05. Juli 2018 | Buchhaltung
Beerdigungkosten übernehmen die Erben oder nahe Angehörige. Doch nicht nur Endkunden erwerben Grabsteine. Das Stein-Gut ist zuvor durch Hände und Bücher von Steinmetzen und Bestattern gegangen. Wer kann einen Grabstein von der Steuer absetzen – und wie?
Grabsteine sind eine Handelsware wie jede andere. Eine mit Gewicht. Manche sind kleine Single-Portionen, andere sind so groß, dass eine ganze Familie mit all ihren Namen darauf passt und der Stein eine einmalige Anschaffung für Generationen ist.
Grabsteine werden von Steinmetzen, ihren Zulieferern und Abnehmern gehandelt und in der Regel an Privatkunden verkauft. So ein Grabstein ist dem Finanzamt übrigens den vollen Umsatzsteuersatz wert: 19% Mehrwertsteuer fallen an.
Bestattungen sind in der Regel Privatangelegenheit. Die Erben oder nahe Angehörige übernehmen die Kosten und können sie auf zwei Wegen steuermindernd ansetzen. Entweder der Nachlass reicht aus, um die Bestattung zu zahlen, dann senken die Beerdigungskosten die Höhe der Erbschaft und womöglich anfallende Erbschaftssteuer. Deckt der Nachlass die Bestattungskosten nicht oder zahlt jemand die Beerdigung, der nicht erbt, dann gehören die Kosten in der Einkommensssteuererklärung zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Somit kannst du als Privatperson einen Grabstein von der Steuer absetzen – entweder so oder so.
Den Grabstein wählen die Angehörigen über den Bestatter oder direkt beim Steinmetz aus. Für den Steinmetz sind die Rohlinge ganz normales Arbeitsmaterial, eingekaufte Grabsteine zählen hier also zu den Betriebsausgaben und gehören in die Bilanz oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wo sie den jährlichen Gewinn verringern.
Rechnet der Steinmetz seine Leistung nicht direkt mit den Kunden sondern über ein Bestattungsunternehmen ab, dann ist seine Rechnung auch für den Bestatter eine Betriebsausgabe. Das Beerdigungsinstitut reicht die Kosten an den Kunden durch und verbucht sie auch wieder als Einnahme.
Fazit: Wie ein Grabstein steuerlich berücksichtigt wird, hängt davon ab, ob du ihn als Privatperson erwirbst oder ob du ein berufliches Interesse an dem Stein hast.
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