21. Nov 2018 | Buchhaltung

Änderungen im Investmentsteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz 2019

Das Jahressteuergesetz 2018 schlägt sich nicht nur im Investmentsteuergesetz, sondern auch im Körperschaftsteuergesetz und in weiteren Steuergesetzen nieder. Für Anleger und Investmentfonds gehen mit den Änderungen des Gesetzespakets zahlreiche steuerliche Vorteile einher. Mit der Neudefinition von Anlagepapieren und Investmentfonds schafft das Gesetz nicht nur Rechtssicherheit, sondern vor allem Vereinfachungen, die sich in der Praxis niederschlagen.

Investmentsteuergesetz
Das Jahressteuergesetz 2018 schlägt sich nicht nur im Investmentsteuergesetz, sondern auch im Körperschaftsteuergesetz nieder. (Bild © unsplash.com)

Nachbesserungen im Investmentsteuergesetz durch das Jahressteuergesetz 2018

Das Jahressteuergesetz 2018 schafft Nachbesserungen im Investmentsteuerreformgesetz, indem es zu Neuerungen führt, die Anleger und Investmentfonds betreffen. Die Verbesserungen im Investmentsteuergesetz passen die Definition von Aktien- und Mischfonds an und vereinfachen die Zuordnung von Dach-Investmentfonds als Misch- oder Aktienfonds. Das Investmentsteuergesetz sorgt zudem für eine Anpassung von Übergangsregelungen der so genannten Alt-Anteile. 

Die Anpassungen im Investmentsteuergesetz betreffen besonders die folgenden Bereiche:

  • Aktienfonds 
  • Mischfonds 
  • Immobilienfonds
  • Senkung der Kapitalbeteiligung
  • Berechnung der Kapitalbeteiligungsquote
  • Anpassungen von Dach-Investmentfonts

Aktienfonds: Definition

beschreibt Aktienfonds als Investmentfonds, die gemäß den Anlagebedingungen fortlaufend mindestens 51 Prozent ihres Wertes in einer Kapitalbeteiligung anlegen.

Mischfonds: Definition

Im gleichen Paragrafen des Investmentsteuergesetzes beschreibt der Absatz 7 Mischfonds als Investmentfonds, die fortlaufend mindestens 25 Prozent ihres Wertes in einer Kapitalbeteiligung anlegen. 

Begriffsdefinition: Immobilienfonds

Das Investmentsteuergesetz definiert im Immobilienfonds als Investmentfonds, die fortlaufend mindestens 51 Prozent ihres Wertes in Immobilien anlegen.

Senkung der Kapitalbeteiligung und Berechnung der Kapitalbeteiligungsquote 

Die Praxis erforderte eine Anpassung der Definition von Investmentfonds in zwei Schwerpunkten:

  1. Die Kapitalbeteiligungsquote von Aktienfonds beträgt mindestens 51%. Durch die neuen Regelungen wird die Quote von 51% auf 50% reduziert. Bereits der Erlass des Bundesministeriums der Finanzen zur Bestimmung des Teilfreistellungssatzes aus dem Jahr 2017 unterstützt die bereits praktizierte Vorgehensweise, die die Anlagebedingung neu justiert, indem die Anlage in Kapitalbeteiligungen lediglich „überwiegen“ muss. Demnach muss die Kapitalbeteiligungsquote in der Praxis zwar mehr als 50%, aber nicht zwingend 51% betragen. Die Senkung der Kapitalbeteiligungsquote auf 50% bestätigt daher noch einmal die bereits durch das Finanzministerium anerkannte Praxis. 
  2. Bei der Berechnung der Kapitalbeteiligungsquote soll lediglich das Aktivvermögen des Investmentfonds herangezogen werden. Verbindlichkeiten sollen hingegen nicht in die Berechnung einbezogen werden. Zugleich wird auch das Aktivvermögen begrifflich neu definiert. Bei Investmentfonds mit einer Begrenzung der Kreditaufnahme auf höchstens 30% darf der Nettoinventarwert als Aktivvermögen angesetzt werden. 

Auch Mischfonds werden durch den Gesetzgeber nun neu definiert. Die Anpassungen für Aktienfonds gelten auch für Mischfonds in entsprechender Form. 

Bei Immobilienfonds soll bei der Ermittlung des Anteils einer Immobilieninvestition genauso wie bei Aktien- und Mischfonds lediglich das Aktivvermögen des Fonds Beachtung finden. Auch die Bagatellgrenze, die bei der Anpassung von Dach-Investmentfonds gilt, findet für Immobilienfonts Anwendung.

Anpassung von Dach-Investmentfonds

Die Begriffsbestimmung von Dach-Investmentfonds findet sich im Investmentsteuergesetz . Demnach hält ein Dach-Investmentfonds Anteile an einem anderen Investmentfonds.

Die gesetzliche Neuerung vereinfacht die Zuordnung von Dach-Investmentfonds als Aktienfonds oder Mischfonds. In Zukunft muss ein Dach-Investmentfonds nur noch mindestens 50% seines Aktivvermögens in einer Kapitalbeteiligung investieren, um die Kapitalbeteiligungsquote eines Aktienfonds zu erlangen. Dach-Investmentfonds sollen sich zudem entsprechend der Anforderungen auch als Mischfonds qualifizieren können.

Nur deutliche Verstöße gegen die Beteiligungsquote sollen zur Aberkennung der Qualifikation als Aktienfonds führen. Für Dach-Investmentfonds soll eine Bagatellgrenze für passive Grenzverletzungen gelten.

Wie sieht die Besteuerung von Investmentfonds aus?

Seit Anfang 2018 genießen Erträge aus Investmentfonds, die festgelegte Anlagequoten aufweisen, zu bestimmten Anteilen eine Steuerfreistellung. Das Investmentsteuergesetz behandelt im die Teilfreistellung von Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds. 

Steuerfreistellung für Aktienfonds

Die Steuerfreistellung für Aktienfonds wird in drei Stufen gewährt:

  1. Demnach sind die Erträge aus Aktienfonds in Höhe von 30 Prozent steuerfrei. 
  2. Natürliche Personen, die ihre Investmentanteile im Betriebsvermögen belassen, genießen eine Freistellung ihrer Aktien in Höhe von 60 Prozent. 
  3. Anleger, die Körperschaftsteuer bezahlen, haben eine Aktienteilfreistellung von 80 Prozent. Von der Aktienteilfreistellung sind Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen, deren Investmentanteil den Kapitalanlagen zuzurechnen ist sowie bestimmte Institute oder Unternehmen und Investitionen mit kurzfristigem Gewinn ausgenommen. 

Die halbe Aktienteilfreistellung für Mischfonds

Für Mischfonds gilt jeweils die Hälfte der für Aktienfonds gültigen Teilfreistellung. 

Steuervorteile für Immobilienfonds

Die so genannte Immobilienteilfreistellung stellt 60 Prozent der Erträge aus Immobilienfonds steuerfrei, wenn mindestens 51 Prozent des Investmentfonds in Immobilien angelegt sind. Sogar 80 Prozent der Einnahmen aus Immobilien sind steuerfrei, wenn mindestens 51 Prozent des Investmentfonds in ausländische Immobilien investiert sind. 

Wer von der Immobilienteilfreistellung profitiert, der kann die Aktienteilfreistellung nicht in Anspruch nehmen.

Welche Änderungen im Körperschaftsteuergesetz gibt es?

Anwendung der Teilfreistellungen 

Bei der Besteuerung von Investmentfonds kommen Kapitalgesellschaften in den Genuss höherer Teilfreistellungen als natürliche Personen. Da sowohl natürliche Personen als auch Kapitalgesellschaften Organträger einer Organschaft sein können, kann die Anerkennung von Teilfreistellungen zu Problemen führen. Daher sollen in Zukunft Teilfreistellungen dem Organträger und nicht der Organschaft berücksichtigt werden. 

Neuordnung der Verlustabzugsregelung

Das Jahressteuergesetz 2018 bringt auch Änderungen das Körperschaftsteuergesetz mit sich. Das Körperschaftsteuergesetz sieht im eine so genannte Verlustabzugsregelung vor. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des § 8c Abs. 1 KStG als grundgesetzwidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Korrektur aufgefordert. Aus diesem Grund streicht der Gesetzgeber die Verlustabzugsregelung ersatzlos. 

Beitragsrückerstattungen 

Die neuen gesetzlichen Regelungen betreffen auch die Beitragsrückerstattungen und Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen im Versicherungsgeschäft. Von einem Versicherungsunternehmen gebuchte Beitragsrückerstattungen werden gewinnmindernd gebucht und mit einem steuerlichen Höchstbetrag abgeglichen. Beitragsrückerstattungen, die den Höchstbetrag übersteigen, können nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Rückerstattungen unterhalb der Höchstbetragsgrenze können hingegen in vollem Umfang bei der Körperschaftsteuererklärung geltend gemacht werden. 

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