgenden Zeilen keine zusätzlichen Angaben gemacht, dann ergibt sich aus der einfachen Rechnung die Gewinnermittlung des Kleinunternehmers.

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