27. März 2019 | Gründung
Meist gibt es viele verschiedene Faktoren innerhalb eines Unternehmens, die zu finanziellen Problemen führen. Kommt ein Unternehmen in die Situation, dass es seinen finanziellen Verpflichtungen langfristig nicht mehr nachkommen kann, dann erhebt sich die Frage, ob es Insolvenz anmelden muss. Welche Gründe zu einer Insolvenz führen, wann Unternehmen eine Firmeninsolvenz anmelden müssen und was passiert wenn man Insolvenz anmeldet, erfordert eine genaue Untersuchung. Denn über den Ablauf einer Insolvenz sollten sich betroffene Unternehmen umfassend informieren, um im gegebenen Fall gut vorbereitet zu sein.
Der Begriff Insolvenz bezeichnet die Unfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Damit beschreibt die Insolvenz die besondere Situation, in der ein Gläubiger seine Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann, selbst wenn er das möchte. Die Zahlungsunfähigkeit führt dazu, dass offene Forderungen nicht mehr bedient werden und somit der Schuldbetrag durch weiter auflaufende Forderungen, Zinsen und Säumnisgelder stetig ansteigt. Die Situation der Insolvenz kann daher nur durch eine Unterbrechnung der vorhandenen Wirkungskette gelöst werden. Das geschieht, indem die von der Insolvenz betroffenen Bestandteile, wie zum Beispiel offene Forderungen oder Vereinbarungen zur Rückführung zwischen Schuldner und Gläubiger, neu geordnet werden. Um zu einer Neuordnung der Merkmale zu gelangen, muss ein betroffenes Unternehmen Konkurs anmelden.
Jedes Unternehmen hat im Laufe seines Bestandes zu irgendeinem Zeitpunkt mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die auch finanzielle Schieflagen nach sich ziehen können. Sei es die schlechte allgemeine Wirtschaftslage oder einbrechende Absatzmärkte – es gibt viele Gründe, die zu finanziellen Engpässen führen können. Doch wenn finanzielle Engpässe sich zu einem lange anhaltenden Problem verfestigen, müssen Firmen tiefgreifende Maßnahmen umsetzen, um zu vermeiden, dass sie am Ende Insolvenz anmelden müssen.
Eine Studie zu Ursachen von Unternehmensinsolvenzen des Zentrums für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim kommt zu dem Ergebnis, dass Fehler im Management die häufigste Ursache stellt, wenn Firmen Konkurs anmelden müssen.
Laut der Studie verpassen viele Unternehmensleitungen wichtige Chancen zur Sanierung ihrer Betriebe, da sie die Situation ihrer Firma falsch bewerten. Kommen dann noch schlechte Zahlungsmoral von Kunden oder bürokratische Überlastungen dazu, dann beschleunigen diese äußeren Faktoren zusätzlich den Abwärtstrend.
Daneben zählen auch fehlende Kontrollmechanismen, klaffende Lücken in der Finanzierung sowie ein mangelhaftes Debitorenmanagement zu den maßgebenden Kriterien, die daran beteiligt sind, wenn Unternehmen Insolvenz anmelden müssen.
Besonders junge Unternehmen, die weniger als 15 Jahre auf dem Markt tätig sind, sind von mangelnder finanzieller Ausstattung betroffen. Dazu kommen insbesondere bei kleinen und jungen Betrieben sowie bei inhabergeführten Unternehmen auch fehlende Kenntnisse in der Betriebswirtschaft.
Die gesetzlichen Regelungen darüber, wann und wie Firmen oder Privatpersonen Insolvenz anmelden können, finden sich in der Insolvenzordnung InsO. Die Insolvenzordnung behandelt neben allgemeinen Vorschriften den Ablauf eines Insolvenzverfahrens sowie die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit Betroffene Insolvenz anmelden können. Laut § 16 bis § 19 InsO zählen die drei folgenden Kriterien zu den Voraussetzungen, damit Unternehmen Konkurs anmelden können:
Die Zahlungsunfähigkeit gilt als allgemeiner Anlass, um eine Insolvenz anmelden zu können. Zahlungsunfähigkeit bezeichnet laut der Insolvenzordnung eine Situation, in der ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. In der Regel ist davon auszugehen, dass Zahlungsunfähigkeit immer dann vorliegt, wenn ein Unternehmen seine Zahlungen eingestellt hat. Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit sind zum Beispiel
Auch die drohende Zahlungsunfähigkeit zählt zu den Anlässen, aufgrund derer Schuldner eine Insolvenz anmelden können. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Schuldner voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen zur Bezahlung offener Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nachzukommen. Das bedeutet, dass Unternehmen auch dann Konkurs anmelden können, wenn sie aktuell noch über finanzielle Mittel verfügen. Voraussetzung für den Konkurs ist allerdings die Feststellung, dass das Unternehmen Zahlungstermine, die in der näheren Zukunft liegen, nicht mehr erfüllen kann.
Rechtzeitig Insolvenz anmelden – Sanierung des Unternehmens einleiten
Unternehmen sollten bei drohender Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig Insolvenz anmelden, wenn es Möglichkeiten gibt, das Unternehmen zu sanieren. Denn die Sanierungschancen für krisengeschüttelte Unternehmen sind erheblich höher, wenn sie frühzeitig Insolvenz anmelden.
Juristische Personen können auch eine Überschuldung zum Anlass nehmen, wenn sie eine Insolvenz anmelden möchten. Überschuldung liegt dann vor, wenn das Vermögen eines Unternehmens die bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht abdeckt. Ist jedoch der laufende Betrieb und damit die wirtschaftliche Erwerbsfähigkeit eines Unternehmens nach wie vor gegeben, dann kann eine Überschuldung nicht als Grund herangezogen werden, um eine Insolvenz zu eröffnen.
Wenn Unternehmen eine Insolvenz anmelden, dann leitet das zuständige Gericht die so genannte Regelinsolvenz ein. Die Regelinsolvenz ist das Konkursverfahren für Unternehmer, die es auch Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden ermöglicht, ihre Schulden neu zu ordnen. Unternehmen, die Konkurs anmelden, müssen drei zentrale Phasen des Verfahrens durchlaufen.
Den Anfang des Insolvenzverfahrens bildet der Antrag auf Insolvenz, der beim zuständigen Amtsgericht einzureichen ist. Nachdem das Unternehmen den Antrag auf Regelinsolvenz gestellt hat, prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die das Gesetz zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fordert. Dabei kommt einer der drei zentralen Gründe für die Eröffnung der Insolvenz zum Tragen. Liegt also Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, dann ist die Eröffnung des Verfahrens begründet. Um festzustellen, ob einer der Gründe für eine Insolvenz vorliegt, setzt das Gericht einen Gutachter ein, der die finanzielle Lage des betroffenen Unternehmens prüft.
Können auch Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen?
Den Antrag auf Insolvenz Deines Unternehmens können auch Deine Gläubiger stellen. Wachsen zum Beispiel Deine Außenstände bei den Sozialversicherungsträgern immer weiter an, weil das Unternehmen die Sozialabgaben für die Mitarbeiter nicht abgeführt hat oder bestehen Steuerschulden, die bereits seit längerer Zeit immer weiter auflaufen, dann besteht die Möglichkeit, dass diese Stellen Dein Unternehmen beim Insolvenzgericht melden.
Wann wird ein Insolvenzantrag abgelehnt?
Wenn der Antragsteller nicht über ausreichend Vermögen verfügt, um die Kosten für das Verfahren zu bestreiten, dann kann die Insolvenz auch scheitern. Zu den Verfahrenskosten gehören neben den Gerichtskosten auch die Vergütung für den Insolvenzverwalter. Wenn nicht genügend Vermögen für das Verfahren vorhanden ist, dann lehnt das Gericht den Antrag mangels Masse ab.
Das Insolvenzgericht entscheidet auf Basis des Gutachtens über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wird das Insolvenzverfahren durch das Gericht mit dem so genannten Insolvenzeröffnungsbeschluss eröffnet, dann überträgt es die weitere Leitung über den Konkurs dem Insolvenzverwalter. Dabei legt das Gericht genau fest, wie umfangreich die Befugnisse des Insolvenzverwalters im Unternehmen sein sollen.
Der Eröffnungsbeschluss fordert die Gläubiger auf, ihre Forderungen innerhalb einer festgesetzten Frist gegenüber dem Insolvenzverwalter anzumelden. Dem Konkursunternehmen erlegt das Gericht die Pflicht auf, dass es Auszahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten hat. Danach werden mit dem Berichtstermin und dem Prüfungstermin zwei Termine bestimmt.
Was ist der Berichtstermin?
Im Berichtstermin entscheidet das Gericht darüber, ob das Vermögen des Konkursunternehmens eingezogen wird oder ob die Firma erhalten bleiben soll. Zum Beispiel kann das Vermögen des Unternehmens dabei verkauft werden, um die Gläubiger mit dem Erlös zu bedienen. Andererseits kann der Insolvenzverwalter aber auch einen Insolvenzplan mit Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens aufstellen.
Was bewirkt der Prüfungstermin?
Der Prüfungstermin überprüft die erhobenen Forderungen der Gläubiger nach ihrem Rang und Betrag und erstellt eine entsprechende Verteilungstabelle.
Mit dem Schlussbericht und Schlusstermin schließt das Gericht das Insolvenzverfahren ab. Bis dahin hat der Insolvenzverwalter sämtliche Vermögenswerte des Unternehmens verwertet und alle Forderungen abschließend geprüft. Dem Termin folgt die so genannte Schlussverteilung, durch die die Gläubiger nach der Verteilungstabelle bedient werden. Ist die Insolvenzmasse verteilt, dann hebt das Gericht das Verfahren auf. Damit ist das Insolvenzverfahren beendet.
Die Privatinsolvenz unterscheidet sich in zwei zentralen Merkmalen von der Regelinsolvenz:
Was bedeutet die Wohlverhaltensphase?
Ist das Insolvenzverfahren der Privatinsolvenz nach der Eröffnung durch das Gericht und der Bestellung eines Insolvenzverwalters geordnet, folgt die so genannte Wohlverhaltensphase. Diese hat eine Dauer von sechs Jahren, in der der Schuldner den pfändbaren Teil seiner Einnahmen an den Insolvenzverwalter abführen muss. Der Insolvenzverwalter zweigt einen Teil der Zahlungen für die Verfahrenskosten ab und führt den Rest nach festgelegten Anteilen an die Gläubiger weiter. Zu den gesetzlich festgelegten Pflichten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase gehören unter anderem:
Wie kommt es zur Restschuldbefreiung?
Nach erfolgreich durchlaufender Wohlverhaltensphase schließt sich in der Regel die Restschuldbefreiung an. Diese befreit den Schuldner nach der Wohlverhaltensphase von sämtlichen Forderungen durch seine Gläubiger. Damit verlieren die Gläubiger alle bisher erhobenen Ansprüche auf noch verbliebene offene Forderungen. Mit der Restschuldbefreiung ist die Privatinsolvenz beendet.