24. Sep. 2018 | Gründung
Egal ob du Gewerbetreibender oder Freiberufler bist, irgendwann wirst du vielleicht schon einmal vor der Frage gestanden haben: Ist ein Handelsregistereintrag Pflicht? Dies hängt nur von deiner Geschäftsform ab.
Das Handelsregister ist für Gewerbetreibende bzw. Kaufleute. Freiberufler bekommen keinen Eintrag. Auch Kleingewerbe und GbR bilden eine Ausnahme. Auch sie brauchen keinen Handelsregistereintrag. Alle übrigen Unternehmen müssen im Handelsregister erfasst werden.
Das Handelsregister ist ein Unternehmensregister. Es enthält die grundlegenden Informationen über ein Unternehmen. Diese Informationen kann jedermann dort auch abfragen, es ist also öffentlich einsehbar zum Beispiel über das gemeinsame Registerportal der Länder. Geführt werden die Handelsregister von den zuständigen Amtsgerichten. Dort muss der Handelsregistereintrag beantragt werden und dort sind auch alle Änderungen mitzuteilen, wenn sich welche ergeben – wenn das Unternehmen beispielsweise Insolvenz anmeldet oder ein Prokurist entlassen und ein neuer berufen wird.
Informationen, die das Handelsregister enthält sind:
Wozu ist das gut? Ganz klar: Es gibt Sicherheit im Geschäftsverkehr. Investoren, Banken, Geschäftspartner etc. können prüfen, ob ihre Informationen zu einer Firma stimmen. Wer ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten muss oder einen Geschäftspartner verklagen möchte, kann hier z.B. die ladefähige Anschrift prüfen.
Bei Einzelkaufleuten gibt es zum Beispiel Grenzen, unterhalb derer kein Eintrag erforderlich ist. Liegst du mit deiner Firma über diesen Umsatzgrenzen, dann ist der Handelsregistereintrag Pflicht und muss sein. Das hat nicht allein mit dem Jahresumsatz sondern auch mit der Art des Geschäfts, den Mitarbeitenden und Räumlichkeiten zu tun, ist also relativ komplex.
Die Eintragungspflicht hängt davon ab, ob du als Kauffrau oder Kaufmann eingestuft wirst. Das geschieht, wenn dein Gewerbe ein Handelsgewerbe ist und das ist es, wenn du deinen Geschäftsbetrieb in kaufmännischer Weise führst. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Anhaltspunkten.
Ein Geschäftsbetrieb, der kaufmännisch eingerichtet ist, braucht in der Regel Fachleute, die sich um die Buchhaltung kümmern. Das ist aber nur ein Indiz dafür, dass du einen Geschäftsbetrieb in kaufmännischer Weise führst. Die anderen Punkte, die dich zu Eintragungen ins Handelsregister verpflichten können zum Beispiel diese sein:
Das sind Richtwerte.
Den Handelsregistereintrag freiwillig vorzunehmen ist ebenfalls möglich. Ob das für dich sinnvoll ist: Bei dieser Entscheidung können dir Berater der zuständige Kammer helfen. Ist ein Handelsregistereintrag nötig oder sinnvoll, dann beantragst du ihn über einen Notar. Deine Angaben werden dann vom Registergericht geprüft, in das Handelsregister übernommen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für den Eintrag werden Gebühren fällig. Welche Kosten auf dich zukommen, hängt wieder von der Geschäftsform und deinen Umsätzen ab.
Wer über den Handelsregistereintrag vom Einzelkaufmann oder Kleingewerbetreibenden zum ordentlichen Kaufmann wird, der muss sich an die Regeln für Kaufleute halten. Dazu gehört, dass das du nun nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sondern auch das Handelsgesetzbuch (HGB) beachten musst.
Zu den Pflichten, die für eingetragene Unternehmen bzw. Kaufleute gelten können, gehören zum Beispiel:
Was genau zutrifft hängt von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter und der Bilanzsumme ab.
Fazit: Wenn du also vor der Frage „Brauche ich einen Handelsregistereintrag?“ stehst: Immer unbedingt beraten lassen, ob der Handelsregistereintrag nötig ist und was das in deinem speziellen Fall an Vorteilen und Pflichten mit sich bringt.