03. Apr 2019 | Gründung
Bei der Gründung jedes Unternehmens spielt die Entscheidung über die Rechtsform eine sehr große Rolle. Denn die Rechtsform eines Betriebs zieht langfristige und einschneidende Konsequenzen nach sich. Die Rechtsform entscheidet zum Beispiel darüber, wie die Gewinnermittlung zu erfolgen hat, welche Art der Buchhaltung im Unternehmen zu führen ist, welche Steuern abzuführen sind oder welche Kosten mit der Gründung einher gehen. Gerade die GbR und die GmbH gehören zu den am häufigsten gewählten Rechtsformen bei der Gründung von Unternehmen. Die Entscheidung, ob GmbH oder GbR die bessere Rechtsform für eine Neugründung ist, erfordert eine genaue Untersuchung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden.
Um die geeignete Rechtsform für ein Unternehmen zu finden, sollten sich sowohl Neugründer als auch Unternehmer, die die Rechtsform ihres Betriebs ändern möchten, über die Eigenschaften von GmbH und GbR genau informieren.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft. Sie wurde bereits im 19. Jahrhundert eingeführt und in den vergangenen Jahren durch den Gesetzgeber reformiert. Die GmbH ist eine so genannte juristische Person und damit eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, die uneingeschränkt mit ihrem Vermögen haftet. Sie besteht aus einem oder mehreren Gesellschaftern. Diese können natürliche Personen oder auch juristische Personen, wie zum Beispiel ein Unternehmen sein. Die Gesellschafter haften lediglich gegenüber der GmbH, jedoch nicht gegenüber möglichen Gläubigern. Das bedeutet, dass die GmbH das Vermögen des Unternehmens genau vom Vermögen der Gesellschafter trennt. Somit haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für die Verluste des Unternehmens.
Für die Gründung einer GmbH ist mindestens eine Person erforderlich. Daneben können beliebig viele Gesellschafter eine GmbH gründen. Neben juristischen und natürlichen Personen können auch andere Gesellschaften wie GbR oder OHG Gesellschafter einer GmbH sein.
Für die Gründung einer GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der die Details über die Firma auszuführen hat:
Nach dem Erstellen des Gesellschaftervertrags ist dieser notariell zu beurkunden. Danach prüft eine Fachstelle die Richtigkeit der Formalien im Vertrag. Nach der Prüfung geht der Vertrag an das Registergericht. Zudem muss für die GmbH ein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden. Erst mit der Eintragung des Unternehmens im Handelsregister ist die GmbH endgültig gegründet.
Das Stammkapital stellt die Haftungssicherung für das Unternehmen. Denn diese steht als Sicherheit im Haftungsfall für die Bedienung von Forderungen bereit. Das Stammkapital einer GmbH beträgt insgesamt mindestens 25.000 Euro. Jeder Gesellschafter muss dabei mindestens 100 Euro einbezahlen.
Bei der Gründung müssen die Gesellschafter insgesamt mindestens 12.500 Euro einbezahlen. Bevor diese Summe nicht eingezahlt ist, kann der Eintrag ins Handelsregister nicht erfolgen und die GmbH nicht gegründet werden.
Die GmbH ermöglicht anstatt von Geldeinlagen auch Sacheinlagen. Die Sacheinlagen sind an die Gesellschaft zu übertragen, wenn sie als Einlage eingesetzt werden. Als Sacheinlagen können zum Beispiel technische Geräte, Maschinen oder Kraftfahrzeuge auf die GmbH überschrieben werden. Sie müssen nach der Übertragung für die GmbH uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Auch eine gemischte Einlage aus einer Geldsumme zusammen mit einer Sachanlage gilt als Stammeinlage für die GmbH.
Das Stammkapital einer GmbH muss erhalten bleiben. Es darf nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Auch darf die GmbH ihr Stammkapital nicht als Kredit an einen Gesellschafter oder Dritte ausgeben. Das Stammkapital ist vielmehr als Haftungssicherheit während der gesamten Bestandszeit der GmbH zu hinterlegen.
Die Gründungskosten einer GmbH sind im Vergleich zu anderen Rechtsformen sehr hoch. Denn nicht nur die Einlagen sind in vorgeschriebener Höhe zu erbringen. Auch viele andere Kosten fallen im Rahmen der GmbH Gründung an.
Insgesamt fallen bei der Gründung einer GmbH neben dem Stammkapital Gebühren in Höhe von mindestens 1.000 bis hin zu ungefähr 5.000 Euro an.
Die GmbH fasst ihre Beschlüsse durch die Gesellschafterversammlung. Daneben ist bereits bei der Gründung für die Leitung des Betriebs mindestens ein Geschäftsführer durch die Gesellschafter zu bestimmen. Die Gesellschafter können auch selbst als Geschäftsführer tätig sein.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR ist eine so genannte Personengesellschaft, für deren Gründung mindestens zwei natürliche Personen erforderlich sind. Die GbR wird dabei mit der erklärten Absicht gegründet, einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck zu dienen. Der wirtschaftliche Zweck kann dabei unterschiedliche Inhalte haben. Zumeist wird eine GbR gegründet, um gemeinsam eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben, die zu einer Gewinnerzielung führt. Die GbR kann aber auch zum Beispiel eine Bürogemeinschaft sein, in der sich Freiberufler zur gemeinsamen Nutzung von Räumen zusammen schließen.
Wird eine GbR gegründet, um ein Gewerbe zu betreiben, dann darf dieses den Rahmen eines Kleingewerbes nicht überschreiten. Denn ein Handelsgewerbe kann nicht in der Rechtsform GbR betrieben werden. Ein Handelsgewerbe erfordert aufgrund seiner Art und seines Umfangs einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb. Die GbR darf daher einen Umsatz in Höhe von 250.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten und auch nicht die Kennzeichen eines kaufmännischen Geschäftsbetriebes aufweisen. Sobald die GbR Umsätze erzielt, die über die Höchstgrenze hinaus gehen, dann ist eine Umwandlung in die Rechtsform OHG nahe liegend.
Die Gründung einer GbR ist sehr einfach. Sie besteht im Grunde mit dem Gesellschaftervertrag und der Gewerbeanmeldung aus zwei Elementen.
Die GbR erfordert einen formlosen Gesellschaftervertrag. Dieser kann auch mündlich geschlossen werden, wenngleich eine schriftliche Fixierung zu empfehlen ist. Der Vertrag sollte die folgenden Merkmale regeln:
Der Vertrag der GbR benötigt keine notarielle Beurkundung.
Handelt es sich bei der GbR um den Betrieb eines Unternehmens, dann muss bei der Gründung jeder Gesellschafter ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt am Sitz des Gewerbebetriebs.
Die GbR wird in der Regel durch ihre Gesellschafter geführt. Entscheidungen werden daher gemeinsam unter Zustimmung aller Gesellschafter getroffen. Die Geschäftsführung kann gemeinsam erfolgen oder aber anhand einer vertraglichen Vereinbarung auf nur einen Gesellschafter übertragen werden. Die Kontrolle und das Informationsrecht steht allen Gesellschaftern in gleichem Maße zu.
Geschäftsabschlüsse müssen immer mit der Zustimmung aller Gesellschafter erfolgen. Jeder Gesellschafter hat dabei eine Stimme.
In einer GbR haftet nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für offene Verbindlichkeiten. Dabei haften die Gesellschafter untereinander zu gleichen Teilen.
Ob die GmbH oder GbR als Rechtsform für ein Unternehmen zu empfehlen ist, hängt von zahlreichen Merkmalen ab. Denn beide Rechtsformen bringen Vorteile und Nachteile sowie besondere Eigenheiten mit sich, deren Wirkung genau abzuwägen ist.
Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der beiden Unternehmensformen ist die Wahl zwischen GbR oder GmbH auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Können Einzelunternehmer zum Beispiel nur eine GmbH gründen, so braucht die GbR mindestens zwei Gesellschafter. Die GbR beschränkt sich bei ihren Gesellschaftern auf Kleingewerbetreibende und auf Freiberufler, während die GmbH sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen gegründet werden kann.