03. Apr 2019 | Gründung

GmbH oder GbR – welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen?

Bei der Gründung jedes Unternehmens spielt die Entscheidung über die Rechtsform eine sehr große Rolle. Denn die Rechtsform eines Betriebs zieht langfristige und einschneidende Konsequenzen nach sich. Die Rechtsform entscheidet zum Beispiel darüber, wie die Gewinnermittlung zu erfolgen hat, welche Art der Buchhaltung im Unternehmen zu führen ist, welche Steuern abzuführen sind oder welche Kosten mit der Gründung einher gehen. Gerade die GbR und die GmbH gehören zu den am häufigsten gewählten Rechtsformen bei der Gründung von Unternehmen. Die Entscheidung, ob GmbH oder GbR die bessere Rechtsform für eine Neugründung ist, erfordert eine genaue Untersuchung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden.

    1. Was ist eine GmbH?
    2. Wie gründet man eine GmbH?
    3. Was ist eine GbR?
    4. Wie erfolgt die Gründung einer GbR?
    5. Welche Unternehmensform eignet sich besser, GbR oder GmbH?
    6. Für wen bietet die GmbH Vorzüge?
    7. Für wen ist die GbR die bessere Wahl?
    8. Welche Unternehmensform ist günstiger?
GbR oder GmbH
Was ist besser für Dein Unternehmen? GbR oder GmbH? Dieser Beitrag hilft Dir bei Deiner Entscheidung! (Bild © AdobeStock)

GbR oder GmbH – Welche Rechtsform eignet sich für welches Unternehmen?

Um die geeignete Rechtsform für ein Unternehmen zu finden, sollten sich sowohl Neugründer als auch Unternehmer, die die Rechtsform ihres Betriebs ändern möchten, über die Eigenschaften von GmbH und GbR genau informieren. 

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft. Sie wurde bereits im 19. Jahrhundert eingeführt und in den vergangenen Jahren durch den Gesetzgeber reformiert. Die GmbH ist eine so genannte juristische Person und damit eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, die uneingeschränkt mit ihrem Vermögen haftet. Sie besteht aus einem oder mehreren Gesellschaftern. Diese können natürliche Personen oder auch juristische Personen, wie zum Beispiel ein Unternehmen sein. Die Gesellschafter haften lediglich gegenüber der GmbH, jedoch nicht gegenüber möglichen Gläubigern. Das bedeutet, dass die GmbH das Vermögen des Unternehmens genau vom Vermögen der Gesellschafter trennt. Somit haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für die Verluste des Unternehmens. 

Wie gründet man eine GmbH?

Wer kann eine GmbH gründen?

Für die Gründung einer GmbH ist mindestens eine Person erforderlich. Daneben können beliebig viele Gesellschafter eine GmbH gründen. Neben juristischen und natürlichen Personen können auch andere Gesellschaften wie GbR oder OHG Gesellschafter einer GmbH sein. 

Wie ist der Gesellschaftervertrag gestaltet?

Für die Gründung einer GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der die Details über die Firma auszuführen hat:

  • Firma: Der Vertrag nimmt den Namen sowie den Sitz des Unternehmens auf.
  • Unternehmensgegenstand: Die Art der Tätigkeit und des Gewerbes, mit dem das neue Unternehmen wirtschaftlich handelt, wird im Vertrag genau ausgeführt.
  • Stammkapital: Die Summe der Einlagen aller Gesellschafter zusammen ergibt das Stammkapital der GmbH.
  • Stammeinlagen: Jeder einzelne Gesellschafter kann eine Einlage in beliebiger Höhe vornehmen. Der Vertrag nimmt die unterschiedlichen Höhen der Einlagen auf und ordnet diese dem entsprechenden Gesellschafter zu. 
  • Gesellschafter: Der Vertrag enthält die Namen der Gesellschafter und ist durch diese auch zu unterzeichnen.
  • Geschäftsführer: Ist bereits ein Geschäftsführer bestimmt, dann wird dieser im Vertrag genannt.

Nach dem Erstellen des Gesellschaftervertrags ist dieser notariell zu beurkunden. Danach prüft eine Fachstelle die Richtigkeit der Formalien im Vertrag. Nach der Prüfung geht der Vertrag an das Registergericht. Zudem muss für die GmbH ein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden. Erst mit der Eintragung des Unternehmens im Handelsregister ist die GmbH endgültig gegründet. 

Wie hoch ist das Stammkapital der GmbH?

Das Stammkapital stellt die Haftungssicherung für das Unternehmen. Denn diese steht als Sicherheit im Haftungsfall für die Bedienung von Forderungen bereit. Das Stammkapital einer GmbH beträgt insgesamt mindestens 25.000 Euro. Jeder Gesellschafter muss dabei mindestens 100 Euro einbezahlen.

Wie hoch ist die Mindesteinlage bei der Gründung?

Bei der Gründung müssen die Gesellschafter insgesamt mindestens 12.500 Euro einbezahlen. Bevor diese Summe nicht eingezahlt ist, kann der Eintrag ins Handelsregister nicht erfolgen und die GmbH nicht gegründet werden. 

Welche Alternativen für die Einlage gibt es?

Die GmbH ermöglicht anstatt von Geldeinlagen auch Sacheinlagen. Die Sacheinlagen sind an die Gesellschaft zu übertragen, wenn sie als Einlage eingesetzt werden. Als Sacheinlagen können zum Beispiel technische Geräte, Maschinen oder Kraftfahrzeuge auf die GmbH überschrieben werden. Sie müssen nach der Übertragung für die GmbH uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Auch eine gemischte Einlage aus einer Geldsumme zusammen mit einer Sachanlage gilt als Stammeinlage für die GmbH.

Was geschieht mit dem Stammkapital?

Das Stammkapital einer GmbH muss erhalten bleiben. Es darf nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Auch darf die GmbH ihr Stammkapital nicht als Kredit an einen Gesellschafter oder Dritte ausgeben. Das Stammkapital ist vielmehr als Haftungssicherheit während der gesamten Bestandszeit der GmbH zu hinterlegen. 

Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer GmbH?

Die Gründungskosten einer GmbH sind im Vergleich zu anderen Rechtsformen sehr hoch. Denn nicht nur die Einlagen sind in vorgeschriebener Höhe zu erbringen. Auch viele andere Kosten fallen im Rahmen der GmbH Gründung an.

  • Stammkapital: Das Stammkapital ist von den Gesellschaftern in Höhe von 25.000 Euro, beziehungsweise 12.500 Euro bei der Gründung, zu erbringen. 
  • Sacheinlage Gutachten: Wer Sacheinlagen einbringt, der muss deren Wert durch einen Gutachter schätzen lassen. Hierfür erstellt zum Beispiel ein Steuerberater einen so genannten Sachgründungsbericht, für den Gebühren anfallen.
  • Gesellschaftervertrag: Mit der Erstellung des Gesellschaftervertrags wird zumeist ein Rechtsanwalt  betraut, der darauf achtet, dass die Formulierungen des Dokuments den Ansprüchen aller Vertragsparteien gerecht wird. Hierbei fallen Gebühren für den Anwalt an. 
  • Notariatskosten: Für die Beglaubigung des Gesellschaftervertrags fallen Notariatskosten und Gebühren für Beurkundungen an. 
  • Handelsregistereintrag: Auch der Eintrag ins Handelsregister ist mit Gebühren belastet. 
  • Gewerbeanmeldung: Für die Anmeldung des Gewerbes fallen Gebühren an.

Insgesamt fallen bei der Gründung einer GmbH neben dem Stammkapital Gebühren in Höhe von mindestens 1.000 bis hin zu ungefähr 5.000 Euro an. 

Wie ist die GmbH organisiert?

Die GmbH fasst ihre Beschlüsse durch die Gesellschafterversammlung. Daneben ist bereits bei der Gründung für die Leitung des Betriebs mindestens ein Geschäftsführer durch die Gesellschafter zu bestimmen. Die Gesellschafter können auch selbst als Geschäftsführer tätig sein. 

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR ist eine so genannte Personengesellschaft, für deren Gründung mindestens zwei natürliche Personen erforderlich sind. Die GbR wird dabei mit der erklärten Absicht gegründet, einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck zu dienen. Der wirtschaftliche Zweck kann dabei unterschiedliche Inhalte haben. Zumeist wird eine GbR gegründet, um gemeinsam eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben, die zu einer Gewinnerzielung führt. Die GbR kann aber auch zum Beispiel eine Bürogemeinschaft sein, in der sich Freiberufler zur gemeinsamen Nutzung von Räumen zusammen schließen.

Welche Voraussetzungen gelten für die GbR?

Wird eine GbR gegründet, um ein Gewerbe zu betreiben, dann darf dieses den Rahmen eines Kleingewerbes nicht überschreiten. Denn ein Handelsgewerbe kann nicht in der Rechtsform GbR betrieben werden. Ein Handelsgewerbe erfordert aufgrund seiner Art und seines Umfangs einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb. Die GbR darf daher einen Umsatz in Höhe von 250.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten und auch nicht die Kennzeichen eines kaufmännischen Geschäftsbetriebes aufweisen. Sobald die GbR Umsätze erzielt, die über die Höchstgrenze hinaus gehen, dann ist eine Umwandlung in die Rechtsform OHG nahe liegend.

Wie erfolgt die Gründung einer GbR?

Die Gründung einer GbR ist sehr einfach. Sie besteht im Grunde mit dem Gesellschaftervertrag und der Gewerbeanmeldung aus zwei Elementen. 

Wie ist der Gesellschaftervertrag der GbR gestaltet?

Die GbR erfordert einen formlosen Gesellschaftervertrag. Dieser kann auch mündlich geschlossen werden, wenngleich eine schriftliche Fixierung zu empfehlen ist. Der Vertrag sollte die folgenden Merkmale  regeln:

  • Zweck der GbR
  • Geschäftsführung
  • Haftung
  • Vergütung
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Kontrolle
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Ausscheiden eines Gesellschafters

Der Vertrag der GbR benötigt keine notarielle Beurkundung.

Wie erfolgt die Gewerbeanmeldung der GbR?

Handelt es sich bei der GbR um den Betrieb eines Unternehmens, dann muss bei der Gründung jeder Gesellschafter ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt am Sitz des Gewerbebetriebs. 

Wie ist die GbR organisiert?

Die GbR wird in der Regel durch ihre Gesellschafter geführt. Entscheidungen werden daher gemeinsam unter Zustimmung aller Gesellschafter getroffen. Die Geschäftsführung kann gemeinsam erfolgen oder aber anhand einer vertraglichen Vereinbarung auf nur einen Gesellschafter übertragen werden. Die Kontrolle und das Informationsrecht steht allen Gesellschaftern in gleichem Maße zu. 

Geschäftsabschlüsse müssen immer mit der Zustimmung aller Gesellschafter erfolgen. Jeder Gesellschafter hat dabei eine Stimme.

Wie haftet die GbR?

In einer GbR haftet nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für offene Verbindlichkeiten. Dabei haften die Gesellschafter untereinander zu gleichen Teilen. 

Welche Unternehmensform eignet sich besser, GbR oder GmbH?

Ob die GmbH oder GbR als Rechtsform für ein Unternehmen zu empfehlen ist, hängt von zahlreichen Merkmalen ab. Denn beide Rechtsformen bringen Vorteile und Nachteile sowie besondere Eigenheiten mit sich, deren Wirkung genau abzuwägen ist.

Wer kann welche Firma gründen? – GmbH oder GbR

Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der beiden Unternehmensformen ist die Wahl zwischen GbR oder GmbH auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Können Einzelunternehmer zum Beispiel nur eine GmbH gründen, so braucht die GbR mindestens zwei Gesellschafter. Die GbR beschränkt sich bei ihren Gesellschaftern auf Kleingewerbetreibende und auf Freiberufler, während die GmbH sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen gegründet werden kann. 

GmbH oder GbR – Für wen bietet die GmbH Vorzüge?

  • Die GmbH ist aufgrund der Haftungsbeschränkung für Unternehmen zu empfehlen, deren Geschäfte mit einem Risiko einher gehen. 
  • Auch Einzelunternehmer, die ihr geschäftliches Risiko begrenzen möchten, können eine GmbH gründen. 
  • Für Familienunternehmen, die die Geschäftsführung an Fachleute abgeben möchten, bietet die GmbH ein sinnvolles Unternehmensmodell. 
  • Wenn die Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer handeln, dann wird ihr Gehalt in der GmbH zu den Betriebsausgaben gerechnet und wirkt sich Steuer mindernd aus. 
  • Unternehmen, deren Gesellschafter häufig wechseln, profitieren von der Organisation der GmbH, die frei gestaltet und auch im Nachhinein angepasst werden kann. 

Für wen ist die GbR die bessere Wahl? – GbR oder GmbH

  • Aufgrund der Vorgaben für die GbR ist ein Zusammenschluss von Kleingewerbetreibenden zu einem Unternehmen im Rahmen einer GbR zu empfehlen.
  • Da auch Freiberufler sich zu einer GbR zusammenschließen können, bietet sich die Unternehmensform insbesondere für Arbeitsgemeinschaften an. So handeln zum Beispiel viele Anwaltskanzleien, Bürogemeinschaften, Praxisgemeinschaften oder Steuerbüros im Rahmen einer GbR. 

Welche Unternehmensform ist günstiger? – GbR oder GmbH

  • Kapitaleinlage: Ein entscheidender Unterschied zwischen den beiden Gesellschaftsformen ist der Kapitaleinsatz. Denn nicht nur das Stammkapital, das für die GmbH erforderlich ist, entfällt für die GbR vollständig. 
  • Nebenkosten der Gründung: Die Nebenkosten für die Gründung des Unternehmens fallen für die GmbH sehr hoch aus.  Für die GmbH fallen neben Kosten für den Rechtsanwalt auch Notargebühren, Gutachterkosten und Gebühren für den Handelsregistereintrag an. Die Gründung einer GbR hingegen kostet lediglich die im Verhältnis geringen Gebühren für die Gewerbeanmeldung.
  • Haftung: Die GmbH haftet höchstens mit der Summe des eingebrachten Stammkapitals, dessen Höhe derzeit bei mindestens 25.000 Euro liegt. Dahingegen haftet innerhalb einer GbR jeder Gesellschafter in unbegrenzter Höhe mit seinem Privatvermögen.

Wie aufwendig ist die Gründung? – GmbH oder GbR

  • Formalien der Gründung – Einfache Gründung der GbR: Die Gründung der GbR stellt keine konkreten Anforderungen hinsichtlich gesetzlich vorgegebener Formalien. Sogar der Gesellschaftervertrag erfordert keine bestimmte Form und kann nicht nur mündlich geschlossen, sondern auch inhaltlich frei gestaltet werden.
  • Aufwendige Gründung der GmbH: Im Gegensatz hierzu muss für die GmbH ein schriftlich fixierter und notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag erstellt werden. Der Vertrag muss gesetzlichen Bestimmungen folgen und vorgegebene Bestandteile behandeln. Zudem muss die GmbH ins Gewerbe- und Handelsregister eingetragen werden. Löst die Gesellschaft sich eines Tages auf, muss das Unternehmen einen speziellen formellen Auflösungsvorgang durchlaufen. Die GmbH gilt erst dann als gegründet, wenn der Handelsregistereintrag erfolgt und wenn zudem die Mindeststammeinlage eingezahlt ist. 

Wie aufwendig ist die Buchhaltung? GbR oder GmbH

  • Doppelte Buchführung und Bilanz: Die GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Ihre Gewinne und Verluste muss sie innerhalb einer Bilanz mit einer Gewinn- und Verlustrechnung darstellen. Auch ein Lagebericht gehört zu den Pflichten der GmbH Buchführung.
  • Einfache Buchführung und EÜR: Die GbR hingegen kann eine einfache Buchhaltung führen und muss zudem für ihre Gewinnermittlung bei der Steuererklärung eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Sowohl die Buchhaltung als auch die Einnahmenüberschussrechnung sind erheblich einfacher zu erstellen als die doppelte Buchführung mit Bilanz.

Welche Steuern fallen an? – GbR oder GmbH

  • Steuern für die GbR: Für die GbR fallen Einkommensteuern sowie Umsatzsteuern und bei entsprechend hohen Erträgen auch Gewerbesteuern an. Die Gewerbesteuer wird für eine GbR erst ab einem Freibetrag von 24.500 Euro an Ertrag fällig. Setzt sich die GbR aus Freiberuflern lediglich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen, dann muss jeder Freiberufler seine Steuern selbst erklären und abführen. 
  • Steuern der GmbH: Die GmbH bezahlt als Unternehmen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Die Besteuerung durch Körperschaftsteuer, die die Einkommensteuer ersetzt, fällt in der Regel günstiger aus, da der Körperschaftsteuersatz niedriger ist als der Einkommensteuersatz. Die Gewerbesteuer wird für eine GmbH jedoch ab dem ersten Euro an Ertrag und ohne einen Freibetrag fällig.

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