02. Mrz 2018 | Buchhaltung
Nicht nur die Hochzeitsfeier kostet viel Geld. Auch die Hochzeitsreise geht mit zahlreichen Ausgaben einher. Wer überlegt, wie er die Hochzeitsreise als Reisekosten steuerlich absetzen kann, der wird beim Blick ins Steuergesetz auf den ersten Blick keine Möglichkeiten entdecken. Ein paar Anwendungen finden sich bei genauerem Hinsehen aber dennoch.
In der Steuergesetzgebung gehören die Ausgaben für Fahrten, der Aufwand der Verpflegung, Übernachtungs- und weitere Nebenkosten zu den so genannten Reisekosten. Reisekosten steuerlich absetzen können sowohl angestellte Arbeitnehmer als auch Unternehmer. Arbeitnehmer können ihre Reisekosten als Werbungskosten steuerlich absetzen, sofern nicht ihr Arbeitgeber die Ausgaben bezahlt hat. Selbstständige können Reisekosten als Betriebsausgaben deklarieren und von ihrem Gewinn abziehen. Voraussetzung für die Geltendmachung durch beide Personengruppen ist der betriebliche Anlass für die Reise. Da eine Hochzeitsreise keinen betrieblichen Anlass hat, können die Ausgaben hierfür grundsätzlich nicht geltend gemacht werden.
Der Fiskus erachtet die Hochzeit für eine Privatsache. Daher musst Du für sämtliche Ausgaben rund um das Hochzeitsfest und die Hochzeitsreise selbst aufkommen. Eine steuerliche Geltendmachung ermöglicht die Steuergesetzgebung nicht. Auch die oftmals vorgebrachte so genannte außergewöhnliche Belastung greift nicht. Denn das Finanzamt erachtet eine Hochzeit als ein reguläres Ereignis, das keine außergewöhnliche Belastung darstellt. Brautpaare können jedoch einen Teil der Hochzeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Als haushaltsnahe Dienstleistung während der Hochzeit gilt zum Beispiel die Zubereitung und das Servieren des Essens, das Abräumen und die Reinigung des Hauses. Die Haushaltsnahe Dienstleistung bezeichnet jedoch zugleich eine Tätigkeit, die in Deinem Haus stattfindet und nicht während einer Hochzeitsreise. Auf dem Weg über die haushaltsnahe Dienstleistung kannst Du daher keine Ausgaben für Deine Hochzeitsreise von der Steuer absetzen.
Wenn eine Reise sowohl einen beruflichen als auch einen privaten Anlass hat, dann kannst Du die Reisekosten in Deiner Steuererklärung in diese beiden Anteile aufsplitten. Danach kannst Du vom beruflichen Anteil die Reisekosten steuerlich absetzen. Hierfür musst Du allerdings anhand von Belegen genau darlegen, wie hoch der jeweilige Anteil ausfällt. Den beruflichen Anteil kannst Du dann entweder als Angestellter in Form von Werbungskosten oder als Selbstständiger als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Wenn der beruflich veranlasste Anteil für Deine Reise weniger als 10 Prozent des Reiseaufwandes beträgt, dann entfällt die steuerliche Geltendmachung vollständig. Das gilt für die Werbungskosten von Angestellten ebenso wie für die Erklärung als Betriebsausgabe von Selbstständigen. Schlägt dahingegen die private Mitveranlassung für die Reise mit weniger als zehn Prozent der gesamten Reisekosten zu Buche, dann kannst Du die Aufwendungen zu 100 Prozent als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Regelung ist einem Beschluss des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2009 zu entnehmen.
Die Regelungen des Steuergesetzes und der Beschluss des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2009 eröffnen Brautpaaren eine Möglichkeit, ihre Hochzeitsreise als Reisekosten geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Kosten für die Hochzeitsreise entweder nur bis zu zehn Prozent oder einen anderen eindeutigen Anteil aus den Reisekosten innerhalb einer Geschäftsreise ausmachen. Beträgt der Anteil Deiner Hochzeitsreise weniger als zehn Prozent aus den Gesamtkosten der nachweislich angetretenen Geschäftsreise, dann kannst Du die Kosten hierfür in voller Höhe absetzen. Wenn der private Anlass einen höheren Anteil hat, dann kannst Du diesen entsprechend geltend machen. In beiden Fällen musst Du allerdings sehr genau belegen, in welcher Höhe Deiner Geschäftsreise der private Anteil zuzumessen ist. Sämtliche Belege für die geschäftlich bedingten Ausgaben musst Du daher sorgfältig aufbewahren, um die jeweiligen Anteile glaubhaft und nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch die Quittungen für die Hochzeitsreise innerhalb Deiner geschäftlichen Reise müssen nachvollziehbar den privaten Anteil belegen.
Sofern Deine Hochzeitsreise in einen beruflichen Anlass eingebettet ist, der einen entsprechend hohen Anteil an den Gesamtkosten umfasst, kannst Du zahlreiche Reisekosten – als Angestellter in Form von Werbungskosten und als Selbstständiger in Form von Betriebsausgaben – von der Steuer absetzen. Zu den absetzbaren Ausgaben Deiner Reise gehören neben weiteren:
Sofern Du mit Deinem eigenen Fahrzeug unterwegs bist, kannst Du für Deine Reise eine Fahrtkostenpauschale ansetzen. Diese beträgt für den PKW 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Alternativ kannst Du aber auch Deine Tankbelege sammeln und die Gesamtausgaben für den Sprit innerhalb der Reisekosten geltend machen. Das gilt für öffentliche Verkehrsmittel genau so wie für Flugreisen. Im Rahmen Deiner Reisedokumentation kannst Du alle vorgelegten Belege steuerlich geltend machen, sofern sie mit Deiner Reiseroute und Deinem Reisetermin übereinstimmen.
Auch die Gesetz gebenden Minister wissen aus Erfahrung, dass Du unterwegs mehr Geld für Deine Verpflegung ausgeben musst, als zu Hause. Daher kannst Du auch Deine Ausgaben für die tägliche Verpflegung steuerlich geltend machen. Auch hierfür gibt es Pauschalen. Für jeden Tag auf Deiner Reise innerhalb von Deutschland kannst Du 24 Euro geltend machen. Für die An- und Abreisetage gelten nur noch 12 Euro als Pauschale. Bei Reisen im Ausland gelten je nach Zielland unterschiedliche Pauschalen. Die so genannten Auslandstagegelder werden regelmäßig durch das Finanzministerium angepasst. Die Pauschalen gelten als verbindlich, auch wenn Du in Restaurants gegessen hast. Nur wenn Du auf Deiner Reise Geschäftspartner oder Kollegen bewirtet hast, kannst Du Deine tatsächlichen Kosten absetzen.
Die tatsächlichen Aufwendungen für Deine Unterkunft kannst Du in voller Höhe steuerlich geltend machen. Beim Finanzamt musst Du die Einzelbelege vorlegen. Allerdings kannst Du die Mehrkosten, die durch ein Doppelzimmer entstehen, nicht absetzen. In diesem Fall erkennt das Finanzamt diejenigen Ausgaben an, die Dir als Alleinreisender für ein Einzelzimmer im gleichen Hotel entstanden wären.
Zusätzlich zu den Kosten, die Dir für Deine unmittelbare Versorgung entstehen, kannst Du die Kosten für Deine Gepäckaufbewahrung und -beförderung absetzen. Auch Telefonate, Internetnutzung und Deinen Aufwand für den geschäftlichen Schriftverkehr mit Geschäftspartnern oder mit dem Arbeitgeber fallen unter die Reisenebenkosten. Deine Ausgaben für Mautgebühren, Parkplatzgebühren, Gepäckversicherungen oder Schließfächer zählen ebenso zu den absetzbaren Nebenkosten Deiner Reise.
Grundsätzlich gilt beim Reisekosten steuerlich absetzen, dass Du diese Reisen ausreichend belegst. Gerade wenn Du Deine Hochzeitsreise in eine betriebliche Reise einbettest, ist es unbedingt erforderlich, dass Du den Reiseweg aufzeichnest, die Reisedauer dokumentierst und sämtliche Unterlagen, die Deine Reise und ihren Zweck belegen gut aufbewahrst. Zu den erforderlichen Belegen gehören ein lückenlos und chronologisch geführtes Fahrtenbuch, Tankquittungen, Rechnungen von Bewirtungen und Übernachtungen, Reisebuchungen, Flugtickets, Bahnkarten und Quittungen von Einkäufen. Aber auch Geschäftsbriefe, E-Mails mit Terminvereinbarungen können als Beleg für den vorwiegend geschäftlichen Anteil Deiner Reise ausschlaggebend sein.