09. Aug 2018 | Unternehmenssteuerung
Wenn die Handwerkerrechnung Fahrtkosten enthält, dann sehen viele Kunden darin einen Verstoß gegen ihre Verbraucherrechte. War es in den vergangenen Jahren durchaus üblich, dass Handwerker bei der Berechnung ihrer Ausgaben auch die Fahrtkosten ansetzten, so sorgt seit 2014 eine Gesetzesänderung für Unsicherheit auf beiden Seiten. Ob und wie Handwerker Fahrtkosten ansetzen dürfen, erklären wir Dir hier.
Der Gesetzgeber hat Mitte 2014 mit dem § 312a BGB allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen erlassen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmer dazu, ihre Kunden spätestens bei Abschluss eines Vertrags über die Erhebung von Anfahrtskosten zu informieren und dabei zugleich deren Höhe zu beziffern. Hat der Handwerker die Information hinsichtlich seiner Fahrtkosten unterlassen, verliert er seinen Anspruch auf eine Erstattung. Da die neue Regelung der Handwerker Fahrtkosten in die umfangreiche Reform des Widerrufsrechts eingebettet wurde, ist die Information hierüber bei zahlreichen Betrieben sehr spät angekommen. Erst der Anstieg von Reklamationen gegen Fahrtkosten in Handwerkerrechnungen sorgte in vielen Betrieben für Aufklärung über die geänderte Gesetzeslage.
Als Handwerker darfst Du grundsätzlich Deine Fahrtkosten berechnen. Denn die Fahrtkosten stellen eine Investition dar, die Du im Rahmen Deiner Dienstleistung für Deinen Kunden erbringst. Wie alle Lohnstunden und Materialien kannst Du auch Deinen Einsatz in Form der Anfahrt berechnen. Allerdings musst Du Deinen Kunden spätestens bei der Auftragserteilung über die Höhe der anfallenden Kosten aufklären. Die beste Vorgehensweise, um den Kunden im Vorfeld nachweislich zu informieren ist die Darstellung der Anfahrtskosten bereits bei der Übermittlung des Angebotes. Vor der Auftragsvergabe muss der Kunde wissen, wie hoch die Handwerker Fahrtkosten sind, damit Du Deine Ansprüche geltend machen kannst.
Bei der Berechnung der Fahrtkosten sollten sämtliche Ausgaben, die mit der An- und Rückfahrt zusammen hängen, berücksichtigt werden. Daher gehören nicht nur die Spritkosten, sondern auch Anteile der Fahrzeughaltungskosten sowie Lohnkosten von Mitarbeitern zur Berechnung der Handwerker Fahrtkosten. So ergeben sich die Fahrzeugkosten pro Kilometer aus den Kostenanteilen für die Anschaffung und den Betrieb des eingesetzten Fahrzeugs und aus den Lohnkosten für die Mitarbeiter.
Grundsätzlich steht vor der Berechnung der Handwerker Fahrtkosten die Entscheidung, ob die Aufwendungen genau abgerechnet werden oder ob Du eine Pauschale verwendest. Bei der Verwendung von Anfahrtspauschalen kannst Du Anfahrtsstrecken nach Kilometern staffeln und dabei Deine Fahrtzeiten und die anteiligen Fahrzeugkosten einberechnen.
Wirst Du von Deinem Kunden zu einem kurzfristigen Einsatz gerufen, solltest Du auch dann nicht vergessen, ihn über Deine Fahrtkosten aufzuklären. Auch wenn die Vertragsvereinbarung am Telefon und mündlich geschlossen wird, hat Deine Information Gültigkeit. Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, dann kannst Du die Beauftragung und die Fahrtkosten vor Ort noch einmal schriftlich bestätigen lassen. Für solche Fälle solltest Du im Betrieb Vordrucke bereit halten, auf die Du kurzfristig zugreifen kannst.
Bei der Berechnung von Aufträgen, die mehrere Anfahrten erfordern, kannst Du gegebenenfalls keine verbindliche Höhe für die Fahrtkosten angeben. In diesen Fällen kannst Du in Deinem Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Entfernungspauschale pro Termin festhalten. Auf diese Weise kann sich Dein Kunde die Fahrtkosten auch selbst errechnen.
Wenn der Auftrag unerwartet länger dauert als im Angebot angegeben, dann solltest Du ein zusätzliches Angebot mit Fahrtkosten erstellen.
Wenn Du mehrere Kunden nacheinander aufsuchst, musst Du die Fahrtkosten aufteilen. Wenn Du den Tagesverlauf nicht genau genug planen kannst, dann kannst Du in Deinem Angebot jeweils eine Anfahrt vom Betrieb zum Kunden ansetzen.
Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen in erster Linie für Verbrauchertransparenz sorgen. Sie gelten für Deine Leistungen gegenüber Privatkunden, während Fahrtkosten für Geschäftskunden nach dem bisherigen Procedere angegeben und abgerechnet werden. Geschäftskunden kennen aus eigener Erfahrung die Notwendigkeit der Erhebung von Fahrtkosten und fragen im Zweifelsfall von selber nach.