20. Sep 2018 | Gründung

Handwerksbetrieb gründen: Für welche Gewerke besteht Meisterpflicht?

Handwerker sind gefragt wie nie – ein eigener Handwerksbetrieb kann sich also durchaus lohnen. Natürlich gibt es bei der so einiges zu beachten. So kann sich nicht jeder Handwerker einfach selbstständig machen, denn in manchen Gewerken besteht die Meisterpflicht. Wir zeigen Dir, für welche Handwerksberufe die Meisterpflicht im eigenen Betrieb besteht.

Meisterpflicht
Handwerker werden gebraucht – doch Vorsicht, in manchen Gewerken braucht man eine Meisterpflicht zur Gründung. (Bild © unsplash.com)

Was bedeutet die Meisterpflicht?

Unter der Meisterpflicht ist zu verstehen, dass ein Meistertitel benötigt wird, um einen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen. Den Meistertitel erlangen Handwerksgesellen, nachdem sie mit etwas Berufserfahrung die Meisterprüfung abgelegt haben. Dadurch erweitern Handwerker nicht nur ihr Wissensspektrum und ihre berufliche Qualifikation, sie können mit dem .

Wer bisher keinen Meistertitel hat, sich aber trotzdem selbstständig machen möchte, kann eine alternative Lösung in Betracht ziehen. Er kann trotzdem seinen eigenen Betrieb gründen, wenn er einen Mitarbeiter mit Meistertitel zur Unternehmensgründung einstellt.

Konkret bedeutet das also, dass bei Gewerken mit Meisterpflicht mindestens ein Handwerksmeister im Betrieb beschäftigt sein muss.

Eine weitere Alternative wäre laut eine der Meisterprüfung andere gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt zu haben. Dazu zählen beispielsweise Personen, die einen Hochschulabschluss haben, der dem jeweiligen Schwerpunkt des Handwerksbetrieb gleichkommt.

Für welche Gewerke besteht Meisterpflicht?

Die Meisterpflicht besteht in einer Vielzahl von gängigen Handwerksberufen. Die geforderte Meisterpflicht soll vor allem eine optimale Vorbereitung für die unternehmerische Tätigkeit dienen. Ein Betrieb mit Handwerksmeister hat außerdem die Möglichkeit auszubilden und so Nachwuchs für das Handwerk zu fördern.

In folgenden Gewerken besteht in Deutschland die Meisterpflicht:

Bau- und Ausbaugewerbe:

  • Beton- und Stahlbetonbauer
  • Brunnenbauer
  • Dachdecker
  • Gerüstbauer
  • Glasbläser und Glasapparatebauer
  • Glaser
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Maler und Lackierer
  • Maurer
  • Schornsteinfeger
  • Spengler/Klempner
  • Steinmetze und Steinbildhauer
  • Straßenbauer
  • Stuckateure
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zimmerer

Metall- und Elektrogewerbe

  • Elektroniker, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer
  • Informationstechniker
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Metallbauer

Gesundheits-, Körperpflege und Reinigungsgewerbe

  • Augenoptiker
  • Chirurgiemechaniker
  • Friseure
  • Hörgeräteakustiker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Orthopädietechniker
  • Zahntechniker

Holzgewerbe

  • Boots- und Schiffbauer
  • Tischler/Schreiner

Nahrungsmittelgewerbe:

  • Bäcker
  • Fleischer
  • Konditoren

Weitere Gewerbe

  • Büchsenmacher
  • Feinwerkmechaniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
  • Zweiradmechaniker
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Für welche Gewerke besteht keine Meisterpflicht?

Gleichzeitig gibt es im Handwerk auch einige zulassungsfreie Berufe. Das bedeutet, man kann auch einen eigenen Betrieb gründen, ohne einen Meistertitel zu besitzen oder einen Handwerksmeister einzustellen.

In folgenden Berufen besteht in Deutschland keine Meisterpflicht:

Bau- und Ausbaugewerbe:

  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Keramiker
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Jalousiebauer

Metall- und Elektrogewerbe

  • Gold- und Silberschmiede
  • Metallbildner
  • Metallblasinstrumente
  • Metall- und Glockengießer
  • Vergolder

Gesundheits-, Körperpflege und Reinigungsgewerbe

  • Feinoptiker
  • Gebäudereiniger
  • Textilreiniger

Holzgewerbe

  • Behälter- und Apparatebauer
  • Böttcher
  • Drechsler
  • Flexografen
  • Holzbildhauer
  • Holzblasinstrumentenmacher
  • Korbmacher
  • Modellbauer

Nahrungsmittelgewerbe

  • Brauer und Mälzer
  • Müller
  • Weinküfer

Weitere Gewerbe

  • Bogenmacher
  • Buchbinder und -drucker, Schriftsetzer
  • Damen- und Herrenschneider
  • Edelsteinschleifer
  • Fotografen
  • Galvaniseure
  • Geigenbauer
  • Glas- und Porzellanmaler
  • Glasveredler
  • Handzuginstrumentbauer
  • Klavierbauer
  • Kürschner
  • Modisten
  • Orgelbauer
  • Sattler und Feintäschner
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Schneidwerkzeugmechaniker
  • Schuhmacher
  • Segelmacher
  • Siebdrucker
  • Textilgestalter
  • Vergolder
  • Wachszieher
  • Zupfinstrumentenmacher

Meistertitel trotzdem sinnvoll

Trotzdem lohnt es sich natürlich, auch in zulassungsfreien Gewerken einen Meister zu machen oder zu beschäftigen, da Handwerksmeister im Zuge ihrer Meisterprüfung nicht nur ihr eigenes Handwerkszeug erweitern, sondern auch administrative Prozesse erlernen. Außerdem gilt der Meisterbrief bei Kunden als aussagekräftige Qualifikation. Die Chancen mehr Aufträge zu erhalten, steigen also mit einem Meister im Betrieb.

Wie kann ich als Handwerker den Meistertitel machen?

Wer einen Betrieb gründen möchte und selbst der Meister sein möchte, sollte also einen Meistertitel anstreben. Dazu ist in der Regel einige Berufserfahrung als Geselle nötig. Erlangt wird der Meisterbrief dann über die Meisterprüfung. Wie lange die Weiterbildung dauert, ist von Gewerk zu Gewerk unterschiedlich. Der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall die jeweilige Handwerkskammer Deiner Stadt oder Deiner Region.

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