08. Aug 2018 | Gründung
Der Gründungszuschuss ist eine zeitlich befristete finanzielle Unterstützung für Gründer, die aus einer Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit starten. Gründungszuschuss beantragen kann man über die Agentur für Arbeit. Aber Vorsicht: Es sind Fristen einzuhalten!
Der Gründungszuschuss kann helfen, deine Selbstständigkeit zu starten. Allerdings ist er eine sogenannte Ermessensleistung. Die zuständige Vermittlerin oder der Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit schaut genau hin und prüft, ob nicht vielleicht doch ein adäquates Angestelltenverhältnis für dich drin ist. Du musst also überzeugen und rechtzeitig mit der Planung anfangen, denn ab dem ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit tickt die Uhr.
Wer einen Gründungszuschuss beantragen will, muss arbeitslos sein und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Zum Teil sind auch Bezieher anderer Transferleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGBIII) berechtigt. Üblich ist aber der Gründungszuschuss aus dem Arbeitslosengeld I heraus.
Wer nach ausreichend langer Angestelltenzeit arbeitslos wird, bezieht für ein Jahr ALG I. Das gibt es auf Antrag. Diesen Antrag stellst du bereits, wenn du durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag sicher weißt, ab wann du arbeitslos sein willst. Hast du selbst gekündigt, kann es zu Sperrzeiten kommen. Dann fließt das Arbeitslosengeld nicht vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an.
Von deinem Anspruch auf AGL 1 muss mindestens 1 Tag verstrichen sein, wenn du die Frage nach dem Gründungszuschuss stellst. Allerdings dürfen sich Gründungswillige auch nicht zu viel Zeit lassen: Es müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I bestehen, wenn der Gründer sein Unternehmen startet. Und sobald du das 65. Lebensjahr vollendet hast, gibt es auch keine Startbeihilfe mehr.
Der Schritt in die Selbstständigkeit und der eigenen Existenzgründung muss dazu da sein, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Wer zum Beispiel direkt nach dem Studium ein Unternehmen gründen möchte, der geht hier leer aus, weil kein ALG I Anspruch besteht. Den erwirbt man nur durch angestellt sein.
Wichtig ist, dass du erst ein Vorgespräch mit der Agentur für Arbeit führst, bei dem du das Antragsformular verlangst, weil du Gründungszuschuss beantragen willst. Du hast einen Rechtsanspruch darauf, diesen Antrag stellen zu dürfen, wenn du innerhalb der Fristen liegst. Erst wenn du das Antragsformular in der Tasche hast, solltest du die weiteren Schritte in die Selbstständigkeit einleiten. Das Amt kann dir den Gründungszuschuss verweigern, wenn du quasi vollendete Tatsachen schaffst. Daher: Erst Antrag auf Gründungszuschuss beantragen, dann alles für den Erfolg des Antrags vorbereiten und den Antrag tatsächlich stellen.
Sinnvoll ist es auch, wenn du dich frühzeitig um ein Gründungscoaching bemühst. Wer schon ganz am Anfang fachkundigen Rat sucht, kann viele Weichen richtig stellen, damit dann alles glatt läuft.
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gewährt. Für die ersten sechs Monate entspricht er deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I), sowie einem Zuschuss von 300 Euro. Nach Ablauf dieser Frist prüft die zuständige Stelle noch einmal und sie kann die weitere Förderung durchaus ablehnen. Es ist also wichtig, in den ersten 6 Monaten der Selbstständigkeit wirklich aktiv an den Aufbau der Firma heranzugehen.
Bewilligt die Sachbearbeiterin die zweite Förderphase, dann bekommst du noch einmal für neun Monate lang einen Zuschuss von 300 Euro überwiesen.
AGL1 kann unterschiedlich hoch ausfallen. Wieviel Arbeitslosengeld du bekommst, hängt von deinem vorherigen Verdienst als Angestellte ab. Hinzuverdienst zum AGL1 ist streng geregelt. Wer Gründungszuschuss bezieht, muss hauptberuflich selbstständig sein. Wenn du zusätzlich einen Nebenjob machen möchtest, darf der also auf keinen Fall mehr als 15 Stunden die Woche beanspruchen.
Der Gründungszuschuss soll Selbstständigkeit ermöglichen, wo sie erfolgversprechend umgesetzt werden kann. Die Alternative ist die Vermittlung in ein Angestelltenverhältnis.
Ob ein Gründungszuschuss bewilligt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Das bedeutet: Der Businessplan muss überzeugend sein. Der Antragssteller muss begründen und belegen können, dass sein Konzept langfristig seine Existenz sichern kann. Die richtige Qualifikation muss der angehende Unternehmer natürlich auch mitbringen.
Man darf sich als Gründungswilliger auch nicht davon abschrecken lassen, dass bei der Agentur für Arbeit die Vermittlung in ein Angestelltenverhältnis immer Vorrang hat. Mit bedenken solltest du außerdem, dass der Gründungszuschuss dein Recht auf ALG 1 beeinträchtigt, wenn du später einmal wieder arbeitslos werden solltest. Die Monate, in denen du Gründungszuschuss bezogen hast, werden dann abgezogen.
Für den Antrag auf Gründungzuschuss brauchst du zusätzlich zum Antragsformular einige Unterlagen. Sie zusammenzustellen kostet dich Zeit. Fang rechtzeitig an, an deinem Businessplan zu feilen. Vereinbare einen Termin mit der Kammer oder einer Gründungsagentur, um dein Konzept auf Tragfähigkeit abchecken zu lassen. Schreibe deinen Lebenslauf und belege deine Qualifikation für die geplante Selbstständigkeit.
Konkret brauchst du:
Ist der Antrag einmal gestellt, sollte das Amt zügig entscheiden. Bei einer Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen. Ist der Antrag angenommen, dann läuft die erste Förderungsphase für 6 Monate. Damit die zweite Phase sich nahtlos anschließt, solltest du rechtzeitig einen Termin mit deinem Sachbearbeiter vereinbaren und die Verlängerung des Gründungszuschusses beantragen.
Tipp: Der Gründungszuschuss ist nur ein Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Hier verraten wir Dir weitere Tipps für die Unternehmensgründung.
von Julia Dombrovski
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