20. Okt 2019 | Buchhaltung
Es ist ein großer Ärger, wenn ein Kunde eine Rechnung trotz mehrfacher Aufforderung nicht bezahlt. Wenn du schon Mahnungen geschrieben hast, wirst du sicher bald überlegen: Wie kannst du dein Geld wirkungsvoll eintreiben? Einen Anwalt einschalten? Oder lieber erst mal ein Inkassounternehmen beauftragen? Wichtige Frage zum Thema Inkasso Rechte: Was ist erlaubt? Und ab wann werden rechtliche Grenzen überschritten?
Die Idee hinter Inkasso-Verfahren: Eine weitere Partei wird für dich tätig, wenn Rechnungen offen bleiben. Du willst dich nach mehreren Mahnungen nicht länger selbst mit dem Ärgernis herumschlagen. Eine spezialisierte Firma wie unser Partner Debitor-Inkasso soll sich darum kümmern. Was beim Inkasso nun erlaubt ist:
Ein Inkassounternehmen bewegt sich in denselben rechtlichen Grenzen wie jedes andere Unternehmen. Es darf dieselben Schritte nutzen wie du auch. Es hat keine besonderen Rechte. Was ist dann für ein Inkasso erlaubt? Alles, was auch dir erlaubt ist, nichts darüber hinaus. Folgende Maßnahmen beispielsweise wären illegal:
Inkassounternehmen müssen beim Amts- oder Landgericht registriert sein. Ein seriöses Inkassounternehmen nennt seine Registrierung schon auf dem Briefkopf. Eine Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) verpflichtet Inkassounternehmen wie Debitor-Inkasso außerdem zur Einhaltung strikter Regelungen und gilt als verbreitetes Qualitätsmerkmal. Verstöße der Mitglieder werden nämlich im Ernstfall mit Geldbußen oder Ausschluss sanktioniert.
Vor der Zusammenarbeit wird das Inkassounternehmen alle anfallenden Kosten für dich als Gläubiger und für deinen säumigen Kunden aufführen. Außerdem ist im Vertrag zur Zusammenarbeit genau aufgeführt, welche (legalen) Schritte beim Inkasso-Verfahren unternommen werden.
Während das Inkassounternehmen als Firma das Forderungsmanagement für seinen Auftraggeber übernimmt, stellt die SCHUFA lediglich Informationen über einen Schuldner bereit. Hinter der Bezeichnung SCHUFA steckt die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Als Auskunftei speichert die SCHUFA Informationen über Bürger und Unternehmen, die anhand von festgelegten Kriterien Auskunft über die Kreditwürdigkeit der betroffenen Personen oder Unternehmen ermöglichen. Die Kreditwürdigkeit ergibt sich aus Prognosewerten, die die SCHUFA anhand erhobener Daten selbst ermittelt. Für die Bereitstellung von Prognosewerten müssen Interessenten Gebühren an die SCHUFA bezahlen. Zwar gibt es neben der SCHUFA auch noch weitere Auskunfteien, wie zum Beispiel Creditreform oder Infoscore. Doch die SCHUFA ist die Auskunftei, die in Deutschland am häufigsten genutzt wird und die nach Auffassung ihrer Nutzer gesicherte Daten bereitstellt.
Die SCHUFA unterstützt Inkassounternehmen in ihren außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassoprozessen. Hierfür stellt die SCHUFA spezielle Scores über Schuldner bereit, die Inkassounternehmen in ihren außergerichtlichen Mahnverfahren, in anwaltlichen Mahnungen sowie in der Durchsetzung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden unterstützen.
Die Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen an einen Schuldner geht nicht automatisch mit einem negativen SCHUFA Eintrag einher und zieht ebenso wenig einen Eintrag nach sich. Inkassounternehmen können ihre Schuldner auch nicht zu einer schnelleren Zahlung auffordern, indem sie einen SCHUFA Eintrag androhen, denn ein Inkassounternehmen kann nicht eigenmächtig einen SCHUFA Eintrag veranlassen.
Ein SCHUFA Eintrag kann in der Regel nicht ohne die Einwilligung des Betroffenen erfolgen. Erst im Zuge eines Kreditantrags stimmt der Kunde der Datenübermittlung an die SCHUFA schriftlich zu, indem er die sogenannte SCHUFA Erklärung unterzeichnet. Mit seiner Unterschrift ermächtigt der Kunde das Institut, die entsprechenden Daten an die Auskunftei weiterzuleiten. Die Kreditanstalten übermitteln hierauf im Rahmen der Beantragung, Aufnahme und Beendigung von Krediten der SCHUFA die entsprechenden Daten. Darüber hinaus können die Vertragspartner der SCHUFA auch dann Informationen weiterleiten, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben, wie zum Beispiel bei Missbrauch von Kreditkarten. Vertragspartner der SCHUFA sind neben den kreditgebenden Institutionen, Leasinggesellschaften sowie Handels- und Telekommunikationsunternehmen auch andere Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen im Voraus als Kredit liefern und erbringen.
Zu einem Inkasso-Verfahren mit SCHUFA Eintrag kommt es immer dann, wenn der Gläubiger bereits vor der Übertragung seiner Forderung an ein Inkassounternehmen einen entsprechenden Eintrag veranlasst hat. Zwar geht ein reguläres Inkasso-Verfahren nicht mit einem SCHUFA Eintrag einher. Dieser kann jedoch durch den Gläubiger im Zuge der Beauftragung des Inkassounternehmens bereits erfolgt sein.