23. Dez 2019 | Gründung

Haftpflichtversicherungen für Unternehmen: Wo liegen die Unterschiede?

Deine Privathaftpflichtversicherung deckt berufliche Haftungsrisiken nicht ab. Selbstständige und Unternehmen müssen sich also zusätzlich mit dem Thema berufliche Haftungsrisiken beschäftigen und klären, welche Versicherungen im Fall eines Sturzes oder Flüchtigkeitsfehlers einspringen. Bei Haftpflichtversicherungen für Unternehmen geht es immer darum, Dritte zu entschädigen.

  1. Was ist die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?
  2. Was ist die Berufshaftpflichtversicherung?
  3. Was ist die Betriebshaftpflichtversicherung?
  4. Weitere Unternehmerhaftpflichtversicherungen für spezifische Branchen
Haftpflichtversicherungen für Unternehmen: Wo liegen die Unterschiede?
Spätestens, wenn bei einem Unfall eine dritte Partei involviert ist, ist eine Haftpflichversicherung sinnvoll. Die Unterschiede bei Haftpflichtversicherungen für Unternehmen liegen in der Art der versicherten Risiken: Vermögensschäden, Sach- oder Personenschäden. (Bild © pexels.com)

Wenn dem Versicherten ein Unglück passiert ist oder von Dingen, die er besitzt, ein Risiko ausgeht, ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll. Beispielsweise Autobesitzer müssen eine abschließen, in machen Bundesländern auch die Hundehalter, denn von Hund oder Auto kann ein Risiko ausgehen. Die Privathaftpflichtversicherung kommt zum Beispiel für den Schaden auf, wenn du versehentlich bei Freunden oder Nachbarn Gegenstände beschädigst oder dein mitversichertes Kind beim Nachbarn einen Fußball durchs Gewächshausfenster schießt.

Haftpflichtversicherungen für Unternehmen: Wo liegen die Unterschiede?

Im beruflichen Kontext gibt es im Grunde drei Typen von Haftpflichtversicherungen für Unternehmen.

Was ist die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?

Diese Versicherung deckt finanzielle Schäden bei deinen Kunden ab, wenn dort durch deine Arbeit ein solcher Schaden aufgetreten ist. So ein Schaden kann durch einen Beratungs- oder Flüchtigkeitsfehler entstehen. Diese rein finanziellen Schäden sind in bestimmten Fällen in der Berufshaftpflicht nicht mit abgesichert. Daher kann hier eine zusätzliche Versicherung nützlich sein.

Wer benötigt eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufe ratsam, in denen es zum Beispiel durch Falschberatung zu einem finanziellen Schaden kommen kann. Der sogenannte echte Vermögensschaden setzt voraus, dass die Ursache für einen entstandenen finanziellen Schaden nicht in einem vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden liegt. Solche Schäden deckt eine gewerbliche Unternehmerhaftpflichtversicherung ab. Aber auch unechte Vermögensschäden können über die Vermögensschadenshaftpflicht mitversichert werden. 

Beispiel für einen echten Vermögensschaden 

Ein Vermögensschaden entsteht zum Beispiel wenn ein Hochzeitsplaner versehentlich die Räumlichkeiten, Catering und Blumenschmuck für die zehnfache Personenzahl oder zum falschen Termin bestellt und sich dadurch die Kosten für die Hochzeitsfeier verdoppeln.

Beispiel für einen unechten Vermögensschaden 

Ein Besucher stolpert über einen lose liegenden Teppich und zieht sich Verletzungen hierbei zu. Dadurch hat er einen Anspruch auf Entschädigung für die Behandlungskosten oder einen Verdienstausfall. Der sogenannte Vermögensfolgeschaden ist durch die Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert.

Was ist die Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab. Da ist sie ähnlich der Privathaftpflichtversicherung. Nur geht es bei der beruflichen Haftpflicht darum, dass die Schäden im Arbeitskontext entstehen. Darüber hinaus sichert die Berufshaftpflichtversicherung in der Regel echte und unechte Vermögensschäden ab. Der Versicherungsschutz zielt auf einzelne Personen und ist in bestimmten Branchen verpflichtend, in denen hohe Risiken bestehen. 

Beispiele für die Berufshaftpflichtversicherung

Fällt Ritterdarsteller Uwe (der gerne mal seine Quittungen verliert und fast ohne Belege bucht) in seiner Freizeit vom Pferd, ist das etwas anderes, als wenn ihm so ein Missgeschick in beruflichem Zusammenhang passiert. Auf einem Mittelaltermarkt lässt er seine Lanze fallen. Sie schlägt eine Zeltstange um, so dass ein Stand mit Töpferware zu einem Scherbenhaufen wird. Hier sind Sachschäden entstanden, über die Ritterdarsteller Uwe anschließend mit seiner Berufshaftpflichtversicherung reden muss. Die Töpferei, deren Ware beschädigt ist, wird eine Entschädigung für den Sachschaden verlangen.

Die Berufshaftpflicht ist für viele Freiberufler zu empfehlen. Denn beispielsweise haften Journalisten für Falschangaben in Artikeln, die unrichtige Angaben über Personen oder Firmen enthalten. Entsteht diesen ein Schaden durch die Veröffentlichung, ist der Urheber durch die Berufshaftpflicht abgesichert. Ebenso müssen IT Fachleute für Schäden aufkommen, die ihren Kunden entstehen, wenn das installierte System nicht funktioniert oder Daten verloren gehen. Für die verursachten Schäden kann die Berufshaftpflicht aufkommen. 

Berufliche Schlüssel-Erlebnisse

Auch Angestellte und Beamte können einen Teil ihres beruflichen Risikos per Haftpflichtversicherung abdecken. Wer zum Beispiel mit Schlüsseln für Betriebsgebäude und Büroräume nach Hause geht, läuft Gefahr, diese Schlüssel zu verlieren. Vielleicht werden sie auch gestohlen. Dadurch können hohe Kosten für neue Schließzylinder und -anlagen entstehen, denn kein Betrieb geht das Risiko ein, dass Schlüssel in die falschen Hände geraten sind und Unbefugte so Zutritt erlangen. Daher haben einige Privathaftpflichtversicherungen ergänzende Passagen zu beruflichen Schlüsseln, um deren eventuellen Verlust mitzuversichern.

Wer hat eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung?

Für bestimmte Berufe, mit denen eine besonders hohe Verantwortung einhergeht, besteht eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ärzte
  • Hebammen
  • Tierärzte
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Notare

und weitere

Was ist die Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert ein Unternehmen gegen Schäden an Personen und Sachen ab. Die Versicherung stellt den Betrieb als Verantwortlichen für auftretende Schäden juristisch sicher. Sie ist die wichtigste Unternehmerhaftpflichtversicherung, denn sie deckt berechtigte Schadensansprüche Dritter ab, die gegen das Unternehmen gestellt werden. Zu den versicherten Personen der Betriebshaftpflichtversicherung gehören neben dem Inhaber des Unternehmens und den leitenden Angestellten auch alle anderen Mitarbeiter, die dem Betrieb angehören. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Betriebshaftpflichtversicherung gilt, dass der Schaden durch die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit entstanden ist.

Wer hat die Pflicht zur Betriebshaftpflicht?

Zwar ist die Betriebshaftpflicht keine Pflichtversicherung. Doch aufgrund ihrer Tätigkeit ist sie für viele Branchen dringend zu empfehlen, wie zum Beispiel für Handwerker oder für Unternehmen, die Mitarbeiter im Außendienst beschäftigen. Die Betriebshaftpflicht deckt nur unechte Vermögensschäden ab, denen Personen- oder Sachschäden vorausgehen. 

Unternehmerhaftpflichtversicherung für spezifische Branchen

Neben den drei wichtigsten Typen von Unternehmerhaftpflichtversicherungen sollten bestimmte Branchen ihren Versicherungsschutz an ihre spezifischen Risiken anpassen. Weitere wichtige Unternehmerhaftpflichtversicherungen sind beispielsweise:

D&O Versicherung

Die D&O Versicherung deckt finanzielle Schäden ab, die durch die Geschäftsleistung eines Unternehmens verursacht werden. Erleidet das Unternehmen einen finanziellen Verlust, der auf einen Fehler des Geschäftsführers zurückgeht, deckt die D&O Versicherung den Schaden ab. Das gilt jedoch nicht für Managemententscheidungen, die sich erst im Nachhinein als nachteilig zeigen. 

Produkthaftpflicht

Für Unternehmen, die Produkte herstellen, ist der Abschluss einer Produkthaftpflicht ratsam. Denn sie haften für etwaige Personen- oder Sachschäden, die auf ihre Erzeugnisse zurückgehen. Das gilt nicht nur für Herstellungsbetriebe oder Handwerker, sondern auch für die Gastronomie. 

Ähnliche Beiträge: