20. Sep 2018 | Gründung
Handwerker sind gefragt wie nie – ein eigener Handwerksbetrieb kann sich also durchaus lohnen. Natürlich gibt es bei der Unternehmensgründung so einiges zu beachten. So kann sich nicht jeder Handwerker einfach selbstständig machen, denn in manchen Gewerken besteht die Meisterpflicht. Wir zeigen Dir, für welche Handwerksberufe die Meisterpflicht im eigenen Betrieb besteht.
Unter der Meisterpflicht ist zu verstehen, dass ein Meistertitel benötigt wird, um einen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen. Den Meistertitel erlangen Handwerksgesellen, nachdem sie mit etwas Berufserfahrung die Meisterprüfung abgelegt haben. Dadurch erweitern Handwerker nicht nur ihr Wissensspektrum und ihre berufliche Qualifikation, sie können mit dem Meistertitel auch studieren.
Wer bisher keinen Meistertitel hat, sich aber trotzdem selbstständig machen möchte, kann eine alternative Lösung in Betracht ziehen. Er kann trotzdem seinen eigenen Betrieb gründen, wenn er einen Mitarbeiter mit Meistertitel zur Unternehmensgründung einstellt.
Konkret bedeutet das also, dass bei Gewerken mit Meisterpflicht mindestens ein Handwerksmeister im Betrieb beschäftigt sein muss.
Eine weitere Alternative wäre laut Handwerksordnung eine der Meisterprüfung andere gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt zu haben. Dazu zählen beispielsweise Personen, die einen Hochschulabschluss haben, der dem jeweiligen Schwerpunkt des Handwerksbetrieb gleichkommt.
Die Meisterpflicht besteht in einer Vielzahl von gängigen Handwerksberufen. Die geforderte Meisterpflicht soll vor allem eine optimale Vorbereitung für die unternehmerische Tätigkeit dienen. Ein Betrieb mit Handwerksmeister hat außerdem die Möglichkeit auszubilden und so Nachwuchs für das Handwerk zu fördern.
In folgenden Gewerken besteht in Deutschland die Meisterpflicht:
Gleichzeitig gibt es im Handwerk auch einige zulassungsfreie Berufe. Das bedeutet, man kann auch einen eigenen Betrieb gründen, ohne einen Meistertitel zu besitzen oder einen Handwerksmeister einzustellen.
In folgenden Berufen besteht in Deutschland keine Meisterpflicht:
Trotzdem lohnt es sich natürlich, auch in zulassungsfreien Gewerken einen Meister zu machen oder zu beschäftigen, da Handwerksmeister im Zuge ihrer Meisterprüfung nicht nur ihr eigenes Handwerkszeug erweitern, sondern auch administrative Prozesse erlernen. Außerdem gilt der Meisterbrief bei Kunden als aussagekräftige Qualifikation. Die Chancen mehr Aufträge zu erhalten, steigen also mit einem Meister im Betrieb.
Wer einen Betrieb gründen möchte und selbst der Meister sein möchte, sollte also einen Meistertitel anstreben. Dazu ist in der Regel nach abgeschlossener Ausbildung einige Berufserfahrung als Geselle nötig. Erlangt wird der Meisterbrief dann über die Meisterprüfung. Wie lange die Weiterbildung dauert, ist von Gewerk zu Gewerk unterschiedlich. Der richtige Ansprechpartner ist in diesem Fall die jeweilige Handwerkskammer Deiner Stadt oder Deiner Region.