16. Aug. 2018 | Buchhaltung
Als Selbstständiger schaffst Du Dir Deinen eigenen Arbeitsplatz – fachlich, räumlich, eigentlich in jeder Hinsicht. Viele setzen beim Arbeitsort erstmal auf die eigenen vier Wände. Dann ist ein häusliches Arbeitszimmer Dein Büro – und die Kosten dafür müssen doch von der Steuer absetzbar sein, denkst Du. Aus Sicht des Finanzamtes kannst Du aber nicht jedes häusliche Arbeitszimmer absetzen. Das macht die Sache mit dem Homeoffice in einigen Fällen sehr kompliziert.
Gründe, warum es Selbstständige ins Homeoffice zieht, gibt es viele. Entweder ein externes Büro ist gar nicht nötig, weil Du keine Kundenbesuche erhältst oder in Deiner Wohnung ist genug Platz für Dein Büro, so dass es einfach ein logischer Schritt ist, das zu nutzen. Oder Du willst Dir in der Anfangsphase Deiner Selbstständigkeit die Kosten für externe Büroräume sparen.
Die gute Nachricht: Arbeitsmittel, die Du für Deine Selbstständigkeit benötigst, sind immer steuerlich absetzbar. Das bedeutet: für Deinen beruflich genutzten Computer, Schreibtischstuhl und Drucker ist es egal, wo sie stehen. Sie sind für Deine Arbeit notwendig, also handelt es sich um absetzbare Betriebsausgaben. Du musst nur darauf achten, dass Du nicht allzu oft privat auf Deinem beruflichen Schreibtischstuhl sitzt.
Willst Du zusätzlich Teppiche, Gardinen und Rauchmelder, Wandfarbe und Miete für Dein häusliches Arbeitszimmer absetzen, dann muss es auch tatsächlich ein häusliches Arbeitszimmer sein, dass das Finanzamt als Arbeitsmittelpunkt anerkennt.
Ein häusliches Arbeitszimmer ist Homeoffice nur eben mit einem richtigen Raum drum herum. Wände sind eine ziemlich wichtige Sache, damit beim Finanzamt ein Arbeitszimmer auch als Arbeitszimmer akzeptiert wird. Zumindest erleichtern sie die Diskussion.
Das Problem ist: Privat und beruflich muss auf eine nachvollziehbare Weise zu trennen sein. Schließlich sind Deine Lebenshaltungskosten Deine Privatangelegenheit. Wenn Du also in einer Ecke Deines Wohnzimmers einen Schreibtisch oder in Deinem Schlafzimmer eine kleine Büroecke eingerichtet hast: Wie sind dann berufliche und private Anteile der Raumnutzung? Für das Finanzamt ist ein Arbeitszimmer also leichter akzeptierbar, wenn es ein ganzes Zimmer ist und die private Nutzung möglichst gering (ideal: unter 10%) ausfällt. Fällt die private Nutzung zu hoch aus, ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich absetzbar, auch nicht anteilig.
Ein häusliches Arbeitszimmer ist also innerhalb der privaten Wohnung oder des Hauses ein geschlossener Raum, der ausschließlich beruflich genutzt wird. Es darf auch ein Dachboden oder Keller sein, wenn dieser Raum baulich den Anforderungen an einen Büroraum entspricht und zur Wohnung dazu zählt. Das zweite Merkmal eines häuslichen Arbeitszimmers ist, dass dort geschrieben, verwaltet, organisiert und gedacht wird. In einem Büro finden Büroarbeiten aller Art statt. Ein häusliches Arbeitszimmer darfst Du also auch künstlerisch oder schriftstellerisch nutzen, wenn das zu Deinem Beruf gehört.
Nur wer sein häusliches Arbeitszimmer tatsächlich als Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit hat, kann die vollen tatsächlich anfallenden Kosten geltend machen.
Für Selbstständige ist es einfacher, zu begründen, warum das Homeoffice Arbeitsmittelpunkt ist, als für Angestellte: Als Freiberufler hast Du keinen weiteren Arbeitsplatz (zum Beispiel beim Kunden) und Dein Homeoffice ist Dein Firmensitz und der Ort, an dem Du auch alle Verwaltungsaufgaben etc. erledigst. Alles, was Du für dieses Büro aufwendest, gehört dann zu den Betriebsausgaben Wenn Du allerdings sowohl ein externes Büro als auch Homeoffice nutzt, dann ist Dein Büro zu Hause unter Umständen nicht mehr voll absetzbar.
Für Angestellte ist es deshalb schwieriger, ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt zu bekommen, weil eigentlich ihr Arbeitgeber einen Arbeitsort zur Verfügung stellen sollte. Das ist aber nicht in jedem Beruf so. Sehr um ihre Arbeitszimmer gestritten haben in den letzten Jahren zum Beispiel Lehrer. Bei Lehrern ist zwar der Arbeitsmittelpunkt in der Schule, dort sind aber keine richtigen Schreibtischarbeitsplätze für jeden eingerichtet. Ohne Heimarbeit geht der Lehrerberuf also meist gar nicht. Auch viele Außendienstler starten morgens direkt zum Kunden und erledigen den Papierkram am heimischen Schreibtisch, weil ihnen in der Firma gar kein eigener Arbeitsplatz eingerichtet wurde.
Wer bei seinem Arbeitgeber keinen wirklichen Arbeitsort eingerichtet bekommen hat und daher überwiegend zu Hause arbeiten muss, kann für das Arbeitszimmer bis zu 1.250 Euro pro Jahr über die Werbungskosten von der Steuer absetzen. Trifft das in einer Partnerschaft auf beide zu und beide teilen sich ein häusliches Arbeitszimmer, so kann jeder von beiden die Höchstgrenze von 1.250 Euro als Steuerersparnis ausnutzen.
Arbeitsmittel wie Druckerpapier und Computermonitore sind immer von der Steuer absetzbar. Was bleibt dann an Kosten für Dein häusliches Arbeitszimmer übrig:
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