12. Sep 2017 | Buchhaltung
Dein Hund ist ein wichtiger Faktor in deinem Leben, der für Liebe, Gesellschaft, Spaß, Bewegung und mehr sorgt, und von dir auch viel bekommt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass durch deinen Hund einmal jemand ungewollt zu Schaden kommen sollte, hast du eine Hundehaftpflichtversicherung. Die zahlst du regelmäßig jährlich und tust damit nicht zuletzt der Gesellschaft einen großen Gefallen – wer geschädigt wird, kann so auf Ausgleich zählen, selbst wenn du dazu nicht in der Lage sein solltest. Aber kann man eigentlich die Hundehaftpflichtversicherung steuerlich absetzen?
Auch dich selbst sicherst du mit einer Hundehaftpflicht ab. Im Schadensfall stehst du nicht einem plötzlichen Liquiditätseinbruch gegenüber, der deine geschäftliche Planung durcheinanderbringen und dein geschäftliches Handeln belasten kann.
Aus diesem Zusammenhang entsteht die Motivation für den Gesetzgeber, Vorsorgeaufwendungen zu belohnen. Es soll vermieden werden, dass deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einbricht. Auch die Vorsorge, die du triffst, soll dich nicht übermäßig einschränken. Daher kannst du im Prinzip deine Hundehaftpflichtversicherung steuerlich absetzen. Der Haken an der Sache: es gibt einen bestimmten Freibetrag, der nicht überschritten werden kann. Alle Vorsorgeaufwendungen oberhalb dieser Grenze sind steuerpflichtig. Der Freibetrag liegt für ArbeitnehmerInnen bei 1900 € und für Selbstständige bei 2800 €. Die Hundehaftplicht kostet zwar in der Regel nur zwischen 40 € und 250 € im Jahr, und liegt damit weit unter dem Freibetrag. Es wird jedoch die Summe aller deiner Vorsorgeaufwendungen erfasst. Je nach dem, wie viel du z.B. für die Krankenkasse ausgibst, ist der Freibetrag schnell überschritten.
Im Zweifelsfall ist es am sinnvollsten, die Hundehaftpflichtversicherung bei der Steuererklärung anzugeben. Die Berechnung deines Freibetrags obliegt ohnehin deinem Finanzamt. Es wird daher nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz deine Hundehaftpflichtversicherung ganz oder teilweise steuerlich abgesetzt, wenn dein Freibetrag nicht durch andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft ist.
Eintragen kannst du deine jährlichen Ausgaben für die Hundehaftpflichtversicherung auf Seite 3 des Mantelbogens unter Sonderausgaben im Unterpunkt Versicherungsbeiträge > Haftpflichtversicherung.
Vergiss also bei der nächsten Steuererklärung nicht: Hundehaftpflichtversicherung steuerlich absetzen – das geht!
Das Gleiche gilt natürlich für andere Tierhalterhaftpflichtversicherungen, wie z.B. die Pferdehaftpflichtversicherung.
Nicht zu verwechseln mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Hundehaftpflichtversicherung ist die Hundesteuer. Diese wird von den Kommunen festgesetzt und ist entsprechend in verschiedenen Städten unterschiedlich hoch. Nur wenn der Hund ein Begleithund ist (z.B. ein Blindenhund) oder für den Beruf benötigt wird (z.B. von einem Schäfer), können die Hundesteuer und Haltungskosten abgesetzt werden.
Einen anderen steuerlichen Vorteil kann dein Hund allerdings einbringen, falls du ihn bei dir zu Hause betreuen lässt oder den Hundefriseur kommen lässt. Bei beidem handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen, die als solche bei der Steuererklärung angegeben werden können. Allerdings dürfen Kosten für das Gassi-gehen wiederum nicht angerechnet werden – das ist ja nicht haushaltsnah!
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