17. Okt 2018 | Buchhaltung
Zu einem schönen Zuhause gehört neben einer ansprechenden Innenausstattung auch die laufende Pflege. Schönheitsreparaturen, Mängelbeseitigung sowie kleine bis große Umbauten gehören zur fortlaufenden Erhaltung einer angenehmen Wohnumgebung. Muss im Frühjahr die Küche gestrichen, nach vielen Jahren das Bad neu gefliest oder im Wohnzimmer ein neuer Boden verlegt werden, dann sind die Fähigkeiten von Handwerkern gefragt. Wer knapp kalkulieren muss, der sollte sich darüber informieren, wie er Handwerkerkosten von der Steuer absetzen kann.
Das Einkommensteuergesetz gibt die Rahmenbedingungen vor, wie Du Handwerkerkosten für Deinen Privatbereich von der Steuer absetzen kannst. Im § 35a EStG hat der Gesetzgeber drei Voraussetzungen für die Geltendmachung von Handwerkerrechnungen festgelegt:
Du kannst nur Handwerkerkosten von der Steuer absetzen, die auf einen Auftrag für Deinen durch Dich selbst bewohnten Wohnraum zurück gehen. Zudem musst Du als Privatperson und nicht als Unternehmer die Arbeiten in Auftrag geben. Die angefallenen Ausgaben dürfen sich lediglich auf Arbeiten beziehen, die in Deiner Wohnung, in Deinem Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück verrichtet werden. Auch für Deine Ferienwohnung, Dein Wochenendhaus, Deine Zweitwohnung oder bei einer Nutzung des Wohnraums durch Deine Kinder kannst Du die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Doch nicht nur Eigentümer kommen in den Genuss der steuerlichen Vorteile. Auch Mieter profitieren von der Geltendmachung, sofern sie selbst den Handwerker beauftragen.
Als Grenze der steuerlichen Geltendmachung von Handwerkerrechnungen hat der Gesetzgeber 20 Prozent aus maximal 6.000 Euro pro Jahr festgesetzt. Daher kannst Du Handwerkerausgaben in Höhe von bis zu 1.200 Euro pro Jahr geltend machen.
Damit Du Deine Ausgaben für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen kannst, brauchst Du nicht nur die ordnungsgemäße Rechnung. Du musst die Rechnung auch unbedingt per Überweisung bezahlen. Denn in Bar bezahlte Handwerkerleistungen kannst Du steuerlich nicht absetzen.
Auch für die Art von Handwerkerarbeiten gibt es Regelungen, wenn Du sie steuerlich geltend machen willst. Grundsätzlich gehören zu den absetzbaren Leistungen von Handwerkern:
In der Praxis kannst Du zum Beispiel folgende Ausgaben aus Handwerkerrechnungen steuerlich ansetzen:
und viele andere.
und viele andere.
Aus den Abrechnungen für oben genannte Leistungen kannst Du die Lohnkosten des Handwerkers und die Verbrauchsmittel absetzen. Zu den Verbrauchsmitteln gehören Materialien, die der Handwerker zur Ausführung der Arbeiten benötigt, die aber nicht als Wert in Deinem Haushalt verbleiben. Dazu zählen zum Beispiel Abdeckfolien oder Klebebänder, während du die Kosten für Farben, Tapeten oder Bodenbeläge zum Beispiel nicht geltend machen kannst. Daneben gehören auch die Fahrtkosten und Aufwendungen für den Einsatz von Geräten zu den absetzbaren Positionen aus der Handwerkerrechnung.
Da Du nur bestimmte Positionen aus der Rechnung absetzen kannst, solltest Du Deinen Handwerker darauf hinweisen, dass er seine Rechnung entsprechend ausstellt: Die Lohnkosten und die Materialkosten sollten getrennt voneinander aufgeführt sein. Dazu kommen eigene Positionen für Fahrtkosten und Verbrauchsmaterial. Dein Handwerker kann in seiner Rechnung die entsprechenden Kostenkategorien auch prozentual ausweisen. Handwerkerrechnungen für Wartungsarbeiten sollten mit einer Anlage ausgestattet sein, die den Anteil für die Lohnkosten ausweist. Die Summe der absetzbaren Handwerkerkosten trägst Du als Bruttobetrag auf dem Mantelbogen des Einkommensteuerformulars ein.
Gibst Du als Unternehmer Handwerkerarbeiten in Auftrag, die in Deiner Betriebsstätte anfallen, dann behandelst Du Deine Aufwendungen wie ganz normale Lieferantenrechnungen. Die Nettosumme aus der Handwerkerrechnung zählt zu Deinen Betriebsausgaben, die den Unternehmensgewinn mindern. Die bezahlte Vorsteuer aus der Handwerkerrechnung kannst Du im Rahmen der Umsatzsteuererklärung von Deinen vereinnahmten Umsatzsteuern abziehen.