02. Okt. 2018 | Gründung
GmbH Gründungskosten: Ein Thema, mit dem sich jeder GmbH-Gründer vor der Umsetzung seiner Geschäftsidee auseinandersetzen muss. Welche finanziellen Hürden kommen auf die Gründer einer GmbH zu? Anders als bei der vergleichsweise günstigen Gründung von – beispielsweise – einer UG oder einer GbR bringt die Gründung einer GmbH Kosten mit sich.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (abgekürzt mit dem Namen „GNotKG“) regelt seit dem 1. August 2013 die Gebühren, die als GmbH Gründungskosten neben dem obligatorischen Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (als Bargeld oder in Sachwerten) anfallen.
Die Höhe von GmbH Gründungskosten richtet sich laut dem GNotKG nach mehreren Faktoren aus. Demnach unterscheiden sich die Gründungskosten zum einen darin, ob die künftige GmbH nur einen oder mehrere Gesellschafter hat.
Daneben ist grundsätzlich für die Höhe der Gebühren von gerichtlichen, anwaltlichen und notariellen Tätigkeiten der Gegenstandswert ausschlaggebend. Je höher also das Stammkapital der GmbH bei ihrer Gründung ist, umso höher fallen demnach auch die Gebühren aus. Zwar wird mit steigendem Einlagewert der Zuwachs an Gebühren immer geringer, aber die Gebühren erhöhen sich dennoch entsprechend mit anwachsender Einlagehöhe.
Auch ob das Stammkapital aus Bargeld oder aus Sachwerten besteht, beeinflusst die Kosten.
Bei die Gründung einer GmbH fallen grundsätzlich Aufwendungen für folgende Posten an:
Eine GmbH Gründung erfordert einen Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Den Gesellschaftervertrag bezeichnet man auch als Satzung. Die Kosten, die für den Gesellschaftervertrag anfallen, hängen von dessen Umfang ab. Hierüber bestimmen unter anderem die Anzahl der Gesellschafter, die Art der Einlage und die Regelungen von Rechten und Pflichten zwischen den einzelnen Gesellschaftern. Der Gesellschaftervertrag kann auf Basis eines Musterprotokolls erstellt oder mit Hilfe eines Anwalts ausgearbeitet werden. Die Anwaltskosten richten sich auf Basis des Kostenverzeichnisses des GNotKG nach der Höhe der Einlage.
Die Notarkosten richten sich nicht nur nach der Anzahl der Gesellschafter, sondern auch nach der Höhe der Einlage.
Das GNotKG enthält ein Kostenverzeichnis, das anhand des Geschäftswertes Auskunft über die GmbH Gründungskosten gibt, die für die Notarkosten anfallen.
Für seine Dienste berechnet der Notar auch Kosten für Post, Telekommunikation, Kopien, Ausdrucke und mehr. Hierfür setzen Notare üblicherweise eine Pauschale von mindestens 50 Euro an.
Auch die Anmeldung beim Handelsregister erfolgt durch einen Notar. Der Gebühren für den Handelsregistereintrag richten sich nach dem Gegenstandswert, der sich in der Höhe des eingelegten Stammkapitals ausweist. Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro berechnet der Notar für den Handelsregistereintrag mindestens 57,20 Euro.
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind abhängig vom zuständigen Gewerbeamt. Die Gebühren werden von Gemeinden und Kommunen erhoben und liegen im Durchschnitt bei ungefähr 30,00 Euro.
Im Zuge der Gründung einer GmbH ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Diese richtet sich wiederum nach der Höhe des eingelegten Stammkapitals. Wird für die Eröffnungsbilanz ein Steuerberater beauftragt, dann richten sich die Gebühren hierfür nach der Steuerberatergebührenordnung. Für eine Eröffnungsbilanz einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro liegen die Kosten zwischen 85 und 136 Euro.
Es ist möglich, an einigen Kostenschrauben ein wenig zu drehen und damit einige Euro einzusparen. Aber Achtung: Kommt es dabei zu Formfehlern, kann das nicht nur die Gründung erheblich verzögern, sondern auch Mehrkosten verursachen. Deshalb ist es nur dann ratsam, die Einsparmöglichkeiten zu nutzen, wenn man sich entweder sehr gut mit den Formalitäten auskennt oder gut beraten wird.
Für die ordnungsgemäße Gründung einer GmbH mit einer Mindesteinlage in Höhe von 25.000 Euro und ohne Gesellschaftervertrag mit Musterprotokoll fallen mindestens 600 Euro an Kosten für Notar, Handelsregistereintrag und Gewerbeanmeldung an.
Für die Gründung einer GBR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts) fallen im Gegensatz zur GmbH Gründung erheblich weniger Aufwendungen an. Anders als eine GmbH kannst du eine GBR jedoch nicht alleine gründen. Um eine GBR zu gründen, muss kein Stammkapital von den Gesellschaftern aufgebracht werden. Dafür haften sie allerdings mit ihrem Privatvermögen. Für die Gründung muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vornehmen. Hierfür fällt die übliche Gebühr der Gewerbeanmeldung in Höhe von durchschnittlich 30,00 Euro an. Auch beim Finanzamt muss eine Meldung erfolgen, für die allerdings keine Gebühren anfallen. Ebenso müssen sich die Gesellschafter bei den entsprechenden Kammern IHK oder HWK anmelden. Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an, doch die Kammern verlangen von ihren Mitgliedern Beiträge.