02. Jan 2019 | Buchhaltung

Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen

Haftpflichtversicherungen schützen dich und andere vor den Folgekosten von Missgeschicken und Unfällen. Sicher hast du mehrere solche Versicherungen. Eine KfZ-Haftpflichtversicherung ist für Autobesitzer Pflicht. Dann gibt es die private Haftpflichtversicherung und die berufliche. Vielleicht kommt noch eine Vermögensschadenshaftpflicht dazu oder eine Tierhalterhaftpflicht, weil du einen Hund oder ein Pferd hältst. Die Versicherungen können unterschiedliche Risiken abdecken und privat oder beruflich bedingt sein. Und so kannst du die Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen: privat oder beruflich.

Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen
Wenn Du Deine Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen möchtest, musst Du differenzieren: ist sie privat oder beruflich? (Bild © pexels.com)

Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen: Ist sie privat oder beruflich?

Ob eine Haftpflichtversicherung nun zu deinen privaten Ausgaben zählt oder durch deinen Beruf bedingt ist, macht einen großen und wichtigen Unterschied bei der Steuererklärung.

Was du als Selbstständiger oder Freiberufler ausschließlich für deinen Beruf an Haftpflichtversicherungen abschließt, zählt zu den Betriebsausgaben. Vermögensschadenshaftpflicht und Betriebshaftpflicht lassen sich also über die Firma von der Steuer absetzen. Eventuell zählt auch die KfZ-Haftpflichtversicherung dazu, wenn das Auto ein Firmenwagen ist und auch sonst entsprechend steuerlich behandelt wird.

Ist dein Auto eine Familienkutsche, die du nur gelegentlich auch betrieblich nutzt, dann sind Kosten, die das Auto verursacht, gar nicht oder nur zum Teil absetzbar. Die KfZ-Haftpflicht gehört dann unter Umständen zu den privaten Versicherungen.

Betriebsausgabe oder Einkommenssteuererklärung?

Während Berufliches also zu den Betriebskosten – bei Angestellten zu den Werbungskosten – zählt, gibst du private Versicherungen in deiner Einkommenssteuererklärung an. Die passenden Zeilen finden sich bei den Vorsorgeaufwendungen. Damit zählen die privaten Haftpflichtversicherungen aber auch mit, wenn es um den maximal anrechenbaren Betrag für Vorsorgeaufwand geht. Der liegt bei Angestellten bei 1900 Euro. Selbstständige können bis zu 2800 Euro pro Steuerjahr absetzen, da sie keine Zuschüsse von Arbeitgebern erhalten, z.B. für die Krankenversicherung.

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören zum Beispiel auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und private Unfallversicherungen. Das bedeutet aber auch, dass es leicht sein kann, dass du im Jahr mehr als 2800 Euro für Krankenversicherung etc. ausgibst. Dann kannst du nicht alles davon bei der Steuer geltend machen. Das errechnet dir das Finanzamt aber automatisch, wenn es alle Angaben bekommt. Du solltest also alle Versicherungen vollständig in deiner Steuererklärung angeben.

Die Altersvorsorge zählt hier übrigens nicht mit. Die kannst du gesondert steuerlich geltend machen.

Haftpflichtversicherung zusammengefasst

Du kannst die Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen. Du musst nur wissen, wo in der Steuererklärung sie angegeben werden muss. Versicherungen, die berufliche Haftungsrisiken abdecken, gehören in die EÜR oder Bilanz. Die Versicherungen gegen private Haftungsrisiken zählen zu den Vorsorgeaufwendungen.

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