05. Mrz 2019 | Gründung
Immer dann wenn Steuerskandale aufgedeckt werden, sind oftmals auch so genannte Briefkastenfirmen einbezogen. Die Briefkastenfirma genießt aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften einen eher zweifelhaften Ruf in der Öffentlichkeit. Den Fragen, was eine Briefkastenfirma ist, ob eine Briefkastenfirma in Deutschland zulässig ist und warum Unternehmen einen Briefkasten als Firmensitz wählen, gehen die nachfolgenden Ausführungen nach.
Eine Briefkastenfirma ist ein Unternehmen, das seinen rechtlichen Unternehmenssitz an einem anderen Ort führt, als die Geschäftsführung und die Verwaltung. An ihrem offiziellen Firmensitz hat das Unternehmen lediglich einen Briefkasten. Dieser dient dazu, eine Adresse mit korrekter Anschrift vorzuweisen und Geschäftsdokumente aufzunehmen. Eine Briefkastenfirma ist demnach ein Unternehmen, das nur auf dem Papier existiert, da es keine geschäftlichen Aktivitäten ausführt.
Briefkastenfirmen tragen einen festgelegten Namen und haben eine offizielle Eintragung in das entsprechende Handels- oder Gewerberegister des Landes, in dem sie ansässig sind. Doch die Eigentümer halten sich nicht in dem Land auf, in dem der Briefkasten als Firmensitz gemeldet ist.
Meist liegt in einer Briefkastenfirma keinerlei geschäftliche Aktivität vor. In der Regel dienen Briefkastenfirmen dazu, steuerliche Bestimmungen in demjenigen Land zu umgehen, in dem Geschäftsführung und Verwaltung eines Unternehmens tatsächlich ansässig sind. Damit dienen solche Firmen in erster Linie dazu, um Steuern zu sparen. Wenn Unternehmen eine Briefkastenfirma anmelden, dann brechen sie damit nicht zwingend landesübliche Gesetze des Landes, in dem sie die Briefkastenfirma anmelden oder steuerliche Gesetze des Landes, in dem sich die Geschäftsleitung befindet. Vielmehr veranlassen verschiedene Löcher in der Steuergesetzgebung im Land ihres Aufenthaltes bestimmte Unternehmen dazu, dass sie in einem anderen Land eine Briefkastenfirma gründen. Wenn Firmen eine Briefkastenfirma anmelden, dann nutzen sie in der Regel die steuerlich günstigen Bedingungen des Landes, in der der Briefkasten als Firmensitz gewählt wird.
Um ein Unternehmen in einem anderen Land zu gründen, ist ein Firmensitz innerhalb des betreffenden Landes erforderlich. Aus diesem Grund verschaffen sich Firmen, die eine Briefkastenfirma gründen, über den Briefkasten eine Adresse vor Ort. Sobald sie über eine Adresse verfügen, können sie ihre Briefkastenfirma anmelden.
Briefkastenfirmen nutzen eine günstige Steuergesetzgebung in dem Land, in dem sie den Briefkasten als Firmensitz wählen. Eine geschäftliche Aktivität des Unternehmens findet in der Regel kaum oder gar nicht statt. In der Regel sind Briefkastenfirmen inhaltsleere Gerüste, die lediglich dazu dienen, einen Firmensitz zu erhalten. Über diesen können dann Gelder transferiert werden, um sie der Besteuerung am tatsächlichen Geschäftsort zu entziehen. Da die Gelder im Land versteuert werden, in dem die Briefkastenfirmen ihren Sitz haben, findet in vielen Fällen eine legale Besteuerung durchaus statt.
Briefkastenfirmen dienen jedoch auch oftmals dazu, um am Firmensitz des Briefkastens zum Beispiel fremde Märkte zu beobachten und erste Kontakte vor Ort zu knüpfen. Die heimische Konkurrenz nimmt von den Aktivitäten zur Markterforschung durch die Briefkastenfirmen zunächst nichts wahr.
Länder mit niedrigen Steuerlasten erfahren einen entsprechenden Zulauf von Unternehmen, die dort Briefkastenfirmen eröffnen. Zu den bevorzugten Ländern für die Eröffnung von Briefkastenfirmen gehören neben weiteren:
In diesen Ländern befinden sich die meisten Briefkastenfirmen. Das führt auch dazu, dass diese Länder oftmals auch mit Steuerskandalen, Geldwäsche oder Anlagebetrug in Verbindung gebracht werden.
Als Unternehmer hast Du jederzeit die Möglichkeit, Deinen Wohnsitz in das Ausland zu verlegen und dort Deine Firma zu betreiben. Genauso kannst Du aber auch von Deinem Wohnsitz im Ausland aus tätig werden und eine Briefkastenfirma in Deutschland gründen.
Grundsätzlich ist eine Briefkastenfirma in Deutschland erlaubt. Das hat den Grund, dass der Gesetzgeber nicht in jedem Falle davon ausgehen kann, dass jede Briefkastenfirma in Deutschland lediglich mit der Absicht gegründet wird, um Steuern zu hinterziehen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist in einer Dokumentation den möglichen legalen Gründen für die Eröffnung von Briefkastenfirmen nachgegangen. Dabei stellte er die Frage in das Zentrum seiner Untersuchungen, welche legalen Zwecke mit der Einrichtung von solchen Firmen verfolgt werden. Dabei führt die Dokumentation anhand von Fachbeiträgen aus, mit welchen legalen Absichten Unternehmen aus Deutschland im Ausland Briefkastenfirmen eröffnen. Die legalen Beweggründe können im Gegenzug genauso dazu führen, dass Unternehmen aus dem Ausland eine Briefkastenfirma in Deutschland gründen.
Die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags trägt die Argumente für die legalen Absichten zur Gründung von Briefkastenfirmen zusammen. Demnach können die folgenden Gründe auch ausländische Unternehmer dazu bewegen, eine Briefkastenfirma in Deutschland zu gründen:
Nach Bekanntwerden der Vorfälle im Rahmen der Panama Papers wurde die Bundesregierung im Jahr 2017 aktiv und legte einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Steuerumgehung vor. Dieser soll vorhandene Gesetzeslücken schließen und Regelungen zur Briefkastenfirma gestalten. Dabei soll das neue Gesetz die Möglichkeiten von Steuerpflichtigen in Deutschland beschränken, durch eine Briefkastenfirma im steuerlich günstigen Ausland Steuern zu umgehen. Um die Steuerumgehung zu unterbinden, sollen Steuerpflichtigen mehr Mitwirkungspflichten auferlegt, Banken zur Anzeige verpflichtet und der Finanzverwaltung mehr Befugnisse zur Ermittlung eröffnet werden. Der Gesetzentwurf zielt im Kern darauf, die Geschäftsbeziehungen von Steuerpflichtigen in Deutschland zu Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union offen zu legen. Der Gesetzesentwurf sieht dabei vor, dass Steuerpflichtige in Deutschland ihre Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften außerhalb der EU in Zukunft anzeigen müssen.
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